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Anwalt für Verkehrsrecht in Kirchlengern

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Rechtsanwalt Ulrich Schmücker Bielefeld
Rechtsanwalt Ulrich Schmücker
Rechtsanwaltskanzlei SCHMÜCKER
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften

Die Bereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und Verkehrsverwaltungsrecht werden hier näher erklärt.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht

PKW rutscht unter eine LKWPKW rutscht unter eine LKW Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch Alkohol am Steuer ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, jedoch kann daraus schnell eine Straftat werden.

Führerschein auf Probe und Alkohol

Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Die Einstufung von Alkohol am Steuer während der Probezeit wird als schwerwiegender Verstoß bewertet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll damit verbessert werden. Ein Fahranfänger hat nicht nur mit einer verlängerten Probezeit zu rechnen sondern auch mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro und er bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Ergänzend wird ein Aufbauseminar eingefordert. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. 1.500 Euro Bußgeld sind zu entrichten, wenn ein wiederholter Alkoholverstoß vorliegt. Zusätzlich zu zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot. Nochmal strenger bestraft wird eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille, da sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat bewertet wird und nach Verkehrsstrafrecht sanktioniert wird. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Das Fahreignungsregister in Flensburg speichert und verwaltet ein Punktesystem. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.

Die Punkte in Flensburg und ihre Bedeutung

Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. Eintragungen im Fahreignungsregister werden laut StVG § 29 nach Ablauf der jeweiligen Frist auch wieder gelöscht. Diese Tilgungsfristen, gelten seit Mai 2014 für jeden einzelnen Delikt. Wurde eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Steuer mit zwei Punkten geahndet, so erlöschen diese nach fünf Jahren. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.

Andere Länder – andere Sitten, Promillegrenzen im Ausland

Autoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen GetränkenAutoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen Getränken Eine Promillegrenze von 0,5 ist übrigens auch in den meisten EU-Ländern üblich. Die Bußgeldhöhe ist aber EU-weit sehr unterschiedlich. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Die Promillegrenzen werden nach Bestehen der Probezeit und einem Mindestalter von 21 Jahren leicht angehoben.

zwei KFZ in einen Unfall verwickeltzwei KFZ in einen Unfall verwickelt Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Neben zwei Punkten in Flensburg wird bei einer alkoholisierten Autofahrt zwischen 0,5 und 1,09 Promille auch ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es ist mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Mit 1.500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem dreimonatigen Fahrverbot muss beim dritten Verstoß gerechnet werden. In dringenden Einzelfällen hat das Gesetz die Möglichkeit auf ein Fahrverbot zu verzichten. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Tatsächlich kann auch ein Radfahrer schon mit 0,3 Promille mit einer Strafanzeige konfrontiert werden, wenn er in trunkenem Zustand einen Unfall verursacht hat. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.

MPU, eine freiwillige aber nötige Angelegenheit

Radargerät auf einem StativRadargerät auf einem Stativ Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Es wird aus diesem Grund dringend empfohlen sich schon im Vorfeld über die MPU zu informieren um gut vorbereitet zu sein. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Machen Sie keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.

Das Verkehrsstrafrecht – ein weiterer Teilbereich der Verkehrsrechts

Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten FahhradFahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Wer etwa den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien und Versicherungsdaten zu hinterlassen, begeht Fahrerflucht und wird durch Gesetze des Verkehrsstrafrechts bestraft. Sinn und Zweck des Verkehrsstrafrechtes ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Hier wird von einer bewussten Überschreitung des Rechtes ausgegangen. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher durch Fahrlässigkeit verursacht. Straftaten werden durch ihre schwereren Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer strenger bestraft. Um diese Straftatbestände zu klären wird in den meisten Fällen ein Gericht bemüht. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.

Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht

Mann mit Kniestütze und GehhilfeMann mit Kniestütze und Gehhilfe Das Verkehrszivilrecht befasst sich mit dem Verkehrshaftungsrecht, dem Verkehrsvertragsrecht und dem Verkehrsunfallrecht. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Hier ist es von Vorteil eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen zu haben, da sie auch den Schaden des eigenen Autos begleicht. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Zögert die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung unverhältnismäßig lange heraus, kann der Anspruch, am besten mit Unterstützung eines Anwaltes für Verkehrsrecht, gerichtlich durchgesetzt werden.

Was regelt das Verkehrsverwaltungsrecht?

Es ist vor allem unterteilt in Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Zulassung von Fahrzeugen geregelt ist. Die Fahrerlaubnis auf Probe und das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER) werden von hier aus geregelt und auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Da bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut Schadensersatz- und Regressforderungen von Versicherungen auf einen zukommen können wendet man sich am besten frühzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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