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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rellingen

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2 Anwälte im 40 km Umkreis von Rellingen
Rechtsanwalt Jens Schlünsen Norderstedt
Rechtsanwalt Jens Schlünsen
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Offermanns & Coll.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ulzburger Straße 453, 22846 Norderstedt
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht zusammengefasst

Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.

Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten

Schadensaufnahme nach einem UnfallSchadensaufnahme nach einem Unfall Das Recht für Ordnungswidrigkeiten regelt und ahndet Verstöße, wie das Parken im Halteverbot, das Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dergleichen. Auch Alkohol am Steuer ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, jedoch kann daraus schnell eine Straftat werden.

Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe

Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Dies steht im Straßenverkehrsgesetz § 24c. In der Probezeit wird ein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung nach schwerwiegendem A-Verstoß oder weniger schwerwiegendem B-Verstoß beurteilt. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze wird zusätzlich zur verlängerten Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Ab 0,5 Promille Alkoholkonzentration beträgt das Bußgeld 500 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. Ein weiterer A-Verstoß führt dann, neben zwei weiteren Punkten, zu einer schriftlichen Verwarnung, einem Bußgeld von 1000 Euro einem dreimonatigen Fahrverbot und der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. 1.500 Euro Bußgeld sind zu entrichten, wenn ein wiederholter Alkoholverstoß vorliegt. Zusätzlich zu zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot. Zu beachten ist, dass es sich im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille bereits um eine Straftat lt. Verkehrsstrafrecht handelt und nicht mehr ins Ordnungswidrigkeitenrecht fällt. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, muss er, je nach Vergehen mit einer Punkteintragung rechnen.

Die Punkte in Flensburg und ihre Bedeutung

Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Das Straßenverkehrsgesetz besagt, dass es lt. § 29 Tilgungsfristen für die einzelnen Delikte gibt. Diese Tilgungsfristen der jeweiligen Delikte verstreichen unabhängig von einander. Bei Alkoholverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt eine Tilgung nach fünf Jahren. Handelte es sich bei dem Alkoholverstoß um einen Straftatbestand, so bleiben die Punkte für zehn Jahre im Register erhalten.

Das EU-Ausland und seine Promillegrenzen

Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs istKein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Die Promillegrenzen werden nach Bestehen der Probezeit und einem Mindestalter von 21 Jahren leicht angehoben.

Schadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PCSchadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PC Führt jedoch bereits ein geringerer Promillewert als 0,5 zur Gefährdung des Verkehrs, so ist trotzdem mit dem Entzug des Führerscheins, einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen. Noch als Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird eine Alkoholfahrt bei einer Alkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille. Trotzdem werden im Fahreignungsregister in Flensburg zwei Punkte notiert, zusätzlich wird ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Schon beim zweiten Verstoß erhöht sich die Geldstrafe auf 1000 Euro, es werden nochmalig zwei Punkte in Flensburg eingetragen und man muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Eine Trunkenheitsfahrt ist bei diesem Promillewert eine Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Auch ein Radfahrer, war er an einem Unfall beteiligt oder hat er sich im Straßenverkehr auffällig verhalten, muss bei über 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.

Mit der MPU zurück zum Führerschein

Radargerät auf einem StativRadargerät auf einem Stativ Zu einer MPU wird nur geraten, sie ist jedoch freiwillig. Allerdings ist sie oft der einzig mögliche Weg seine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Man muss keine Aussagen machen über seinen Alkoholkonsum! Die beste Unterstützung bietet nun ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrsstrafrecht

Blauer Fahrradhelm liegt auf der Straße nach einem UnfallBlauer Fahrradhelm liegt auf der Straße nach einem Unfall Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Das Verkehrsstrafrecht ist Teil des Verkehrsrechts und hat als solches die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Um diese Straftatbestände zu klären wird in den meisten Fällen ein Gericht bemüht. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.

Noch ein Rechtsgebiet, des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht

Röntgenaufnahme eines gebrochenen UnterschenkelsRöntgenaufnahme eines gebrochenen Unterschenkels Das Verkehrszivilrecht handelt vom Schadenersatz bei durch Unfall entstandenen Schäden. Neben dem Sachschaden für die Reparatur können Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Der Unfallverursacher hat sich schnellstmöglich darum zu kümmern, dass seine Kfz-Haftpflichtversicherung von dem Schadensfall erfährt. Im Falle der Vollkaskoversicherung wird auch der eigene Schaden von der Versicherung gedeckt. Da die Versicherung Klarheit braucht wer für den Unfall verantwortlich ist, kann sich eine Schadensabwicklung auch in die Länge ziehen. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so können Sie entstehende Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. die Unabwendbarkeit des Ereignisses oder auch höhere Gewalt. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Anwälte für Verkehrsrecht klären die rechtliche Sachlage im Falle eines Unfalles.

Welche Regelungen findet man im Verkehrsverwaltungsrecht?

Es ist vor allem unterteilt in Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Zulassung von Fahrzeugen geregelt ist. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Da bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut Schadensersatz- und Regressforderungen von Versicherungen auf einen zukommen können wendet man sich am besten frühzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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