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Kategorie: Anwalt Internetrecht ,
04.04.2011 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 958 mal gelesen)
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Haftung für schlecht gesicherten Internetzugang WLAN-Anschluss richtig einrichten

Immer mehr Privatpersonen nutzen heute einen WLAN-Anschluss. Doch nur wenige wissen, dass sie haftbar gemacht werden können, wenn der Internetzugang durch unberechtigte Dritte beispielsweise zu illegalen Downloads genutzt wird.

Immer mehr Privatpersonen nutzen heute einen WLAN-Anschluss. Doch nur wenige wissen, dass sie haftbar gemacht werden können, wenn der Internetzugang durch unberechtigte Dritte beispielsweise zu illegalen Downloads genutzt wird.

Laut Bundesgerichtshof (BGH) sollte deswegen jeder seinen Internetzugang gegen unberechtigte Nutzung schützen. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen getroffen werden (Urteil vom 12.05.2010, Aktenzeichen: I ZR 121/08). Zumutbar ist, was technisch möglich und zum Zeitpunkt der Einrichtung des Anschlusses den marktüblichen Sicherungen entspricht. Für den privaten Bereich ist es möglich und üblich, bei der Einrichtung des Anschlusses die vorhandenen Sicherungsmechanismen des Routers einzustellen und die vom Werk vorgegebenen Pass- und Schlüsselwörter individuell und sicher abzuändern.

Um wegen der unberechtigten Nutzung des WLAN-Anschlusses durch Dritte nicht haftbar gemacht werden zu können, sollten bei der Einrichtung eines WLAN-Anschlusses folgende Maßnahmen durchgeführt werden.

1. Das WLAN sollte nur dann angeschaltet werden, wenn der Internetzugang tatsächlich benötigt wird.
2. Fermer ist eine Verschlüsselung zu installieren. Dabei ist es ratsam, die Kommunikation zwischen Router und PC mit der Verschlüsselungstechnik des Routers zu schützen. Außerdem empfiehlt es sich, Netzwerkschlüssel mit der maximal möglichen Zeichenlänge einzurichten. Dabei sollten Zahlen, Buchstaben (groß und klein) und Sonderzeichen verwendet werden. Im Zweifel kann man auch auf einen geeigneten Passwortgenerator aus dem Internet zurückgreifen.
3. Abschließend ist darauf zu achten, eine Zugangssicherung einzubauen. Hierbei sollte das Passwort des Routers – Standardeinstellung ist oftmals 0000 – geändert werden. Außerdem sollte bei dem WLAN-Namen nicht die Standardbezeichnung, sondern eine individuelle vergeben werden. Ferner ist darauf zu achten, dass der Zugriff nur für den eigenen Rechner mit deren individueller Media-Access-Control-Adresse (MAC-Adresse) möglich ist. Und schließlich ist es empfehlenswert zu berücksichtigen, dass das Netzwerk im Router für Dritte „unsichtbar“ geschaltet wird.

Berücksichtigt der Internetznutzer bei der Einrichtung seines WLAN-Anschlusses diese Sicherheitsmaßnahmen, hat er seine rechtlichen Prüfpflichten erfüllt und kann auch nicht mehr wegen Unterlassung rechtlich belangt werden.


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