anwaltssuche
Suche

Deinen Anwalt für Versicherungsrecht findest Du hier

anwaltssuche Anwalt Versicherungsrecht

Jetzt rechtliche Unterstützung vom Anwalt für Versicherungsrecht

Letzte Aktualisierung am 2024-07-24 / Lesedauer ca. 6 Minuten
Anwalt Versicherungsrecht

In Deutschland gibt es verpflichtende Versicherungen, zum Beispiel den Abschluss einer Krankenversicherung und freiwillige Versicherungen, z.b. eine Haftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung, eine Gebäudeversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Lebensversicherung. Bei Problemen mit solchen privaten, zusätzlich zur staatlichen Absicherung abgeschlossenen Versicherungen, sind Sie bei einem Anwalt für Versicherungsrecht an der richtigen Adresse.

Versicherungsleistung heißt, Schäden tatsächlich zu regulieren

Feuerwehr löscht brennendes HausEine "gute" Versicherung kommt den vereinbarten Leistungen nach, in dem sie für Schäden beim Versicherungsnehmers aufkommt (Haftpflichtversicherung), zusätzliche Kosten für eine Genesung übernimmt (Krankenzusatzversicherung) oder vor Altersarmut schützt (Lebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung). Wir kennen alle bittere Medienberichte, in denen Versicherungsnehmer manchmal sogar Jahre auf eine rechtmäßige Zahlung warten, teilweise bis zu einem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer diese nicht mehr benötigt. Die Schadensregulierung - DER Dreh- und Angelpunkt im Versicherungsrecht - umfassend in Gesetzen und Vorschriften geregelt, in der Praxis dennoch Streitpunkt Nummer eins beim Gang zum Anwalt für Versicherungsrecht. Und den benötigen Sie für das erfolgreiche Durchsetzen Ihrer Rechte.

Rechtshilfe vor Abschluss oder beim Fälligwerden der Versicherung

Symbolbild - VersicherungsleistungenAnwälte für Versicherungsrecht, die Versicherer vertreten, sind in der Regel in dem betreffenden Unternehmen angestellt oder mit diesem eng verwoben. Grund genug für Sie, sich als Versicherungsnehmer ebenfalls Expertenrat an die Seite zu holen. Ansonsten werden Sie es sehr schwer haben, gegen einen machtvollen Gegner bestehen zu können, der finanziell mit ziemlicher Sicherheit einen längeren Atem hat als Sie. Anwälte für Versicherungsrecht helfen Ihnen grundsätzlich:

  • Beim Abschluss eines Versicherungsvertrags: Viele Versicherer haben harte Anforderungen und so werden viele Personen von einer Versicherung bereits im Vorfeld abgelehnt. Zurecht?
  • Bei Problemen mit der Schadensregulierung: Ob die Versicherung "greift", sprich der Versicherungsnehmer tatsächlich Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann, darüber wird in Deutschland lange und hart gestritten. Manche Versicherer versuchen die finanzielle Belastung auf mehrere Schultern zu verteilen. Zum Beispiel könnten sie Ihnen vorschlagen, den Schaden mit Hilfe Ihrer Gebäudeversicherung und der Haftpflichtversicherung der anderen Vertragspartei zu regulieren. Um in der Zukunft keine Nachteile (Kündigung des Versicherungsvertrags) zu erleiden, müssen Sie einen solchen "Deal" ganz genau anschauen. Auch hier kann ein Anwalt für Versicherungsrecht wertvolle Hilfe leisten.

Versicherungsleistung und die liebe Steuer

TaschenrechnerEine Versicherung ist grundsätzlich da, die Kosten für einen versicherten Schaden zu übernehmen. Prinzipiell sind bestimmte Kosten auch bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung absetzbar. Allerdings herrscht hier das "Entweder-Oder-Prinzip". Ein Fall aus der Praxis: Eine Steuerzahlerin ließ einen Wasserschaden mit Hilfe von Handwerkern beseitigen. Höhe der Leistung: 3.200 Euro. Diese Kosten gab sie bei der Einkommensteuer als haushaltsnahe Dienstleistung an, um das zu versteuernde Einkommen zu senken. Das Finanzgericht Münster lehnte dies genauso wie das Finanzamt davor ab. Grund: Die Frau hatte den Schaden bereits vorab von ihrer Versicherung erstattet bekommen (siehe auch: AZ 13 K 136/15 E).

