Einen Anwalt für Verkehrsrecht in Mettlach finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Mettlach.Pascal Barth
Fachanwalt für FamilienrechtWaldstraße 24, 66663 Merzig
in 6.8 km Entfernung
Alexander Becker
Bahnhofstraße 41, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Tina Bösen-Marxen
Trierer Straße 65, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Hans-Peter Dillschneider
Wilhelmstraße 3, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Wolfgang Kirsch
Schankstraße 3, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Gerd Ludwig
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Merziger Straße 36, 66663 Merzig
in 6.8 km Entfernung
Boris Markschläger
Im Mannenbruch 4, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Thomas Meyer
Fachanwalt für ArbeitsrechtSchankstraße 3, 66663 Merzig
in 6.8 km Entfernung
Peter Nilles
Schankstraße 1, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Alessio Rossi
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Hochwaldstraße 38, 66663 Merzig
in 6.8 km Entfernung
Phillip Schreiber
Waldstraße 24, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Ruprecht Wagner
Bahnhofstraße 1, 66663 Merzigin 6.8 km Entfernung
Christian Kruchten
Trierer Straße 2, 66679 Losheim am Seein 11.9 km Entfernung
Andrea Schäfer
Streifstraße 14, 66679 Losheim am Seein 11.9 km Entfernung
Karl-Heinz Seimetz
Trierer Straße 2, 66679 Losheim am Seein 11.9 km Entfernung
Gabriele Thiery
Wagnerbruch 6, 66679 Losheim am Seein 11.9 km Entfernung
Andreas Klein
Dillinger Straße 18, 66701 Beckingenin 14.5 km Entfernung
Wolfgang Johannes Schäfer
Dillinger Straße 18, 66701 Beckingenin 14.5 km Entfernung
Michael Münzenmaier
Am Dreiländereck 9, 66706 Perlin 14.6 km Entfernung
Dietmar Braun
Bahnhofstraße 14, 54314 Henternin 15.0 km Entfernung
Jan-Walter Pukall
Fachanwalt für Familienrecht|6538Saarburger Straße 39, 54441 Trassem
in 15.1 km Entfernung
Ruth Streit-Stifano Esposito
Saarburger Straße 39, 54441 Trassemin 15.1 km Entfernung
Torsten Dähnert
Fachanwalt für VerkehrsrechtThrasoltstraße 34, 54439 Saarburg
in 15.2 km Entfernung
Heinrich Fassbinder
Schlossberg 9, 54439 Saarburgin 15.2 km Entfernung
Hermann Fassbinder
Schlossberg 9, 54439 Saarburgin 15.2 km Entfernung
Friedhelm Mettlach
Auf dem Graben 7 a, 54439 Saarburgin 15.2 km Entfernung
Ursula Clemens
In den Brühlmorgen 39, 54456 Tawernin 18.1 km Entfernung
Rudolf Bauer
Herrenstraße 8-10, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Lothar Baum
Münchener Straße 1, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Georg Baus
Münchener Straße 1, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Hans-Thilo Burgard
Am Wald 13, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Michael Cullmann
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 19.8 km Entfernung
Tina Dreistadt
Fachanwalt für ArbeitsrechtHeiligenbergstraße 49, 66763 Dillingen
in 19.8 km Entfernung
Felix Groß
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Münchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 19.8 km Entfernung
Michael Haan
Hüttenwerkstraße (Villa Alhambra) 28, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Mirjam Kessler
Hüttenwerkstraße 17, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Bernd Lorenz
Hüttenwerkstraße 12-14, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Thomas Maier
Merziger Straße 44, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Andre Meiser
Münchener Straße 1, 66763 Dillingenin 19.8 km Entfernung
Désirée Louise Schmitt
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtMünchener Straße 1, 66763 Dillingen
in 19.8 km Entfernung
Die Sparten des Verkehrsrechts
In diesem Artikel werden die Rechte Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafen, das Verkehrszivilrecht, und das Verkehrsverwaltungsrecht behandelt.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Auffahrunfall mit großem Schaden Hier geht es etwa um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße oder Verletzung der Vorfahrt. Auch Verstöße gegen die Alkoholgrenze werden zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelt. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Straftat.
Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe
Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Die Einstufung von Alkohol am Steuer während der Probezeit wird als schwerwiegender Verstoß bewertet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll damit verbessert werden. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Zusätzlich muss ein Aufbauseminar besucht werden. Ein Fahrverbot von drei Monaten ist die Folge eines zweiten Verstoßes gegen das Alkoholverbot. Es wird erteilt gemeinsam mit zwei Punkten in Flensburg und 1.000 Euro Bußgeld. Auch eine verkehrspsychologische Beratung ist nun empfohlen. Dies erhöht sich beim dritten Mal auf 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und ein erneutes Fahrverbot von drei Monaten. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Paragraphen findet man nun im Verkehrsstrafrecht. Man muss hier bereits mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen und einem Eintrag von drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, muss er, je nach Vergehen mit einer Punkteintragung rechnen.
Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen
Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Das bedeutet, dass jeder Delikt einer eigenen Tilgungsfrist unterliegt, die sich bei einem erneuten Punkteintrag nicht verlängert . Alkoholverstöße mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.
Promillegrenzen im EU-Ausland
Bierglas und Schnaps und ein Schlüssel eines VW Eine Promillegrenze von 0,5 ist übrigens auch in den meisten EU-Ländern üblich. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.
kaputtes Unfallauto wird auf einen Abschleppwagen gezogen Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn der Fahrer keinen Unfall verursacht hat und auch keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 Euro, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Die dritte Alkoholfahrt wird mit 1.500 Euro Strafe belegt, erneuten zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Interessant ist, dass ein Fahrverbot wegen Alkoholkonsum eventuell umgangen werden kann, wenn der Verkehrssünder sein Auto aus beruflichen Gründen benötigt. Das funktioniert allerdings nur bei Ersttätern. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Die Sperrfrist für den Führerschein bemisst sich unter anderem auch am Promillewert und beträgt mindestens sechs Monate, in Flensburg wird das Konto mit weiteren drei Punkten belastet und man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. In Extremfällen ist auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer können nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,3 Promille eine Strafanzeige bekommen, wenn sie sich auffällig verhalten oder einen Unfall verursacht haben. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.
Mit der MPU zurück zum Führerschein
Drängler hupt auf der Autobahn Als Voraussetzung um seinen Führerschein wieder zu erlangen hat man in der Regel eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zu bestehen. Die MPU wird von staatlich anerkannten Prüfstellen, wie dem TÜV oder dem AVUS, durchgeführt. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Man muss keine Aussagen machen über seinen Alkoholkonsum! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht
Blauer Fahrradhelm liegt auf der Straße nach einem Unfall Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Man geht im Verkehrsstrafrecht davon aus, dass die verübte Straftat bewusst begangen wurde. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Straftaten werden durch ihre schwereren Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer strenger bestraft. Die Folge dieser Delikte ist fast immer auch eine Gerichtsverhandlung. Hilfreich ist dann eine fachgerechte Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet
eingegipster Fuß mit einer Krücke Die Geltendmachung für Ausgaben einer Haushaltshilfe, die man als Folge eines Unfalls in Anspruch nehmen muss, oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, dies und einiges mehr wird im Verkehrszivilrecht geregelt. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Ist der Unfall nicht mit dem eigenen Auto geschehen, ist also der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Fahrer, so sind beide im Falle eines Unfalles haftbar. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Zögert die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung unverhältnismäßig lange heraus, kann der Anspruch, am besten mit Unterstützung eines Anwaltes für Verkehrsrecht, gerichtlich durchgesetzt werden.
Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein weiterer wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts
Das Fahrerlaubnisrecht und das Fahrzeugzulassungsrecht sind zusammengefasst das Verkehrsverwaltungsrecht. Das Fahrerlaubnis- und das Fahrzeugzulassungsrecht beinhalten Regelungen die zur Erlangung der amtlichen Fahrerlaubnis dienen, und auch wann sie aberkannt wird und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen evtl. einen Ausschluss der Fahrerlaubnis vorsieht oder ob evtl. eine bedingte Eignung vorliegt. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.