Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Traunreut
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Traunreut.Johannes Lell
Esentalstraße 10, 83365 Nußdorfin 5.5 km Entfernung
Ingrid Bayer-Mücke
Waldweg 36, 83339 Chiemingin 7.1 km Entfernung
Sabine Ewald
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Am alten Tor 3, 83339 Chieming
in 7.1 km Entfernung
Julian Praun
Laimgruber Straße 12, 83339 Chiemingin 7.1 km Entfernung
Edith Kreiser
Kirchenstraße 1, 83308 Trostbergin 8.2 km Entfernung
Robert Liedl
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Vormarkt 17, 83308 Trostberg
in 8.2 km Entfernung
Judith Pietsch
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hauptstraße 7, 83308 Trostberg
in 8.2 km Entfernung
Gottfried Putz
Vormarkt 7-9, 83308 Trostbergin 8.2 km Entfernung
Klaus Schindler
Hauptstraße 25, 83308 Trostbergin 8.2 km Entfernung
Peter Lämmerhirdt
Karl-Raupp-Weg 5, 83358 Seebruckin 8.6 km Entfernung
Ernst H. Stefan
Fembach 11, 83358 Seebruckin 8.6 km Entfernung
Heinz Blachian
Crailsheimstraße 12, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Susanne Bulenda-Weiß
Wasserburger Straße 10, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Stefan Conrads
Mittlere Hofgasse 8, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Barbara Daumiller
Fachanwalt für VersicherungsrechtLudwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Jens Andreas Diedrich
Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Horst Fembacher
Fachanwalt für VerkehrsrechtWasserburger Straße 10, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Gertrud Fleischmann
Herzog-Otto-Straße 2, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Christian Fleischmann
Herzog-Otto-Straße 2, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Jörg Michael Forster
Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Stefan Gilch
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Benedikt Gschwendner
Bahnhofstraße 18, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Wolfgang Gschwendner
Bahnhofstraße 18, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Hermann Gutwald
Bahnhofstraße 29, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Martina Götzl-Kirchner
Fachanwalt für Familienrecht|3456Bahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Christina Herrmann
Fachanwalt für FamilienrechtLudwigstraße 22, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Maria-Theresia Huber-Arpé
Fachanwalt für Familienrecht|6538Forstmeierstraße 25, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Luise Kammermeier
Crailsheimstraße 12, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Andreas Ludwig Kastenbauer
Fachanwalt für Strafrecht|204Taubenmarkt 11, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Petra Kecht
Fachanwalt für FamilienrechtMaximilianstraße 10, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Susanne K. Kühn
Bahnhofstraße 29, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Alois Franz Maier
Fachanwalt für Familienrecht|204Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Rudolf Mayer
Sonntagshornstraße 41, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Jakob Mehringer
Maxplatz 5/II, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Miguel W. Moritz
Maximilianstraße 25, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Hans Olschewski
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204Ludwigstraße 22 a, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Marc Rager
Herzog-Otto-Straße 2b, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Claudia Maria Rudholzner
Ludwigstraße 22 b, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Bernd Runge-Rannow
Ludwigstraße 37, 83278 Traunsteinin 10.1 km Entfernung
Franziska Schiebusch
Fachanwalt für ErbrechtBahnhofstraße 29, 83278 Traunstein
in 10.1 km Entfernung
Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten.
Die Bereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und Verkehrsverwaltungsrecht werden hier näher erklärt.
Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Schadensaufnahme nach einem Unfall Haben Sie während der Autofahrt telefoniert, das Rotlicht überfahren oder die Vorfahrtsregeln missachtet? Dies und noch einiges mehr wird durch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Auch Alkohol am Steuer ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, jedoch kann daraus schnell eine Straftat werden.
Der Führerschein auf Probe und das Gesetz
Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze wird zusätzlich zur verlängerten Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister geahndet. Ab 0,5 Promille erhöht sich das Bußgeld auf 500 Euro, es wird ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen und zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem hat man ein Aufbauseminar zu besuchen. Ein weiterer A-Verstoß führt dann, neben zwei weiteren Punkten, zu einer schriftlichen Verwarnung, einem Bußgeld von 1000 Euro einem dreimonatigen Fahrverbot und der Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Um eine Straftat die nach Verkehrsstrafrecht und nicht mehr nach Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet wird, handelt es sich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Verstöße im Straßenverkehr werden somit mit Bußgeld und Punkten geahndet.
Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?
Die Konsequenz des dauerhaften Führerscheinentzuges droht bei acht eingetragenen Punkten. Das Straßenverkehrsgesetz besagt, dass es lt. § 29 Tilgungsfristen für die einzelnen Delikte gibt. Das bedeutet, dass jeder Delikt einer eigenen Tilgungsfrist unterliegt, die sich bei einem erneuten Punkteintrag nicht verlängert . Ein Alkoholvergehen, das als Ordnungsstrafe geahndet wird, bingt z.B. zwei Punkte in Flensburg ein. Diese bleiben für fünf Jahre im Fahreignungsregister erhalten. Zehn Jahre erhalten bleiben Punkte die wegen eines Straftatbestandes eingetragen wurden.
Wie viel Alkohol wird in anderen EU-Ländern toleriert?
Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Die Bußgeldhöhe ist aber EU-weit sehr unterschiedlich. Hier ein kurzer Überblick über die Promille-Grenzen im EU-Ausland. Trotzdem sollten Sie sich vor einer Reise über eventuell veränderte Grenzwerte informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.
Schadenserfassung einem Unfallwagen mit einem Tablet PC Auch wenn in Deutschland die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration liegt, so kann auch ein geringerer Promillewert bei Unfallbeteiligung durchaus zur Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Der zweite Verstoß führt dann bereits zu 1000 Euro Strafe, erneut zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Mit 1.500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem dreimonatigen Fahrverbot muss beim dritten Verstoß gerechnet werden. Das Fahrverbot kann in wenigen Ausnahmefällen erlassen werden, wenn dringende Gründe vorliegen. Allerdings ist dies nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. In Extremfällen ist auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Auch als Radfahrer ist man nicht vor einer Strafanzeige gefeit, so man mit 0,3 Promille erwischt wird. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.
Anordnung einer MPU
Hupender Autofahrer im Stau Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Eine MPU soll die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit einer Person feststellen. Man muss sich bewusst sein, dass die Durchfallquote relativ hoch ist. Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht sollte nun schnellstmöglich kontaktiert werden.
Der Teilbereich Verkehrsstrafrecht
junge Frau wird von einem Polizisten belehrt Behindern Unbeteiligte den Einsatz von Rettungskräften am Unfallort ist dies ein Straftatbestand der in das Verkehrsstrafrecht fällt, genauso wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, illegale Autorennen und noch einige Delikte mehr. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Es wird im Verkehrsstrafrecht von einem bewussten Zuwiderhandeln ausgegangen. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Im Verkehrsstrafrecht drohen wegen ihrer größeren Gefährdung auch größere Strafen. Meist folgt eine Gerichtsverhandlung. Besonders ein Anwalt für Verkehrsrecht, kann in diesem Fall von großer Hilfe sein.
Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet
eingegipster Fuß mit einer Krücke Das Verkehrszivilrecht handelt vom Schadenersatz bei durch Unfall entstandenen Schäden. Neben dem Sachschaden für die Reparatur können Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Ohne große Verzögerung ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat. Hier ist es von Vorteil eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen zu haben, da sie auch den Schaden des eigenen Autos begleicht. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Die Regulierung des Kfz-Haftpflichtschadens kann einem Anwalt überlassen werden. Seine Kosten trägt die Haftpflichtversicherung in Höhe des Regulierungsanteils. Bei 100 % Regulierung übernimmt die Versicherung die vollständigen Anwaltskosten. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Es sei denn der Halter kann die Unabwendbarkeit des Unfalles nachweisen oder auf höhere Gewalt verweisen. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Um Ansprüche durchzusetzen und den entstandenen Schaden zu regulieren nimmt man am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch.
Was regelt das Verkehrsverwaltungsrecht?
Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Das Fahrerlaubnis- und das Fahrzeugzulassungsrecht beinhalten Regelungen die zur Erlangung der amtlichen Fahrerlaubnis dienen, und auch wann sie aberkannt wird und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen evtl. einen Ausschluss der Fahrerlaubnis vorsieht oder ob evtl. eine bedingte Eignung vorliegt. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.