Den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Malschwitz bei Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Malschwitz.
Katja Baumann
Mättigstraße 35, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Maik Doms
Mättigstraße 37, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Barbara Fetten
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|3456Bahnhofstraße 17, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Andreas Horn
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Stephan Michael Höhne
Wallstraße 15, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Maren-Isabella Jacob
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Maren-Isabella Jacob
Fachanwalt für Familienrecht|6538Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Ronny Kolbe
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Alexander Krautz
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Heike Krell
Martin-Hoop-Straße 22, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Frank Mehlhose
Löbauer Straße 5, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Reinfried Menschner
Dr.-Rohr-Straße 6, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Juliane Metzner-Doring
Lessingstraße 6, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Nico Michalowski
Hauptmarkt 9, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Matthias Natusch
Fachanwalt für SozialrechtPostplatz 4 a, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Dorothea Neff
Fachanwalt für FamilienrechtMättigstraße 35, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Nicole Oriwol
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Romeo Pusch
Tuchmacher Straße 21, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Stephanie Queißer
Fachanwalt für FamilienrechtKurt-Pchalek-Straße 27, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Norman Retzlaff
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Steffen Schneider
Mättigstraße 27, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Silvio Schütze
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtPostplatz 4 a, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Roman Sommer
Wallstraße 1, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Andreas Suchy
Fachanwalt für Familienrecht|3456Mättigstraße 39, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Boris Vitzky
Fachanwalt für SozialrechtWallstraße 14, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Reinhard Voigt
Tuchmacherstraße 13, 02625 Bautzenin 9.1 km Entfernung

Herbert Winter
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Lessingstraße 5, 02625 Bautzen
in 9.1 km Entfernung

Axel Kallauch
Oberlausitzer Straße 14, 02733 Cunewaldein 15.5 km Entfernung

Bernd Trillenberg
Rosenweg 3, 02681 Wilthenin 17.5 km Entfernung

Horst Münch
Am Fuchsberg 5, 02736 Oppachin 18.2 km Entfernung

Claudia Britze
Straße der Glasmacher 1, 02943 Weißwasser /O.L.in 18.9 km Entfernung

Frank Faber
Görlitzer Straße 10, 02943 Weißwasser /O.L.in 18.9 km Entfernung

Verona Kaiser
Bahnhofstraße 8, 02943 Weißwasser /O.L.in 18.9 km Entfernung

Stefan Rösler
Schulze-Delitzsch-Straße 18, 02943 Weißwasser /O.L.in 18.9 km Entfernung

