Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Reaktionsmöglichkeiten und Pflichten des Versicherers
Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit stellen, wird der Versicherer zunächst Unterlagen anfordern und diese zur Prüfung des Leistungsfalles auswerten. Die weiteren Handlungsmöglichkeiten des Versicherers sind dann aber begrenzt, denn in den Versicherungsbedingungen und dem einschlägigen Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dort § 173 Abs. 1, ist geregelt, dass der Versicherer nach entsprechender Prüfung in Textform erklären muss, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Der Versicherer hat dann folgende Möglichkeiten:
Dollinger Partnerschaft Rechtsanwälte
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