Anwalt für Verkehrsrecht in Göda auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Göda.Katja Baumann
Mättigstraße 35, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Maik Doms
Mättigstraße 37, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Barbara Fetten
Bahnhofstraße 17, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Andreas Horn
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Stephan Michael Höhne
Wallstraße 15, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Maren-Isabella Jacob
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Maren-Isabella Jacob
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Ronny Kolbe
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Alexander Krautz
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Heike Krell
Martin-Hoop-Straße 22, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Frank Mehlhose
Löbauer Straße 5, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Reinfried Menschner
Dr.-Rohr-Straße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Juliane Metzner-Doring
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Nico Michalowski
Hauptmarkt 9, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Matthias Natusch
Fachanwalt für SozialrechtPostplatz 4 a, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Dorothea Neff
Fachanwalt für FamilienrechtMättigstraße 35, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Nicole Oriwol
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Romeo Pusch
Tuchmacher Straße 21, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Stephanie Queißer
Fachanwalt für FamilienrechtKurt-Pchalek-Straße 27, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Norman Retzlaff
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Steffen Schneider
Mättigstraße 27, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Silvio Schütze
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtPostplatz 4 a, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Roman Sommer
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Andreas Suchy
Fachanwalt für Familienrecht|3456Mättigstraße 39, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Boris Vitzky
Fachanwalt für SozialrechtWallstraße 14, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Reinhard Voigt
Tuchmacherstraße 13, 02625 Bautzenin 7.2 km Entfernung
Herbert Winter
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 7.2 km Entfernung
Dietmar Gottlöber
Skaskaer Weg 27, 01920 Oßlingin 8.6 km Entfernung
David Robel
Friedensstraße 5, 01920 Crostwitzin 8.6 km Entfernung
Katja Felix
Poststraße 1, 01904 Neukirch /Lausitzin 9.3 km Entfernung
Jochen Helbig
Poststraße 1, 01904 Neukirch /Lausitzin 9.3 km Entfernung
Lars Stech
Hauptstraße 23, 01904 Neukirch /Lausitzin 9.3 km Entfernung
Falk Forgbert
Putzkauer Straße 2, 01877 Bischofswerdain 11.2 km Entfernung
Bernd Trillenberg
Rosenweg 3, 02681 Wilthenin 13.8 km Entfernung
Katrin Bartsch
Markt 10, 01844 Neustadt in Sachsenin 15.0 km Entfernung
Helmut Siebert
Karl-Marx-Straße 25, 01844 Neustadt in Sachsenin 15.0 km Entfernung
Ralph Ulbrich
Julius-Mißbach-Straße 2, 01844 Neustadt in Sachsenin 15.0 km Entfernung
Axel Kallauch
Oberlausitzer Straße 14, 02733 Cunewaldein 16.6 km Entfernung
Markus Nitsche
Lutherstraße 7, 01900 Großröhrsdorfin 17.7 km Entfernung
Sven Biebrach
Macherstraße 58, 01917 Kamenzin 18.6 km Entfernung
Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften
In diesem Artikel werden die Rechte Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafen, das Verkehrszivilrecht, und das Verkehrsverwaltungsrecht behandelt.
Die Verkehrsordnungswidrigkeit
Schadensaufnahme nach einem Unfall Das Recht für Ordnungswidrigkeiten regelt und ahndet Verstöße, wie das Parken im Halteverbot, das Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dergleichen. Ob Alkohol am Steuer ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist oder bereits eine Straftat, bestimmt vor allem der gemessene Promillewert.
Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe
Führerschein-Neulinge müssen während ihrer zweijährigen Probezeit, wenn sie hinter dem Steuer sitzen, auf Alkohol komplett verzichten. So steht es im Straßenverkehrsordnungsgesetz § 24c. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Um eine Straftat die nach Verkehrsstrafrecht und nicht mehr nach Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet wird, handelt es sich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr. Hier kann eine Freiheits- oder Geldstrafe erlassen werden und natürlich weitere Punkte im Fahreignungsregister. Zusätzlich kann ein Führerscheinentzug drohen. Das Fahreignungsregister in Flensburg, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.
Das Fahreignungsregister in Flensburg und seine Punkte
Mit acht Punkten auf dem Konto hat man seine Fahrberechtigung eingebüßt und muss den Führerschein abgeben. Das Straßenverkehrsgesetz besagt, dass es lt. § 29 Tilgungsfristen für die einzelnen Delikte gibt. Diese Tilgungsfristen der jeweiligen Delikte verstreichen unabhängig von einander. Wurde eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Steuer mit zwei Punkten geahndet, so erlöschen diese nach fünf Jahren. Zehn Jahre erhalten bleiben Punkte die wegen eines Straftatbestandes eingetragen wurden.
Alkohol am Steuer im Ausland
Autoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen Getränken Die meisten EU-Länder haben eine Promillegrenze von 0,5. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.
Unfallfoto mit dem Handy Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn der Fahrer keinen Unfall verursacht hat und auch keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Beim dritten Verstoß erhöht sich die Strafe auf 1500 Euro, zwei Punkte und drei Monaten Fahrverbot. Interessant ist, dass ein Fahrverbot wegen Alkoholkonsum eventuell umgangen werden kann, wenn der Verkehrssünder sein Auto aus beruflichen Gründen benötigt. Das funktioniert allerdings nur bei Ersttätern. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Die Sperrfrist für den Führerschein bemisst sich unter anderem auch am Promillewert und beträgt mindestens sechs Monate, in Flensburg wird das Konto mit weiteren drei Punkten belastet und man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Auch für Fahrradfahrer gelten Promilleregeln. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.
Führerscheinentzug und MPU
Radargerät von vorne Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Die Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist relativ hoch. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Wer mit Alkohol am Steuer von der Polizei aufgehalten wird, sollte einige Dinge wissen. Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Die beste Unterstützung bietet nun ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrsstrafrecht
zersplitterte Frontscheibe eines Autos Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Oberste Priorität des Verkehrsstrafrechts ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicher zu stellen. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher durch Fahrlässigkeit verursacht. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrszivilrecht
Röntgenaufnahme einer Unterschenkelfraktur Im Verkehrszivilrecht geht es um die Regulierung von Unfällen, Schmerzensgeldansprüchen sowie Nutzungsausfallschäden. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Ist nicht klar wer den Unfall verursacht hat, so kann die Dauer der Schadensabwicklung länger dauern. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder auch vor Gericht durch. Sind der Unfallverursacher und der Halter des Unfallautos nicht identisch, so sind beide haftbar zu machen. Es sei denn der Halter kann die Unabwendbarkeit des Unfalles nachweisen oder auf höhere Gewalt verweisen. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Bei der komplizierten Klärung der Frage nach den Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung sollte man verkehrsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Verkehrsverwaltungsrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Die Fahrerlaubnis auf Probe und das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER) werden von hier aus geregelt und auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Da bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut Schadensersatz- und Regressforderungen von Versicherungen auf einen zukommen können wendet man sich am besten frühzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht.