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Andernacher Straße 69, 56564 Neuwied
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Das Verkehrsrecht zusammengefasst
In diesem Artikel werden die Rechte Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafen, das Verkehrszivilrecht, und das Verkehrsverwaltungsrecht behandelt.
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Die Benutzung des Handys am Steuer, das Parken im Halteverbot, missachtete Vorfahrtsregeln, dies alles wird vom Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Ob Alkohol am Steuer ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist oder bereits eine Straftat, bestimmt vor allem der gemessene Promillewert.
Führerschein auf Probe und Alkohol
Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Dies steht im Straßenverkehrsgesetz § 24c. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze wird zusätzlich zur verlängerten Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Ab 0,5 Promille Alkoholkonzentration beträgt das Bußgeld 500 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Wiederholungstäter haben mit 1.500 Eure Bußgeld, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Flensburger Register zu rechnen. Eine Alkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird als Straftat eingestuft und fällt ab nun unter das Verkehrsstrafrecht. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Punkte und Bußgelder erhoben.
Das Fahreignungsregister (FAER)
Ab acht Punkten wird der Führerschein aberkannt und eingezogen. Eintragungen im Fahreignungsregister werden laut StVG § 29 nach Ablauf der jeweiligen Frist auch wieder gelöscht. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Zwei Punkte in Flensburg weil eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde, erlöschen nach fünf Jahren. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.
Andere Länder – andere Sitten, Promillegrenzen im Ausland
Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Über die Promillegrenze von 0,5 ist man sich in den meisten EU-Ländern einig. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Da sich gesetzliche Richtwerte jederzeit verändern können, kann diese Liste jedoch nur einen groben Überblick bieten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Ist das 21. Lebensjahr und die Probezeit beendet, so gelten neue Promillegrenzen.
zwei KFZ in einen Unfall verwickelt Führt jedoch bereits ein geringerer Promillewert als 0,5 zur Gefährdung des Verkehrs, so ist trotzdem mit dem Entzug des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Noch als Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird eine Alkoholfahrt bei einer Alkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille. Trotzdem werden im Fahreignungsregister in Flensburg zwei Punkte notiert, zusätzlich wird ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Ist das Autofahren für den Beruf unerlässlich, so gibt es die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen. Allerdings ist dies nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Deshalb hat diese Grenze auch rechtliche Konsequenzen. Trunkenheit am Steuer wird ab nun als Straftat bewertet. Der Entzug des Führerscheins für mindestens sechs Monaten droht ebenso wie eine Geld- oder Freiheitsstrafe und drei Punkte in Flensburg. Geht man von einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit aus, kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille angeordnet, auch ein Führerscheinentzug kann veranlasst werden.
Die MPU
Nahaufnahme eines Radargerätes Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Eine MPU soll die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit einer Person feststellen. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Die beste Unterstützung bietet nun ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrsstrafrecht
junge Frau wird von einem Polizisten belehrt Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Wer etwa den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien und Versicherungsdaten zu hinterlassen, begeht Fahrerflucht und wird durch Gesetze des Verkehrsstrafrechts bestraft. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher durch Fahrlässigkeit verursacht. Die Strafen im Verkehrsstrafrecht sind, wegen der größeren Vergehen, härter. Die Folge dieser Delikte ist fast immer auch eine Gerichtsverhandlung. Unterstützung bekommt man dann vom einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrszivilrecht
eingegipster Fuß mit einer Krücke Als Unfallfolge ergeben sich oft Schadensersatzansprüche oder die Forderung von Schmerzensgeld. Geregelt werden sie durch das Verkehrszivilrecht. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Ist man Vollkaskoversichert, hat man nun Glück im Unglück, denn auch der eigene Schaden wird bei Vollkasko vollständig übernommen. Wie schnell ein Unfall abgewickelt werden kann, hängt maßgeblich davon ab wie schnell geklärt werden kann wer ihn verursacht hat. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder auch vor Gericht durch. Ist der Unfall nicht mit dem eigenen Auto geschehen, ist also der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Fahrer, so sind beide im Falle eines Unfalles haftbar. Nur wenige Ausnahmen können den Halter von dieser Haftung ausschließen. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen auch bei der komplizierteren Durchsetzung von Unfallschäden bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge.
Was regelt das Verkehrsverwaltungsrecht?
Neben dem Fahrerlaubnisrecht findet man hier auch das Fahrzeugzulassungsrecht. Im Fahrerlaubnis- und Fahrzeugzulassungsrecht wird geregelt, wann man eine amtliche Fahrerlaubnis braucht, wie und wer sie erwerben kann und auch wann sie einem entzogen wird. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.