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Sauerwein Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht
Kürschnerhof 6, 97070 Würzburg
Das Verkehrsrecht zusammengefasst
Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Auffahrunfall mit großem Schaden Das Recht für Ordnungswidrigkeiten regelt und ahndet Verstöße, wie das Parken im Halteverbot, das Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dergleichen. Ob Alkohol am Steuer ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist oder bereits eine Straftat, bestimmt vor allem der gemessene Promillewert.
Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe
Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Der erstmalige Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze zieht neben der Konsequenz einer verlängerten Probezeit ein Bußgeld von 250 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg wird eingetragen. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein weiterer A-Verstoß führt dann, neben zwei weiteren Punkten, zu einer schriftlichen Verwarnung, einem Bußgeld von 1000 Euro einem dreimonatigen Fahrverbot und der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Wiederholungstäter haben mit 1.500 Eure Bußgeld, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Flensburger Register zu rechnen. Eine Alkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird als Straftat eingestuft und fällt ab nun unter das Verkehrsstrafrecht. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Im FAER (Fahreignungsregister) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer mit einem Punktesystem gespeichert. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.
Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?
Haben sich acht Punkte angesammelt, so wird einem der Führerschein aberkannt. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Diese Tilgungsfristen, gelten seit Mai 2014 für jeden einzelnen Delikt. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Einträge über Alkoholverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Fahreignungsregister (Verkehrsverwaltungsrecht) bestehen.
Alkohol am Steuer im Ausland
Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Die meisten EU-Länder haben eine Promillegrenze von 0,5. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Da sich gesetzliche Richtwerte jederzeit verändern können, kann diese Liste jedoch nur einen groben Überblick bieten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Autofahrer ohne Führerschein auf Probe und älter als 20 Jahre unterliegen anderen Promillegrenzen.
leichter Blechschaden an einem roten KFZ Führt jedoch bereits ein geringerer Promillewert als 0,5 zur Gefährdung des Verkehrs, so ist trotzdem mit dem Entzug des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Dies gilt jedoch lediglich beim ersten Verstoß. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Die Sperrfrist für den Führerschein bemisst sich unter anderem auch am Promillewert und beträgt mindestens sechs Monate, in Flensburg wird das Konto mit weiteren drei Punkten belastet und man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Auch ein lebenslanger Führerscheinentzug ist möglich, abhängig vom Vergehen. Auch als Radfahrer ist man nicht vor einer Strafanzeige gefeit, so man mit 0,3 Promille erwischt wird. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.
MPU, eine freiwillige aber nötige Angelegenheit
Aggressiver Autofahrer hupt Zu einer MPU wird nur geraten, sie ist jedoch freiwillig. Allerdings ist sie oft der einzig mögliche Weg seine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Staatlich anerkannte Prüfstellen dürfen eine MPU durchführen, bei der die Fahreignung einer Person geprüft wird. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Es wird aus diesem Grund dringend empfohlen sich schon im Vorfeld über die MPU zu informieren um gut vorbereitet zu sein. Die Polizei hat Sie nach einem Glas Wein oder Bier bei einer Polizeikontrolle erwischt? Machen Sie keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht! Die kenntnisreiche Hilfe eines Anwaltes für Verkehrsrecht ist nun äußerst hilfreich.
Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts
zerborstene Frontscheibe eines Autos Behindern Unbeteiligte den Einsatz von Rettungskräften am Unfallort ist dies ein Straftatbestand der in das Verkehrsstrafrecht fällt, genauso wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, illegale Autorennen und noch einige Delikte mehr. Das Verkehrsstrafrecht soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Im Verkehrsstrafrecht wird von einer bewussten Absicht ausgegangen. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Im Verkehrsstrafrecht drohen wegen ihrer größeren Gefährdung auch größere Strafen. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet
eingegipster Fuß mit einer Krücke Das Verkehrszivilrecht handelt vom Schadenersatz bei durch Unfall entstandenen Schäden. Neben dem Sachschaden für die Reparatur können Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Es sei denn der Halter kann die Unabwendbarkeit des Unfalles nachweisen oder auf höhere Gewalt verweisen. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen auch bei der komplizierteren Durchsetzung von Unfallschäden bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge.
Das Verkehrsverwaltungsrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei allen Delikten des Verkehrsrechts sehr hilfreich sein. Mit dem Recht auf Akteneinsicht, kann er die Rechtslage klar einschätzen und Ihnen mögliche Vorteile herausarbeiten.