Andrea Grimmert, Ihre Spezialistin für Familien- und Arzthaftungsrecht in Duisburg
Es gibt Situationen im Leben in denen man rechtlich gesehen »Erste Hilfe« braucht, sei es bei einer unerwartet auftretenden Trennung oder einem Diagnose- oder Behandlungsfehler im Krankheitsfall. Oder oder oder - diese Aufzählung ließe sich unendlich weiterführen. Im Rahmen meiner langjährigen Erfahrung kann ich Ihnen speziell in diesen, aber auch in allen anderen Bereichen kompetent und effektiv zur Seite stehen. Rufen Sie mich an! Sie erreichen mich jederzeit. Sollte ich einmal nicht direkt ans Telefon gehen können, hinterlassen Sie einfach eine Nachricht in meinem Büro. Ich rufe Sie dann umgehend zurück. Wir können dann in Ruhe über Ihr Anliegen sprechen.
Meine Kompetenzen als Anwältin im Familien- und Arzthaftungsrecht
Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Ruhr Universität Bochum absolviert. Seit dem 05.01.1995 bin ich am Landgericht Duisburg sowie an allen Oberlandesgerichten als Rechtsanwältin zugelassen. Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familie und Erbrecht, im Deutschen Anwaltsverein sowie im Verein der Landgerichtsanwälte Duisburg. Im Familienrecht profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin. Und selbstverständlich bringe ich mich laufend »auf den neusten Stand« durch diverse Fortbildungsmaßnahmen sowie durch die Aufarbeitung der neuesten Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Außerdem rundet eine eigene praxisnahe Vortragsreihe meine Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht ab.
Wie arbeite ich im Familien- bzw. Arzthaftungsrecht?
Bei einem ersten Termin, der anwaltlichen Erstberatung, lernen wir uns kennen und Sie sprechen ausführlich mit mir über Ihre rechtlichen Sorgen. Wir klären alles Notwendige. Jetzt kann ich Ihnen bereits etwas über die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten sagen, die voraussichtlich auf Sie zukommen. Sie können sicher sein, dass ich mir für Ihre ganz individuellen Probleme wirklich Zeit nehme und Sie umfassend berate. Schnell, zuverlässig und kompetent.
Warum habe ich mich für das Familien- bzw. Arzthaftungsrecht als Spezialgebiete entschieden?
Persönliche Beziehungen zwischen Menschen sind oft einem Wandel unterworfen. Im Familienrecht geht es um eheliche und nichteheliche Lebenspartnerschaften oder um Kinder und deren Rechte – und leider auch darum, dass eine Trennung oder eine Ehescheidung ansteht, wenn sich die Lebenssituation plötzlich ändert. Ich kann Sie auf diesem Weg begleiten, gerade wenn es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Unterhaltsansprüche bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, das Sorge- und Umgangsrecht sowie den Bereich der Hausratsverteilung geht. Um dem vorzubeugen, berate ich Sie darüber hinaus auch im Rahmen von Vertragsgestaltungen für Eheverträge, Trennungsvereinbarungen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Was viele nicht wissen: Auch, wenn die Trennung bereits eingetreten ist, kann eine sinnvolle Vertragsgestaltung aller klärungsbedürftigen Fragen zu Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, Umgangs- und Sorgerecht helfen, einen unnötigen »Rosenkrieg« vor Gericht zu vermeiden.
Auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts umfasst meine rechtliche Beratung das gesamte Gebiet der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient. Folglich vertrete ich sowohl Ärzte als auch Patienten. Sei es, wenn es darum geht, ein medizinisches Gutachten anzufechten und/oder Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder abzuwehren. Oder sei es, Sie möchten eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht aufsetzen. In all diesen Fragen stehe ich Ihnen engagiert mit meinem fachlichen Rat zur Seite.
Wir können gerne sofort einen Termin vereinbaren. Ich freue mich auf Ihren Anruf! Selbstverständlich erreichen Sie mich auch per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der rechten Seite.