Was Arbeitnehmer jetzt zur Kurzarbeit wissen müssen

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann Kurzarbeit ein Instrument sein, um Arbeitsplätze zu erhalten und Unternehmen zu entlasten. Doch was bedeutet Kurzarbeit für Arbeitnehmer? Kann man Kurzarbeit ablehnen? Wer hat einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld? Wie viel Kurzarbeitergeld gibt es? Und wie wirkt sich Rente auf Kurzarbeit und Sozialversicherung aus?
- Was versteht man unter Kurzarbeit?
- Wer hat einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
- Wer muss Kurzarbeitergeld beantragen?
- Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
- Wie wirkt sich Kurzarbeit auf die Rente und Sozialversicherung aus?
- Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?
- Können Arbeitnehmer Kurzarbeit ablehnen?
- Sind Nebeneinkünfte während der Kurzarbeit erlaubt?
- Was gilt für Überstundenabbau und Urlaub bei Kurzarbeit?
Was versteht man unter Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitszeit vorübergehend reduziert wird, um wirtschaftliche Engpässe zu überbrücken. Dadurch verringert sich auch das Gehalt der Arbeitnehmer. Der entgangene Verdienst wird von der Agentur für Arbeit mit der Zahlung eines Kurzarbeitergeldes ausgeglichen. Damit sollen betriebsbedingte Kündigungen in wirtschaftlich schwierigen Lagen vermieden werden.
Wer hat einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit aufgrund wirtschaftlicher Ursachen oder eines unvorhersehbaren Ereignisses, wie etwa bei Lieferengpässen oder von Stornierungen von großen Aufträgen, verkürzt wird. Der Arbeitgeber muss dies bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden, und es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen.
Wichtig: Einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, deren Unternehmen Kurzarbeit angezeigt hat. Darunter fallen auch Zeitarbeiter und Leiharbeiter. Keinen Anspruch haben bereits gekündigte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer, die Krankengeld beziehen, sowie Selbstständige; Freiberufler und Minijobber.
Wer muss Kurzarbeitergeld beantragen?
Kurzarbeitergeld kann nur vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Arbeitnehmer können kein Kurzarbeitergeld beantragen.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Kurzarbeitergeld wird ab dem Monat bezahlt, in dem der Arbeitsausfall angezeigt wurde. Wird die Anzeige versäumt, wird kein Kurzarbeitergeld gewährt, so das Sozialgericht (SG) Landshut (Az. S 16 AL 66/21).
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 Prozent des entgangenen Nettogehalts. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.
Wie wirkt sich Kurzarbeit auf die Rente und Sozialversicherung aus?
Auch während der Kurzarbeit sind Arbeitnehmer verpflichtet Rentenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Die Beiträge werden während der Kurzarbeit mittels einer fiktiven Bemessungsgrundlage berechnet: 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt.
Wichtig: Da die Rentenbeiträge während der Kurzarbeit sinken, werden auch weniger Rentenansprüche gesammelt.
Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?
Grundsätzlich wird Kurzarbeitergeld bis zu zwölf Monate gezahlt. Bis Ende 2025 gilt eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten. Ab 2026 gilt wieder die Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten.
Können Arbeitnehmer Kurzarbeit ablehnen?
Arbeitnehmer sind verpflichtet, die veränderte Arbeitszeitregelung zu akzeptieren, sofern dies mit dem Betriebsrat oder per Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Zusätzlich sollten sie Verfügbarkeit für die reduzierte Arbeitszeit sicherstellen und sich auf alternative Beschäftigungen innerhalb des Unternehmens einlassen, falls angeboten.
Arbeitnehmer, die ein Kurzarbeitsangebot ablehnen, riskieren die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses, stellt das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg (Az. 4 Sa 413/20) klar. Ziel der Kurzarbeit sei den Verlust von Arbeitsplätzen zu umgehen. Daher sei das Angebot zur Kurzarbeit keine unerlaubte Maßregelung des Unternehmens. Eine Kündigung wegen der Ablehnung von Kurzarbeit verstoße somit nicht gegen das Maßregelungsverbot.
Sind Nebeneinkünfte während der Kurzarbeit erlaubt?
Arbeitnehmer müssen die Einkünfte, die sie mit einem Nebenjob während des Bezugs von Kurzarbeitergeld erzielen, bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Sie werden bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld angerechnet. Unberücksichtigt bleiben jedoch Einkünfte eines Nebenjobs, der schon vor der Kurzarbeit ausgeübt wurde.
Was gilt für Überstundenabbau und Urlaub bei Kurzarbeit?
Bevor Kurzarbeitergeld angemeldet werden kann, muss der Betrieb alles ihm Mögliche getan haben, um den Arbeitsausfall zu vermindern. Aus diesem Grund kann der Arbeitgeber, ggfs. in Absprache mit dem Betriebsrat, von den Arbeitnehmern zunächst verlangen Überstunden abzubauen und Urlaub zu nehmen.
Kurzarbeit Null kann den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers verkürzen. Dies entschied das LAG Düsseldorf (Az. 6 Sa 824/20) im Fall einer Arbeitnehmerin, die in den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 in Kurzarbeit Null war. Laut Gericht hat sie in diesen Monaten keine Urlaubsansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz erworben.
In diesem Sinne entschied auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Az. 9 AZR 225/21, 9 AZR 234/21): Fallen einzelne Arbeitstage aufgrund von Kurzarbeit Null vollständig aus, muss das bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden. So kann für alle Arbeitnehmer, nach der grundlegenden Berechnung 24 Werktage x Anzahl der Tage mit Arbeitspflicht geteilt durch 312 Werktage je nach geleisteten Arbeitstagen eine gleichwertige Urlaubsdauer gewährleistet werden.
Liegt allerdings keine Kurzarbeit Null vor, ist der Arbeitgeber nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Osnabrück im Juni 2021 nicht berechtigt, den Urlaub eines von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmers anteilig im Verhältnis zu den Arbeitstagen im Jahr zu kürzen.
erstmals veröffentlicht am 25.03.2020, letzte Aktualisierung am 19.02.2025
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