Alkohol am Steuer: Welche Strafen drohen?
Welche Wirkung Alkohol am Steuer hat wird von Autofahrern oft unterschätzt. Aufgrund von Trunkenheitsfahrten sterben jährlich mehrere tausend Menschen in Deutschland. Doch mit wie viel Promille darf man noch Auto fahren? Wann droht bei Alkohol am Steuer der Entzug des Führerscheins? Wie kann man den Führerscheinentzug vermeiden? Was gilt für Fahranfänger und Berufskraftfahrer? Welche Bußgelder und Strafen drohen bei Autofahrten unter Alkoholeinfluss? Und wann sind Alkoholverstöße im Straßenverkehr verjährt?
- Wann drohen bei Alkohol am Steuer Führerscheinentzug, Bußgelder und Strafen?
- Wann wird die Trunkenheitsfahrt zur Straftat?
- In welchen Fällen wird bei Alkohol am Steuer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet?
- Wie kann man ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer vermeiden?
- Wann verjähren Alkoholverstöße im Straßenverkehr?
- Welche Folgen hat ein Unfall mit Alkohol am Steuer?
- Alkohol am Steuer kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen!
- Alkohol am Steuer – Diese Promillegrenzen gelten im EU-Ausland
- Mit Alkohol am Steuer erwischt? So verhalten Sie sich richtig!
- TOP-Irrtümer bei Alkohol am Steuer
- Weitere Artikel zum Thema Alkohol am Steuer
- Anwalt für Verkehrsrecht finden
- Alkohol am Steuer - Fragen und Antworten
Wann drohen bei Alkohol am Steuer Führerscheinentzug, Bußgelder und Strafen?
Für Fahranfänger unter 21 gilt 0,0 Promille
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs ein absolutes Fahrverbot. Wer hiergegen verstößt erhält einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei, 250 Euro Bußgeld, ein Fahrverbot und muss an einer kostenpflichtigen Nachschulung teilnehmen. Die Probezeit kann auf vier Jahre verlängert werden. Bei Wiederholungstätern sind 3 Punkte in Flensburg fällig und im schlimmsten Fall sogar Geld- und Freiheitsstrafen.0,0 Promille auch für Berufskraftfahrer
Auch für Berufskraftfahrer, wie Busfahrer oder Taxifahrer, gilt eine Promillegrenze von 0,0. Bei einem Verstoß droht eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro.Allgemeine Promillegrenze ist 0,5 Promille
In Deutschland liegt die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit geahndet. Beim ersten Mal sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 Euro, 2 Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal verdreifacht sich das Bußgeld und das Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen.Wann wird die Trunkenheitsfahrt zur Straftat?
Bei 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Ab jetzt wird die Trunkenheitsfahrt als Straftat geahndet. Bei Ersttätern wird eine Geldstrafe von 30 bis 30 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe fällig. Die Fahrerlaubnis wird entzogen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung verhangen. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis lebenslang entzogen werden.In welchen Fällen wird bei Alkohol am Steuer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet?
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille angeordnet. Der Führerschein wird dann erst nach erfolgreicher Teilnahme an der MPU wiedererteilt. Es gibt Anbieter von Kursen und Schulungen, die versprechen nach einer Kursteilnahme die MPU sicher zu bestehen. Hier sollten betroffene Autofahrer vorsichtig sein. Ein solches Versprechen ist laut Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az. 19 W 37/05) sittenwidrig. Eine Geldzurück-Möglichkeit gibt es im Falle eines Durchfallens nicht, so das Gericht. Einem Verkehrsteilnehmer, der als Autofahrer im Straßenverkehr alkoholauffällig wurde, darf das Fahrradfahren von der Straßenverkehrsbehörde nicht verboten werden, nur weil er ein medizinisch-psychologisches Gutachten verweigerte, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz (Az. 10 B 10415/11.OVG). Kommt es zum Streit zwischen einem Polizeibeamten und einem Autofahrer, rechtfertigt das allein noch nicht die Anordnung einer MPU, so das VG Freiburg (Az. 4 K 2480/15). Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (Az. 3 C 9.21) stellt klar, dass die Fahrerlaubnisbehörde auch dann ein MPU wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr anordnen kann, wenn eine Zuwiderhandlung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet wurde. Wird im Rahmen der MPU eine nachweisliche Alkoholabhängigkeit festgestellt, steht dies grundsätzlich einer Fahreignung entgegen, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt (Az. 1 L 784/16.NW). Übrigens: Ein Autofahrer hat keinen Anspruch darauf von der Fahrerlaubnisbehörde die Kosten für eine MPU vorfinanziert zu bekommen. Fehlt ihm das Geld für die angeordnete MPU, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden, so der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München (Az. 11 CS 18.2278, 11 C 19.504). Lesen Sie alles zum Thema "MPU" in unserem Rechtstipp – „MPU angeordnet - Wie erhalte ich meinen Führerschein zurück? “.Wie kann man ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer vermeiden?
Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Das funktioniert allerdings nur bei Ersttätern.Wann verjähren Alkoholverstöße im Straßenverkehr?
Bei Alkoholverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt nach 5 Jahren eine Tilgung. Einträge über Alkoholverstöße, die als Straftat bewertet wurde, bleiben mindestens 10 Jahre in der Flensburger Verkehrssünderkartei bestehen.Welche Folgen hat ein Unfall mit Alkohol am Steuer?