Nur versichern lassen, was unbedingt versichert werden muss

Unterschrift unter VersicherungsvertragDie klassischen Versicherung gegen Unfall, Berufsunfähigkeit oder Leben kennen wir alle. Darüber hinaus kann man jedes erdenkliche Objekt oder Personenteil versichern lassen - auch in Deutschland. Man benötigt lediglich einen gut gefüllten Geldbeutel. Experten errechnen jedoch immer wieder, dass an Versicherungen gegen den ausbleibenden Erfolg, die abgesagte Hochzeit oder den vermasselten Shoppingtrip (geshoppte Einkaufstüten geklaut) grundsätzlich nur einer verdient: die Versicherung.

Berufshaftpflichtversicherung: Für bestimmte Berufe Pflicht!

Ärzte haben sie, Architekten & Ingenieure, Steuerberater, Dolmetscher und auch Anwälte: Die Berufshaftpflichtversicherung. Ansonsten dürfen diese Berufsgruppen nicht tätig werden. Denn ihre Fehlberatung kann zu einem großen Vermögensschaden führen (insbesondere bei den Ärzten kommen oftmals auch Schäden auf der körperlichen und mentalen Ebene hinzu, was wir hier nur anreißen können). Dabei ist es egal, ob der Betreffende freiberuflich oder angestellt tätig ist.

Der Unterschied Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht sichert Schäden ab, die Personen oder Sachen in Ihrem Betrieb passieren, wenn also Ihr Geschäftspartner auf Ihrem Betriebsgelände auf der berühmten Bananenschale ausrutscht, sollte dieser Schaden im Normalfall von Ihrer Betriebshaftpflicht abgedeckt sein. In diese Versicherung können Sie auch noch Vermögensschäden packen, die Ihre Angestellten in der Ausübung ihrer Tätigkeit unterlaufen.

Wann Berufshaftpflicht, wann Betriebshaftpflicht?

Bestimmte Berufsgruppen kommen um eine Berufshaftpflicht nicht drumherum. Unterhält ein Anwalt eine Kanzlei mit mehreren Mitarbeitern, sind entweder zwei getrennte Versicherungen oder eine kombinierte Versicherung zu empfehlen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung lohnt sich für jede (Handwerks-)Firma. Inwiefern die Betriebshaftpflicht für einzelne Selbstständige (Handwerker, Gutachter, Sachveständige etc.) sinnvoll oder eine Überversicherung darstellt, gilt es im Einzelfall zu klären.

Anwälte bei Ansprüchen gegen die Berufshaftpflicht / Betriebshaftpflicht

Obwohl die Sachlage klar auf der Hand zu liegen scheint, heißt es im Versicherungsfall allzuoft: die Versicherung zahlt nicht . Wenn Sie Geschädigter sind und der Gegenseite eine Berufshaftpflicht vorliegt, die nicht zahlen möchte, können Sie den Sachverhalt immer einem (eigenen) Anwalt zur Prüfung vorliegen. Oftmals erstreiten Sie sich zumindest einen Vergleich und erhalten eine Summe, die Sie ohne aktives Zutun nicht bekommen hätten.

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht

Eine Krankenversicherung braucht in Deutschland jeder. Wer die Voraussetzungen für die Aufnahme in die private Krankenversicherung (PKV) nicht erfüllt (z.B. weil sein Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt), muss sich in einer gesetzlichen Krankenkasse "pflichtversichern". Umgekehrt kann ein Bürger, der die Aufnahmevoraussetzungen für die PKV erfüllt, frei wählen, ob er sich gesetzlich oder privat versichert. Ebenfalls wichtig: Die gesetzliche Krankenkassen müssen jeden versichern, die privaten Versicherer dagegen dürfen eine so genannte Risikoselektion betreiben. Nur wer (einigermaßen) gesund ist, hat eine Chance auf Aufnahme. Durch das derart verminderte Leistungsrisiko sollen die Beiträge in der PKV niedrig und ihr Angebot attraktiv gehalten werden.

