Einen Anwalt für Verkehrsrecht in Ingolstadt Mitte auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Ingolstadt Mitte.
Julia Friedl
Fachanwalt für StrafrechtMozartstraße 4a, 85057 Ingolstadt
in 1.8 km Entfernung

Renate Bauer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung

Michael Ebner
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtFriedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung

Susanne Schmitz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Theodor-Heuss-Straße 29, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung

Christian Weiss
Kreuzstraße 10, 85055 Ingolstadtin 2.9 km Entfernung

Jörn Heumann
Bei der Arena 5, 85053 Ingolstadtin 3.9 km Entfernung

Kerstin Burscheid
Von-Hünefeld-Straße 6, 85051 Ingolstadtin 4.5 km Entfernung

Patrick Deller
Ostermairstraße 6, 85051 Ingolstadtin 4.5 km Entfernung

Harald Kollrus
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Wasserkelchstraße 12a, 85051 Ingolstadt
in 4.5 km Entfernung

Daniel Rossmann
Virchowstraße 9, 85051 Ingolstadtin 4.5 km Entfernung

Dagmar Schreiber-Hiltl
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Bahnhofstraße 5, 85051 Ingolstadt
in 4.5 km Entfernung

Joachim H. Schlutz
Herderstraße 5, 85080 Gaimersheimin 5.3 km Entfernung

Christoph Steinberg
Ernst-Moritz-Arndt-Weg 3, 85080 Gaimersheimin 5.3 km Entfernung

Kerstin Bacher
Fachanwalt für ArbeitsrechtAm Fort 11, 85139 Wettstetten
in 6.4 km Entfernung

Derya Basal
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schrannenstraße 1, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Thomas Berreth
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Regina Berreth
Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung

Kirsten Bosselmann-Vorwerk
Fachanwalt für Medizinrecht|6538Schrannenstraße 12, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Niels Deckert
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung

Angelika Ebner
Fachanwalt für FamilienrechtGymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Andreas Funk
Fachanwalt für Familienrecht|204Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Susanne Geißler
Fachanwalt für VerkehrsrechtHarderstraße 24, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Nicola Goldschadt
Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung

Walter Gräf
Ludwigstraße 26, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung

Birgit Gössl
Fachanwalt für VerkehrsrechtRathausplatz 11 / III, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Veronika Hagn
Fachanwalt für VerkehrsrechtBergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Heinz K. Haidl
Harderstraße 20, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung

Maria Haneder
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Dörte Heeschen
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung

Matthias Heeschen
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung

Claudia Heinzmann
Fachanwalt für VerkehrsrechtHarderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Stefan Hepach
Fachanwalt für Erbrecht|204Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Bernhard Hofbeck
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Mauthstraße 2, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Stefan Höchstädter
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung

Julia Höchstädter
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtKreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Carmen Ihm
Fachanwalt für Familienrecht|6538Ludwigstraße 11 1/2, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Bernd Janich
Wagnerwirtsgasse 10, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung

Christina Knoller
Am Stein 3, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung

Marcus Knoller
Am Stein 3, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung

Andrea Kremer
Fachanwalt für StrafrechtKreuzstraße 10/I, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Die Sparten des Verkehrsrechts
Auf die Rechtsbereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und das Verkehrsverwaltungsrecht wird nun hier genauer eingegangen.
Die Verkehrsordnungswidrigkeit
Schadensaufnahme nach einem Unfall Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch Verstöße gegen die Alkoholgrenze werden zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelt. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Straftat.
Führerschein auf Probe und Alkohol
Führerschein-Neulinge müssen während ihrer zweijährigen Probezeit, wenn sie hinter dem Steuer sitzen, auf Alkohol komplett verzichten. So steht es im Straßenverkehrsordnungsgesetz § 24c. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Um allen Verkehrsteilnehmern den Straßenverkehr so sicher wie möglich zu bieten wird Alkohol am Steuer während der Probezeit als A-Verstoß eingestuft. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Ab 0,5 Promille Alkoholkonzentration beträgt das Bußgeld 500 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. So führt ein zweiter Alkoholverstoß schon bei einem relativ geringen Wert von 0,6 Promille zu 1.000 Euro Bußgeld und neben zwei Punkten in Flensburg zusätzlich ein Fahrverbot von drei Monaten. Nun wird auch eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Der dritte Verstoß zieht ein auf 1.500 Euro erhöhtes Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister nach sich. Zu beachten ist, dass es sich im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille bereits um eine Straftat lt. Verkehrsstrafrecht handelt und nicht mehr ins Ordnungswidrigkeitenrecht fällt. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.
Kurz erklärt – Die Punkte im Fahreignungsregister
Mit acht Punkten auf dem Konto hat man seine Fahrberechtigung eingebüßt und muss den Führerschein abgeben. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Diese Tilgungsfristen der jeweiligen Delikte verstreichen unabhängig von einander. Alkoholverstöße mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Einträge über Alkoholverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Fahreignungsregister (Verkehrsverwaltungsrecht) bestehen.
Promillegrenzen im EU-Ausland
Autoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Über die Promillegrenze von 0,5 ist man sich in den meisten EU-Ländern einig. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Hier ein kurzer Überblick über die Promille-Grenzen im EU-Ausland. Trotzdem sollten Sie sich vor einer Reise über eventuell veränderte Grenzwerte informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Autofahrer ohne Führerschein auf Probe und älter als 20 Jahre unterliegen anderen Promillegrenzen.
zwei KFZ in einen Unfall verwickelt Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Schon beim zweiten Verstoß erhöht sich die Geldstrafe auf 1000 Euro, es werden nochmalig zwei Punkte in Flensburg eingetragen und man muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Eine Trunkenheitsfahrt ist bei diesem Promillewert eine Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Der betrunkene Fahrzeugführer hat nun mit einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Außerdem droht ihm eine Freiheits- oder Geldstrafe zuzüglich drei Punkten in Flensburg. In Extremfällen ist auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Mit einem Führerscheinentzug muss bei 1,6 Promille gerechnet werden. So entschieden die Verwaltungsgerichte in Oldenburg und Neustadt.
Mit der MPU zurück zum Führerschein
Radargerät auf einem Stativ Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Die MPU wird von staatlich anerkannten Prüfstellen, wie dem TÜV oder dem AVUS, durchgeführt. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Machen Sie keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts
Polizist befragt eine Autofahrerin Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Das Verkehrsstrafrecht soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Hier wird von einer bewussten Überschreitung des Rechtes ausgegangen. Einer Ordnungswidrigkeit wird eher Fahrlässigkeit angenommen. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
Röntgenaufnahme eines gebrochenen Unterschenkels Im Verkehrszivilrecht geht es um die Regulierung von Unfällen, Schmerzensgeldansprüchen sowie Nutzungsausfallschäden. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Ist man Vollkaskoversichert, hat man nun Glück im Unglück, denn auch der eigene Schaden wird bei Vollkasko vollständig übernommen. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Wer ohne Schuld an einem Autounfall beteiligt war, erhält seinen Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Fall einer Teilschuld wird der Schaden nur zum Teil erstattet. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Wer hat Schuld am Unfall und welche Kosten sind zu tragen, wie ist das wenn ausländische Fahrzeuge in den Unfall verwickelt waren? Dies sind Themen, bei denen ein Anwalt für Verkehrsrecht zuständig ist.
Das Verkehrsverwaltungsrecht
Es ist vor allem unterteilt in Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Zulassung von Fahrzeugen geregelt ist. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Wenn Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht um z.B. die Folgen Ihrer Alkoholfahrt besser einschätzen zu können.