Eine Alkoholfahrt hat für den betrunkenen Autofahrer nicht nur den Verlust des Führerscheins, die Zahlung eines Bußgelds oder einen Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderkartei zur Folge, kommt es zu einem Unfall, bei dem Menschen oder Sachen zu Schaden kommen, muss Schadensersatz und Schmerzensgeld gezahlt werden. Ein betrunkener Autofahrer, der mit 1,1‰ Blutalkoholgehalt nachts hinter Steuer saß und einen schweren Unfall verursachte, muss seinem Beifahrer, der erheblich verletzt wurde und letztlich eine Querschnittslähmung erlitt, 400.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, entschied das LG Frankenthal (Az. 4 O 494/15). Übrigens: Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss zahlt die Kfz-Versicherung des alkoholisierten Autofahrers den Schaden des Unfallgegners. Ist in den Versicherungsbedingungen geregelt, dass der Autofahrer nicht unter Alkoholeinfluss Auto fahren darf, kann die Versicherung Regress von ihm fordern und zwar bis zu 5.000 Euro. Bei einer Vollkaskoversicherung zahlt diese bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer meist nur einen Teil des Schadens oder je nach Alkoholisierungsgrad des Fahrers nichts.Alkohol am Steuer kann zum Verlust des Arbeitsplatzes führen!
Alkohol am Steuer kann auch Auswirkungen auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis haben. Wird etwa ein Berufskraftfahrer bei einer privaten Autofahrt mit 1,36 Promille am Steuer erwischt, muss er damit rechnen seinen Arbeitsplatz fristlos zu verlieren, entschied das Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) (Az. 10 Sa 245/11). Auch das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin (Az. 24 Ca 8017/13) hält eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Kraftfahrers für gerechtfertigt, wenn dieser sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führte. Nach einer Entscheidung des VG Koblenz (Az. 6 L 1071/12.KO) darf ein Dienstherr einem Polizeianwärter nach einer festgestellten Trunkenheitsfahrt untersagen, die Dienstgeschäfte weiterzuführen. Verliert ein Berufskraftfahrer aufgrund einer Trunkenheitsfahrt seinen Arbeitsplatz, stellt dies aber kein sozialwidriges Verhalten dar, was die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter rechtfertigt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (Az. L 6 AS 80/17). Der Berufskraftfahrer habe sich mit der Trunkenheitsfahrt zwar rechtlich nicht korrekt verhalten, er habe seine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts aber damit nicht provoziert.Alkohol am Steuer – Diese Promillegrenzen gelten im EU-Ausland
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Mit Alkohol am Steuer erwischt? So verhalten Sie sich richtig!
Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: • Machen Sie keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht! • Lehnen Sie den Atemalkoholtest ab! • Stimmen Sie einer Blutprobe nicht zu! • Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!TOP-Irrtümer bei Alkohol am Steuer
Top-Irrtum: Unter 0,5 Promille kann mir nichts passieren
Das stimmt nur, wenn während der Autofahrt kein Unfall geschieht. Wer mit 0,3 Promille Alkohol im Blut einen Unfall verursacht, ist Schadensersatz- und Regressforderungen von Versicherungen ausgesetzt.Top-Irrtum: Während der Autofahrt darf man keinen Alkohol trinken
Wer kein Fahranfänger ist, darf während einer Autofahrt Alkohol trinken, solange die erlaubte Promillegrenze von 0,5 eingehalten wird. Da die Einschätzung, wann die Promillegrenze erreicht ist, für den Autofahrer schwer einzuschätzen ist, sollte während einer Autofahrt auf Alkohol besser gänzlich verzichtet werden.Top-Irrtum: Nur Wiederholungstäter müssen den Führerschein abgeben
Das ist falsch. Der Führerschein kann auch bei der ersten festgestellten Alkoholfahrt eingezogen werden, wenn ein Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille den Straßenverkehr gefährdet sowie bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille. h3>Top-Irrtum: Nur betrunkenen Autofahrern droht der Führerscheinentzug Nicht nur Autofahrer können nach einer Trunkenheitsfahrt ihren Führerschein verlieren. Auch ein betrunkener Fahrradfahrer muss seinen Führerschein abgeben, wenn bei ihm der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille festgestellt wurde. So entschieden zum Beispiel das VG Oldenburg (Az. 7 B 2323/08) und das VG Neustadt (Az. 3 L 636/14.NW). h3>Top-Irrtum: Keine Alkoholkontrolle auf Privatgelände Die Polizei ist nicht auf Verkehrskontrollen im öffentlichen Verkehrsraum beschränkt, wenn sie Tatverdacht im Hinblick auf eine Alkoholfahrt im öffentlichen Straßenverkehr gewonnen hat. Daher ist eine Verkehrskontrolle auf einem Privatparkplatz nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss entgegen der weitverbreiteten Ansicht, die Polizei dürfe auf privaten Grundstücken keine Verkehrskontrollen durchführen, rechtmäßig. So entschied auch das Amtsgericht (AG) München (Az. 953 OWi 421 Js 125161/18).Weitere Artikel zum Thema Alkohol am Steuer
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Für Fahranfänger gilt 0,0 Promille am Steuer. Alle anderen Autofahrer dürfen mit bis zu 0,5 Promille ans Steuer.
+ Wieviel Alkohol am Steuer mit 21?Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
+ Wieviel Alkohol am Steuer 2018?Die aktuellen Promillegrenzen finden Sie oben in unserem Ratgeber.
+ Was kostet Alkohol am Steuer?Die Kosten für Alkohol am Steuer sind abhängig von der Höhe der festgestellten Alkoholkonzentration im Blut und ob es sich um eine Wiederholungstat handelt.
+ Wer ist Wiederholungstäter?Wer zum zweiten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, wird zum Wiederholungstäter. Bußgeld und Fahrverbot werden beim zweiten Mal verdoppelt, beim dritten Mal verdreifacht. Außerdem müssen Wiederholungstäter mit einer MPU rechnen.
erstmals veröffentlicht am 27.03.2019, letzte Aktualisierung am 07.02.2024
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