Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Trier auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Trier.Andreas Ammer
Metzelstraße 30, 54290 TrierHelmut Beck
Brückenstraße 9, 54290 TrierRalf Becker
Metzelstraße 30, 54290 TrierAnne Bosch
Bruchhausenstraße 23, 54290 TrierWolfgang Braun
Fachanwalt für ArbeitsrechtBöhmerstraße 25, 54290 Trier
Christian Burg
Böhmerstraße 10 a, 54290 TrierMarina Simone Buron
Fachanwalt für FamilienrechtFleischstraße 67, 54290 Trier
Jürgen Erfurth
Dietrichstraße 20 a, 54290 TrierFrank Ernser
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Fahrstraße 12, 54290 Trier
Alexandra Fischer-Horn
Fachanwalt für FamilienrechtKonstantinstraße 19, 54290 Trier
Ralf Glandien
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Fleischstraße 67, 54290 Trier
Anja Hartkorn
Saarbrücker Straße 14, 54290 TrierRalph Herber
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Ostallee 3-5, 54290 Trier
Jakob B. Joeres
Metzelstraße 30, 54290 TrierLilla Juharos
Zuckerbergstraße 25, 54290 TrierLilla Juharos
Fachanwalt für Strafrecht|6538Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier
Franz Kibler
Brotstraße 1, 54290 TrierBerthold Kohl
In der Olk 25 - 26, 54290 TrierKristian Kreuter
Zuckerbergstraße 25, 54290 TrierNicole Kürten
Fachanwalt für Familienrecht|204Glockenstraße 10, 54290 Trier
Michael Manfred Lang
Brotstraße 29, 54290 TrierStephanie Lang
Fachanwalt für Steuerrecht|204In der Olk 25 - 26, 54290 Trier
Gerhard J. Mindermann
Fleischstraße 34-36, 54290 TrierHermann Müller
Hauptmarkt 14, 54290 TrierSilke Müller-Thönißen
Frauenstraße 8-9, 54290 TrierStephan Oberbillig
Fachanwalt für VerkehrsrechtRindertanzstraße 7a, 54290 Trier
Alexander Pochilko
Hawstraße 1a, 54290 TrierThomas Roggenfelder
Konstantinstraße 19, 54290 TrierReinhold Schmitt
Fachanwalt für Familienrecht|204Metzelstraße 30, 54290 Trier
Helge Schoenewolf
Frauenstraße 8-9, 54290 TrierMartha Schwiering
Fachanwalt für Strafrecht|6538Brotstraße 1, 54290 Trier
Silvia Sommer-Radke
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtKalenfelsstraße 5 a, 54290 Trier
Frank Tenbrock
Metzelstraße 30, 54290 TrierRomy Thill
Bruchhausenstraße 23, 54290 TrierHans-Georg Veit
Neustraße 17-18, 54290 TrierRebecca Joelle Weides
Metzelstraße 10a, 54290 TrierBernward Wittschier
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Rindertanzstraße 7a, 54290 Trier
Rainer Zahnhausen
Konstantinstraße 19, 54290 TrierStefan Zenzen
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Fleischstraße 12, 54290 Trier
Was gehört zum Verkehrsrecht?
In diesem Artikel werden die Rechte Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafen, das Verkehrszivilrecht, und das Verkehrsverwaltungsrecht behandelt.
Das Recht für Ordnungswidrigkeiten
Verunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Hier geht es etwa um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße oder Verletzung der Vorfahrt. Ob dies als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gilt, bestimmt der Promillewert.
Der Führerschein auf Probe und das Gesetz
Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 0,5 Promille Alkoholkonzentration beträgt das Bußgeld 500 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Zusätzlich muss ein Aufbauseminar besucht werden. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. 1.500 Euro Bußgeld sind zu entrichten, wenn ein wiederholter Alkoholverstoß vorliegt. Zusätzlich zu zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot. Eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille fällt als Straftat ins Verkehrsstrafrecht und nicht mehr in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. Im FAER (Fahreignungsregister) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer mit einem Punktesystem gespeichert. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.
Kurz erklärt – Die Punkte im Fahreignungsregister
Ab acht Punkten wird der Führerschein aberkannt und eingezogen. Das Straßenverkehrsgesetz besagt, dass es lt. § 29 Tilgungsfristen für die einzelnen Delikte gibt. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Alkoholverstöße mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Handelt es sich um einen Verstoß der einen Straftatbestand erfüllt, so bleiben die Punkte für 10 Jahre erhalten.
Wie viel Alkohol wird in anderen EU-Ländern toleriert?
Autoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Die meisten EU-Länder haben eine Promillegrenze von 0,5. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Für alle Autofahrer über 21 Jahren, die ihre Probezeit bestanden haben gelten andere Promillegrenzen.
kaputtes Unfallauto wird auf einen Abschleppwagen gezogen Der Führerschein kann auch bei der ersten festgestellten Alkoholfahrt eingezogen werden, wenn ein Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille den Straßenverkehr gefährdet, oder die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder mehr beträgt. Neben zwei Punkten in Flensburg wird bei einer alkoholisierten Autofahrt zwischen 0,5 und 1,09 Promille auch ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es ist mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. In dringenden Einzelfällen hat das Gesetz die Möglichkeit auf ein Fahrverbot zu verzichten. Allerdings ist dies nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Bei besonders schweren Vergehen, muss ein Trunkenheitsfahrer auch damit rechnen, dass er den Führerschein nicht mehr wieder zurück bekommt. Tatsächlich kann auch ein Radfahrer schon mit 0,3 Promille mit einer Strafanzeige konfrontiert werden, wenn er in trunkenem Zustand einen Unfall verursacht hat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille angeordnet, auch ein Führerscheinentzug kann veranlasst werden.
Führerscheinentzug und MPU
Hupender Autofahrer im Stau Zu einer MPU wird nur geraten, sie ist jedoch freiwillig. Allerdings ist sie oft der einzig mögliche Weg seine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Sich über die Untersuchung im Vorfeld zu informieren scheint angeraten. Die Polizei hat Sie nach einem Glas Wein oder Bier bei einer Polizeikontrolle erwischt? Machen Sie keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Der Teilbereich Verkehrsstrafrecht
zersplitterte Frontscheibe eines Autos Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten handelt es sich hierbei um schwerwiegendere Verstöße. Autofahrten unter Alkoholeinfluss mit über 1,6 Promille zum Beispiel oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss Das Verkehrsstrafrecht soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Man geht im Verkehrsstrafrecht davon aus, dass die verübte Straftat bewusst begangen wurde. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
eingegipster Fuß mit einer Krücke Die Geltendmachung für Ausgaben einer Haushaltshilfe, die man als Folge eines Unfalls in Anspruch nehmen muss, oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, dies und einiges mehr wird im Verkehrszivilrecht geregelt. Der Unfallverursacher hat sich schnellstmöglich darum zu kümmern, dass seine Kfz-Haftpflichtversicherung von dem Schadensfall erfährt. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so können Sie entstehende Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt. Für Unfälle, die im EU-Ausland passieren gelten zuallererst die Regelungen des jeweiligen Landes. Anwälte für Verkehrsrecht übernehmen die Auseinandersetzung mit Versicherungen und Gutachtern um Ansprüche ihrer Mandanten durchzusetzen.
Das Verkehrsverwaltungsrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.