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Anwaltskanzlei Michael Nienhaus
Christoph-Heinemann-Straße 19, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sind wichtige Bereiche des Verkehrsrechts.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten
Zwei verkeilte PKW mit Blechschaden Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.
Führerschein auf Probe und Alkohol
Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Probezeit werden unterteilt in schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße) und weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße). So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Zusätzlich zur Probezeitverlängerung muss bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Eintrag ins Flensburger Fahreignungsregister gerechnet werden. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Ergänzend wird ein Aufbauseminar eingefordert. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Um eine Straftat die nach Verkehrsstrafrecht und nicht mehr nach Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet wird, handelt es sich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg speichert und verwaltet ein Punktesystem. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Punkte und Bußgelder erhoben.
Die Punkte in Flensburg und ihre Bedeutung
Mit acht Punkten auf dem Konto hat man seine Fahrberechtigung eingebüßt und muss den Führerschein abgeben. Eintragungen im Fahreignungsregister werden laut StVG § 29 nach Ablauf der jeweiligen Frist auch wieder gelöscht. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Zehn Jahre erhalten bleiben Punkte die wegen eines Straftatbestandes eingetragen wurden.
Promillegrenzen im EU-Ausland
Autoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen Getränken Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Hier ein kurzer Überblick über die Promille-Grenzen im EU-Ausland. Trotzdem sollten Sie sich vor einer Reise über eventuell veränderte Grenzwerte informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Autofahrer ohne Führerschein auf Probe und älter als 20 Jahre unterliegen anderen Promillegrenzen.
zwei KFZ in einen Unfall verwickelt Führt jedoch bereits ein geringerer Promillewert als 0,5 zur Gefährdung des Verkehrs, so ist trotzdem mit dem Entzug des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Noch als Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird eine Alkoholfahrt bei einer Alkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille. Trotzdem werden im Fahreignungsregister in Flensburg zwei Punkte notiert, zusätzlich wird ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Schon beim zweiten Verstoß erhöht sich die Geldstrafe auf 1000 Euro, es werden nochmalig zwei Punkte in Flensburg eingetragen und man muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Das Fahrverbot kann in wenigen Ausnahmefällen erlassen werden, wenn dringende Gründe vorliegen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Der Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monaten droht ebenso wie eine Geld- oder Freiheitsstrafe und drei Punkte in Flensburg. Geht man von einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit aus, kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.
MPU, eine freiwillige aber nötige Angelegenheit
Radargerät von vorne Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Sich über die Untersuchung im Vorfeld zu informieren scheint angeraten. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wurden, ist folgendes Wissen hilfreich. Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Die beste Unterstützung bietet nun ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrsstrafrecht – ein weiterer Teilbereich der Verkehrsrechts
junge Frau wird von einem Polizisten belehrt Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Im Verkehrsstrafrecht wird von einer bewussten Absicht ausgegangen. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Die Strafen im Verkehrsstrafrecht sind, wegen der größeren Vergehen, härter. Verkehrsstraftaten landen darum fast immer vor Gericht. Meist werden dann Rechtsanwälte für Verkehrsrecht benötigt.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
eingegipster Fuß mit einer Krücke Schadenshaftung bei Unfällen, Nutzungsausfallschäden, Verkehrsvertragsrecht sind nur einige Themen die vom Verkehrszivilrecht abgedeckt werden. Ohne große Verzögerung ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat. Ist man vollkaskoversichert, so wird im Schadensfall auch der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Da die Versicherung Klarheit braucht wer für den Unfall verantwortlich ist, kann sich eine Schadensabwicklung auch in die Länge ziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist Experte bei der Abwicklung eines Autounfalls, sei es mit der Versicherung, dem Unfallgegner oder den Ermittlungsbehörden. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Es sei denn der Halter kann die Unabwendbarkeit des Unfalles nachweisen oder auf höhere Gewalt verweisen. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Anwälte für Verkehrsrecht übernehmen die Auseinandersetzung mit Versicherungen und Gutachtern um Ansprüche ihrer Mandanten durchzusetzen.
Welche Regelungen findet man im Verkehrsverwaltungsrecht?
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Das Fahrerlaubnis- und das Fahrzeugzulassungsrecht beinhalten Regelungen die zur Erlangung der amtlichen Fahrerlaubnis dienen, und auch wann sie aberkannt wird und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen evtl. einen Ausschluss der Fahrerlaubnis vorsieht oder ob evtl. eine bedingte Eignung vorliegt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei allen Delikten des Verkehrsrechts sehr hilfreich sein. Mit dem Recht auf Akteneinsicht, kann er die Rechtslage klar einschätzen und Ihnen mögliche Vorteile herausarbeiten.