Krankenversicherer und Krankenkassen arbeiten mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen

Während der gesetzliche Rahmen für die GKV durch das Sozialgesetzbuch bestimmt wird (gesetzliches Krankenversicherungsrecht), gilt für die PKV das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und zwar zusammen mit den individuellen Vertragsbedingungen, die der privat Versicherte mit seiner Krankenversicherung abschließt (privates Krankenversicherungsrecht). Rechte und Pflichten von GKV und PKV sind also in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Daraus ergeben sich auch völlig unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen für ihre jeweiligen Versicherten.

Konflikte mit Versicherten haben GKV und PKV

Eins ist beiden Versicherern gemeinsam: Sie streiten sich mit ihren Versicherten über Leistungen, die sie zu erbringen haben (oder hätten) - allerdings mit unterschiedlichen Hintergründen:

  • Ein GKV-Versicherter bekommt in der Regel keine Arztrechnung zu sehen; er muss beim Arzt oder im Krankenhaus seinen Geldbeutel nicht zücken. Seine Krankenkasse rechnet die erbrachten Leistungen über ein komplexes Abrechnungssystem mit den Leistungserbringern ab. Was abgerechnet werden kann, bestimmt ein so genannter Leistungskatalog. Heilmethoden, die nicht im Leistungskatalog aufgeführt sind, übernimmt die Kasse in der Regel nicht. Allerdings kann ein Versicherter die Einzelfall-Überprüfung einer Kostenübernahme verlangen und versuchen, sie durchzusetzen. Vereinbart ein GKV-Patient so genannte IGeL, individuelle Gesundheitsleistungen, mit seinem Arzt (das sind Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog stehen und daher nicht von der Kasse bezahlt werden), bekommt auch der gesetzlich versicherte Patient eine (private) Arztrechnung. Über eine IGeL-Leistung und deren Kosten muss der Arzt den Patienten allerdings zuvor aufklären.
  • Ein PKV-Versicherter zahlt die Rechnungen von Ärzten, Zahnärzten oder Krankenhäusern zunächst selbst. Er rechnet also direkt mit dem Leistungserbringer ab und reicht die Rechnung dann zur Rückerstattung bei seinem Versicherer ein. Der überprüft Rechnung und Rechnungsposten - und stößt bisweilen auf Leistungen, die seiner Ansicht nach durch den bestehenden Vertrag mit dem Versicherten nicht gedeckt sind. Der bleibt dann auf den Kosten sitzen, die er dem Arzt bereits bezahlt hat - was verständlicherweise leicht zu Streitigkeiten mit dem Krankenversicherer führen kann. Der Kostendruck im Gesundheitswesen ist groß, und inzwischen erstatten die privaten Krankenversicherer längst nicht mehr jede medizinische Leistung. Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherten beschäftigen also vermehrt die Gerichte.

Bei Fragen im Krankenversicherungsrecht braucht es einen Fachmann

Ob in der GKV oder in der PKV, bei Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versichertem geht es häufig um Leistungsfragen: Muss die Krankenkasse / die Krankenversicherung eine Leistung erbringen / erstatten, oder steht sie dem Versicherten nicht zu? Ist der eine oder andere Rechnungsposten einer privaten Arztrechnung nicht zu hoch? Hat der behandelnde Arzt über die zu erwartende Höhe einer IGeL-Leistung aufgeklärt? Natürlich hat ein Versicherter Anspruch auf die Leistungen, die er vertraglich vereinbart hat. Bei der Beurteilung medizinischer oder versicherungsrechtlicher Hintergründe geht es jedoch schnell um sehr spezielles Wissen und um krankenversicherungsrechtliche Fragen, die nur ein Fachmann erschöpfend beantworten kann. Wenden sie sich daher an einen Rechtsanwalt für Krankenversicherungsrecht in Ihrer Nähe!

Anwalt für Versicherungsrecht

Holen Sie sich versierten Expertenrat und und kontaktieren Sie gleich hier einen Anwalt für Versicherungsrecht in Ihrer Nähe.

Hilfe zu Ihrer Anwaltsuche?
Hilfe zur Anwaltssuche
Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.