anwaltssuche
Suche

Anwaltssuche für Verkehrsrecht in Gründau

Rechtsanwälte aus Gründau & Umgebung mit Fachgebiet Verkehrsrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

3 Anwälte im 40 km Umkreis von Gründau
Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek Heusenstamm
Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek
Kanzlei Binder-Sedlacek
Ostendstraße 1, 63150 Heusenstamm
Zu meinem Profil
Rechtsanwalt Jan Schulz Bad Homburg
Rechtsanwalt Jan Schulz
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Siemensstraße 8a, 61352 Bad Homburg
(82 Bewertungen)
Zu meinem Profil
Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Gründau
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Die Sparten des Verkehrsrechts

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sind wichtige Bereiche des Verkehrsrechts.

Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten

2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch Verstöße gegen die Alkoholgrenze werden zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelt. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Straftat.

Fehlverhalten während der Probezeit

Für Fahranfänger, also während der zweijährigen Probezeit und bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung § 24c strenger geahndet. So gilt die 0,0 Promillegrenze am Steuer. In der Probezeit wird ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung nach schwerwiegendem A-Verstoß oder weniger schwerwiegendem B-Verstoß beurteilt. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Um allen Verkehrsteilnehmern den Straßenverkehr so sicher wie möglich zu bieten wird Alkohol am Steuer während der Probezeit als A-Verstoß eingestuft. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. 1.500 Euro Bußgeld sind zu entrichten, wenn ein wiederholter Alkoholverstoß vorliegt. Zusätzlich zu zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot. Nochmal strenger bestraft wird eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille, da sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat bewertet wird und nach Verkehrsstrafrecht sanktioniert wird. Man muss hier bereits mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen und einem Eintrag von drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit Punkten bestraft.

Das Fahreignungsregister in Flensburg und seine Punkte

Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Nach Fristablauf werden Eintragungen gem. § 29 StVG wieder getilgt. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Bei Alkoholverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt eine Tilgung nach fünf Jahren. Zehn Jahre erhalten bleiben Punkte die wegen eines Straftatbestandes eingetragen wurden.

Alkohol am Steuer im Ausland

Bierglas und Schnaps und ein Schlüssel eines VWBierglas und Schnaps und ein Schlüssel eines VW Die meisten EU-Länder haben eine Promillegrenze von 0,5. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Da sich gesetzliche Richtwerte jederzeit verändern können, kann diese Liste jedoch nur einen groben Überblick bieten.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.

Schadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PCSchadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PC Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Eine erstmalige Alkoholfahrt mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 wird noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 Euro, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Beim dritten Verstoß erhöht sich die Strafe auf 1500 Euro, zwei Punkte und drei Monaten Fahrverbot. Ist das Autofahren für den Beruf unerlässlich, so gibt es die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen. Allerdings ist dies nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Auch ohne Ausfallerscheinungen geht man bei 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Mit einem Führerscheinentzug muss bei 1,6 Promille gerechnet werden. So entschieden die Verwaltungsgerichte in Oldenburg und Neustadt.

Anordnung einer MPU

Drängler hupt auf der AutobahnDrängler hupt auf der Autobahn Zu einer MPU wird nur geraten, sie ist jedoch freiwillig. Allerdings ist sie oft der einzig mögliche Weg seine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Eine MPU soll die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit einer Person feststellen. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Angeraten wird deshalb, sich rechtzeitig vorzubereiten. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Die beste Unterstützung bietet nun ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht

zersplitterte Frontscheibe eines Autoszersplitterte Frontscheibe eines Autos Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Wer etwa den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien und Versicherungsdaten zu hinterlassen, begeht Fahrerflucht und wird durch Gesetze des Verkehrsstrafrechts bestraft. Sinn und Zweck des Verkehrsstrafrechtes ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Straftaten werden durch ihre schwereren Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer strenger bestraft. Die Folge dieser Delikte ist fast immer auch eine Gerichtsverhandlung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht leistet in diesen Fällen wertvolle Hilfe.

Das Verkehrszivilrecht

Röntgenaufnahme eines gebrochenen UnterschenkelsRöntgenaufnahme eines gebrochenen Unterschenkels Schadenshaftung bei Unfällen, Nutzungsausfallschäden, Verkehrsvertragsrecht sind nur einige Themen die vom Verkehrszivilrecht abgedeckt werden. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Ist nicht klar wer den Unfall verursacht hat, so kann die Dauer der Schadensabwicklung länger dauern. Die Regulierung des Kfz-Haftpflichtschadens kann einem Anwalt überlassen werden. Seine Kosten trägt die Haftpflichtversicherung in Höhe des Regulierungsanteils. Bei 100 % Regulierung übernimmt die Versicherung die vollständigen Anwaltskosten. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Es sei denn der Halter kann die Unabwendbarkeit des Unfalles nachweisen oder auf höhere Gewalt verweisen. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Nach einem Verkehrsunfall, wird meist ein Anwalt für Verkehrsrecht benötigt um die Frage zu klären, wer den Unfall verursacht hat und wer welche Kosten in welcher Höhe zu erstatten sind.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes

Neben dem Fahrerlaubnisrecht findet man hier auch das Fahrzeugzulassungsrecht. Im Fahrerlaubnis- und Fahrzeugzulassungsrecht wird geregelt, wann man eine amtliche Fahrerlaubnis braucht, wie und wer sie erwerben kann und auch wann sie einem entzogen wird. Wenn Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht um z.B. die Folgen Ihrer Alkoholfahrt besser einschätzen zu können.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.