Einen Anwalt für Verkehrsrecht in Neustadt am Rübenberge finden
Rechtsanwälte aus Neustadt am Rübenberge & Umgebung mit Fachgebiet Verkehrsrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Lister Anwälte am Moltkeplatz
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Fachanwalt für Sozialrecht
Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover
Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten.
Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.
Das Recht für Ordnungswidrigkeiten
2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.
Während der Probezeit gelten strenge Regeln
Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Zusätzlich zur Probezeitverlängerung muss bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Eintrag ins Flensburger Fahreignungsregister gerechnet werden. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Zu beachten ist, dass es sich im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille bereits um eine Straftat lt. Verkehrsstrafrecht handelt und nicht mehr ins Ordnungswidrigkeitenrecht fällt. Hier kann eine Freiheits- oder Geldstrafe erlassen werden und natürlich weitere Punkte im Fahreignungsregister. Zusätzlich kann ein Führerscheinentzug drohen. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.
Das Fahreignungsregister (FAER)
Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Nach Verstreichen einer bestimmten Frist werden Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) gemäß § 29 StVG wieder getilgt. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Wurde eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Steuer mit zwei Punkten geahndet, so erlöschen diese nach fünf Jahren. Einträge über Alkoholverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Fahreignungsregister (Verkehrsverwaltungsrecht) bestehen.
Das EU-Ausland und seine Promillegrenzen
Autoschlüssel auf einer Bar mit alkoholischen Getränken Eine Promillegrenze von 0,5 ist übrigens auch in den meisten EU-Ländern üblich. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Ist das 21. Lebensjahr und die Probezeit beendet, so gelten neue Promillegrenzen.
kaputtes Unfallauto wird auf einen Abschleppwagen gezogen Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Noch als Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird eine Alkoholfahrt bei einer Alkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille. Trotzdem werden im Fahreignungsregister in Flensburg zwei Punkte notiert, zusätzlich wird ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille festgesetzt. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Auch ein lebenslanger Führerscheinentzug ist möglich, abhängig vom Vergehen. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Mit einem Führerscheinentzug muss bei 1,6 Promille gerechnet werden. So entschieden die Verwaltungsgerichte in Oldenburg und Neustadt.
Mit der MPU zurück zum Führerschein
Radargerät von vorne Auch wenn die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) grundsätzlich freiwillig ist, so wird der Führerschein oft erst nach erfolgreicher Teilnahme wiedererteilt. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht sollte nun schnellstmöglich kontaktiert werden.
Das Verkehrsstrafrecht
Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Behindern Unbeteiligte den Einsatz von Rettungskräften am Unfallort ist dies ein Straftatbestand der in das Verkehrsstrafrecht fällt, genauso wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, illegale Autorennen und noch einige Delikte mehr. Sinn und Zweck des Verkehrsstrafrechtes ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, bei der eher von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Um diese Straftatbestände zu klären wird in den meisten Fällen ein Gericht bemüht. Besonders ein Anwalt für Verkehrsrecht, kann in diesem Fall von großer Hilfe sein.
Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet
Röntgenaufnahme einer Unterschenkelfraktur Das Verkehrszivilrecht handelt vom Schadenersatz bei durch Unfall entstandenen Schäden. Neben dem Sachschaden für die Reparatur können Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Im Falle der Vollkaskoversicherung wird auch der eigene Schaden von der Versicherung gedeckt. Da die Versicherung Klarheit braucht wer für den Unfall verantwortlich ist, kann sich eine Schadensabwicklung auch in die Länge ziehen. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so können Sie entstehende Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen. Ist der Unfall nicht mit dem eigenen Auto geschehen, ist also der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Fahrer, so sind beide im Falle eines Unfalles haftbar. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt. Für Unfälle, die im EU-Ausland passieren gelten zuallererst die Regelungen des jeweiligen Landes. Nach einem Verkehrsunfall, wird meist ein Anwalt für Verkehrsrecht benötigt um die Frage zu klären, wer den Unfall verursacht hat und wer welche Kosten in welcher Höhe zu erstatten sind.
Welche Regelungen findet man im Verkehrsverwaltungsrecht?
Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei allen Delikten des Verkehrsrechts sehr hilfreich sein. Mit dem Recht auf Akteneinsicht, kann er die Rechtslage klar einschätzen und Ihnen mögliche Vorteile herausarbeiten.