Christian Mohr – Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Lörrach
Ein Todesfall in der Familie ist eine schwierige und aufwühlende Angelegenheit. Damit Sie bei allem, an das Sie nun denken müssen, nicht den Überblick verlieren, bin ich für Sie da!
Vita und Kompetenzen
Ich wurde 1966 geboren und schloss im Jahr 1996 mein Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg erfolgreich ab. Meine Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte im gleichen Jahr. Ich erwarb außerdem den Fachanwaltstitel für Erbrecht und bin nun als geschäftsführender Partner in unserer Kanzlei tätig. Durch meine Mitgliedschaften in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) und der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV) profitiere ich vom regen Austausch mit den anderen Mitgliedsanwälten und kann so für Sie stets auf das aktuelle Wissen in meinem Rechtsgebiet zurückgreifen. Darüber hinaus bin ich DVEV geprüfter Testamentsvollstrecker, kann also für die Umsetzung der Verfügungen sorgen, die Sie in Ihrem letzten Willen getroffen haben.
Das Erbrecht – mein Tätigkeitsschwerpunkt
Als Fachanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Erledigung aller rechtlichen Anliegen, die im Rahmen eines Todesfalles zu erwarten sind. Es kann dabei um Dinge gehen, an die man unter dem Druck der aktuellen Ereignisse nicht denkt. So müssen zum Beispiel der Mietvertrag und das Arbeitsverhältnis des Verstorbenen gekündigt und die Behörden informiert werden, ebenso muss eine letzte Steuererklärung abgegeben werden. Es liegt kein Testament des Verstorbenen vor? Dann informiere ich Sie gerne über die gesetzlichen Regelungen zur Erbfolge. Sie fragen sich, was passiert, wenn die Schulden das Erbe übersteigen? Ich berate Sie, ob es klug ist, die Erbschaft anzutreten. Wie sieht es mit der Erbschaftssteuer aus? Auch hierfür bekommen Sie bei mir die passenden Informationen. Ist das vorliegende Testament überhaupt rechtsgültig? Gerne nehme ich eine Prüfung vor!
Gerne berate ich Sie auch über die Gestaltungsmöglichkeiten Ihres Testaments, um spätere Streitigkeiten Ihrer Erben zu vermeiden.
Mein Vorgehen
Rechtsfälle im Erbrecht sind immer emotional – deshalb nehme ich mir beim ersten Gespräch viel Zeit für Sie, damit wir uns in Ruhe über Ihr Anliegen unterhalten können. Danach werde ich Ihnen die Risiken, Erfolgsaussichten und Kosten aufzeigen. Die Kontaktaufnahme erfolgt so, wie es für Sie am besten ist: Sie können mich telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren, ich werde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden. Sollten Sie im Vorfeld eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, werde ich gerne mit Ihrem Versicherer eine Kostenübernahme abklären.