Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Werder (Havel)
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Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten.
Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.
Ordnungswidrigkeitenrecht
2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Die Benutzung des Handys am Steuer, das Parken im Halteverbot, missachtete Vorfahrtsregeln, dies alles wird vom Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Auch Verstöße gegen die Alkoholgrenze werden zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelt. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Straftat.
Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe
Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Dies steht im Straßenverkehrsgesetz § 24c. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits zu einer auf vier Jahre verlängerten Probezeit. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Ein Fahranfänger hat nicht nur mit einer verlängerten Probezeit zu rechnen sondern auch mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro und er bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. So führt ein zweiter Alkoholverstoß schon bei einem relativ geringen Wert von 0,6 Promille zu 1.000 Euro Bußgeld und neben zwei Punkten in Flensburg zusätzlich ein Fahrverbot von drei Monaten. Nun wird auch eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Dies erhöht sich beim dritten Mal auf 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und ein erneutes Fahrverbot von drei Monaten. Eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille fällt als Straftat ins Verkehrsstrafrecht und nicht mehr in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier kann eine Freiheits- oder Geldstrafe erlassen werden und natürlich weitere Punkte im Fahreignungsregister. Zusätzlich kann ein Führerscheinentzug drohen. Im FAER (Fahreignungsregister) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer mit einem Punktesystem gespeichert. Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, muss er, je nach Vergehen mit einer Punkteintragung rechnen.
Das Fahreignungsregister in Flensburg und seine Punkte
Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Das Straßenverkehrsgesetz besagt, dass es lt. § 29 Tilgungsfristen für die einzelnen Delikte gibt. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.
Das EU-Ausland und seine Promillegrenzen
Autoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.
zwei KFZ in einen Unfall verwickelt Trotzdem gilt auch hier: Wer einen Fahrfehler begeht, oder durch Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich auch mit wenig Promille (also auch schon mit 0,3 Promille!) im Blut strafbar. Eine erstmalige Alkoholfahrt mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 wird noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Ein weiterer Verstoß wird mit 1500 Euro Strafe, zwei Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Mit einer Strafanzeige darf auch ein betrunkener Radfahrer rechnen, wenn er an einem Unfall beteiligt ist, oder durch sein auffälliges Verhalten im Straßenverkehr auffällt. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.
Anordnung einer MPU
Radargerät von vorne Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem aus unterschiedlichsten Gründen die Fahreignung einer Person geprüft wird. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Sich über die Untersuchung im Vorfeld zu informieren scheint angeraten. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Man muss keine Aussagen machen über seinen Alkoholkonsum! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts
Blauer Fahrradhelm liegt auf der Straße nach einem Unfall Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, bei der eher von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Die Folge dieser Delikte ist fast immer auch eine Gerichtsverhandlung. Meist werden dann Rechtsanwälte für Verkehrsrecht benötigt.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
Gebrochener Knöchel mit Knöchelstütze Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeldforderungen, die als Folge eines Unfalles entstehen, gehören in das Rechtsgebiet des Verkehrszivilrechts. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Nun ist es gut, wenn man die Extrakosten einer Vollkaskoversicherung auf sich genommen hat, denn sie zahlt nun auch den eigenen entstandenen Schaden. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Nur Unabwendbarkeit des Ereignisses, höhere Gewalt oder Schwarzfahren, können den Halter von seiner Haftungspflicht entlassen. Ist der Unfall im Urlaub in einem EU-Land passiert, so unterliegt man in erster Linie dem Recht des Landes. Wer hat Schuld am Unfall und welche Kosten sind zu tragen, wie ist das wenn ausländische Fahrzeuge in den Unfall verwickelt waren? Dies sind Themen, bei denen ein Anwalt für Verkehrsrecht zuständig ist.
Was regelt das Verkehrsverwaltungsrecht?
Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Hier finden sich auch Regelungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Verwaltungsvorschriften über die Gestaltung von Verkehrszeichen oder das Fahrlehrerrecht, also Verordnungen über die Ausbildung zum und die Prüfungsordnung für Fahrlehrer. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.