Dietmar Gottlöber
Skaskaer Weg 27, 01920 Oßlingin 19.3 km Entfernung

David Robel
Friedensstraße 5, 01920 Crostwitzin 19.3 km Entfernung

Marika Behrend
Äußere Zitauer Straße 47 b, 02708 Löbauin 21.8 km Entfernung

Helmut Berger
Äußere Zitauer Straße 47 b, 02708 Löbauin 21.8 km Entfernung

Peter Donath
Neumarkt 1, 02708 Löbauin 21.8 km Entfernung

Roland Kesselring
Bahnhofstraße 10, 02708 Dürrhennersdorfin 21.8 km Entfernung
Die Sparten des Verkehrsrechts
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sind wichtige Bereiche des Verkehrsrechts.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Haben Sie während der Autofahrt telefoniert, das Rotlicht überfahren oder die Vorfahrtsregeln missachtet? Dies und noch einiges mehr wird durch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Ob Alkohol am Steuer ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist oder bereits eine Straftat, bestimmt vor allem der gemessene Promillewert.
Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe
Autofahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit unterliegen lt. StVG § 24c der Null-Promille Beschränkung. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Die Folge eines A-Verstoßes ist die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Das Leben und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll gewährleistet werden, deshalb wird Alkohol am Steuer, gerade in der Probezeit als schwerwiegendes Vergehen angesehen. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr sind es sogar 500 Euro und zwei Punkte Eintrag in Flensburg. Ebenso wird ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Zusätzlich muss ein Aufbauseminar besucht werden. So führt ein zweiter Alkoholverstoß schon bei einem relativ geringen Wert von 0,6 Promille zu 1.000 Euro Bußgeld und neben zwei Punkten in Flensburg zusätzlich ein Fahrverbot von drei Monaten. Nun wird auch eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille fällt als Straftat ins Verkehrsstrafrecht und nicht mehr in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Man muss hier bereits mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen und einem Eintrag von drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Zusätzlich kann ein Führerscheinentzug drohen. Das Fahreignungsregister in Flensburg, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit Punkten bestraft.
Das Fahreignungsregister (FAER)
Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Eingetragene Punkte unterliegen also folglich der jeweiligen Tilgungsfrist der Delikte. Wurde eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Steuer mit zwei Punkten geahndet, so erlöschen diese nach fünf Jahren. Handelt es sich um einen Verstoß der einen Straftatbestand erfüllt, so bleiben die Punkte für 10 Jahre erhalten.
Andere Länder – andere Sitten, Promillegrenzen im Ausland
Autoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Ist das 21. Lebensjahr und die Probezeit beendet, so gelten neue Promillegrenzen.
zwei KFZ in einen Unfall verwickelt Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Die Folgen einer zweiten Trunkenheitsfahrt sind dann schon drei Monate Fahrverbot und 1.000 Euro Bußgeld. Nicht zu vergessen, die neuerlichen zwei Punkte im FAER. Die dritte Alkoholfahrt wird mit 1.500 Euro Strafe belegt, erneuten zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Dies gilt jedoch lediglich beim ersten Verstoß. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille festgesetzt. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Der betrunkene Fahrzeugführer hat nun mit einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten zu rechnen. Außerdem droht ihm eine Freiheits- oder Geldstrafe zuzüglich drei Punkten in Flensburg. Auch ein lebenslanger Führerscheinentzug ist möglich, abhängig vom Vergehen. Auch für Fahrradfahrer gelten Promilleregeln. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille angeordnet, auch ein Führerscheinentzug kann veranlasst werden.
Die MPU
Hupender Autofahrer Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Staatlich anerkannte Prüfstellen dürfen eine MPU durchführen, bei der die Fahreignung einer Person geprüft wird. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Die Polizei hat Sie nach einem Glas Wein oder Bier bei einer Polizeikontrolle erwischt? Sie dürfen die Aussage über Ihren Alkoholkonsum klar verweigern. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht
Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Das Verkehrsstrafrecht ist Teil des Verkehrsrechts und hat als solches die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Noch ein Rechtsgebiet, des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
Mann mit Kniestütze und Gehhilfe Als Unfallfolge ergeben sich oft Schadensersatzansprüche oder die Forderung von Schmerzensgeld. Geregelt werden sie durch das Verkehrszivilrecht. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Erst wenn die Schuldfrage geklärt werden konnte, wird der Schadensfall abgewickelt. Die Regulierung des Kfz-Haftpflichtschadens kann einem Anwalt überlassen werden. Seine Kosten trägt die Haftpflichtversicherung in Höhe des Regulierungsanteils. Bei 100 % Regulierung übernimmt die Versicherung die vollständigen Anwaltskosten. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Nur wenige Ausnahmen können den Halter von dieser Haftung ausschließen. Passiert der Unfall im EU-Ausland, so gilt das Recht des Landes in dem der Unfall geschehen ist. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen auch bei der komplizierteren Durchsetzung von Unfallschäden bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge.
Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes
Das Fahrerlaubnisrecht und das Fahrzeugzulassungsrecht sind zusammengefasst das Verkehrsverwaltungsrecht. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist Teil des Fahrerlaubnisrechts. In ihr stehen u. a. Die Voraussetzungen für das Erreichen des Führerscheins. Das Fahrzeugzulassungsrecht normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.