Gesche Creon-Tigges – Ihre Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht
Sie sind auf der Suche nach juristischem Rat im Familienrecht? Stehen Sie vor einer Scheidung? Befinden Sie sich in einem Sorgerechtsstreit? Denken Sie über eine Adoption nach? Bei diesen oder ähnlichen Angelegenheiten können Sie sich mit Vertrauen an mich wenden.
Sie erwartet ein Verfahren oder eine Streitigkeit im Verkehrsrecht? Bußgeldverfahren? Führerscheinentzug? Haftungsstreit? Ob zivilrechtlich oder in einer Strafsache – bei mir treffen Sie mit Ihren verkehrsrechtlichen Anliegen auf kompetenten Rechtsbeistand.
Sie haben Fragen zu einem konkreten Fall oder möchten einen Termin vereinbaren? Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Sollte ich gerade nicht erreichbar sein, werde ich mich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Meine Laufbahn
Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich in Hamburg absolviert. Für das anschließende Referendariat ging ich an das Landgericht Lüneburg und arbeitete danach im administrativen Bereich an der Hochschule in Speyer. Ab 1993 war ich als selbständige Rechtsanwältin in Buchholz i.d. Nordheide und ab 1996 in Jesteburg. Seit 2005 bin ich nun in Dortmund tätig.
Welche Rechtsgebiete bearbeite ich?
Als Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht sind diese Rechtsbereiche meine Kernkompetenzen. In beiden Gebieten habe ich mich in speziellen Fortbildungskursen weitergebildet und eine Vielzahl von Fällen bearbeitet. Dies verschafft mir zum einen den nötigen Hintergrund und vertieftes Fachwissen und zum anderen die Praxis, um Routine und Fingerspitzengefühl im jeweiligen Rechtsgebiet anwenden zu können.
Spezialisiert habe ich mich zusätzlich auf das Erbrecht und das Versicherungsrecht. Darüber hinaus unterstütze ich meine Mandantschaft als Opferanwältin und biete eine effiziente Nebenklagevertretung. Neben Deutsch vertrete ich auch Mandanten in spanischer und französischer Sprache.
Das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht
Nach einem Autounfall mit mehreren Verkehrsteilnehmern haben die Beteiligten oft mit zwei Verfahren zu kämpfen. Auf der zivilrechtlichen Ebene muss geklärt werden, wer die Haftung übernimmt. Wer ist Hauptverantwortlicher? Wer hat falsch gehandelt? In diesen Konflikt zwischen den Verkehrsgegnern mischen sich nun noch die Haftpflichtversicherungen ein.
Wenn der Unfall nun noch durch Missachtung von Verkehrsregeln oder Gesetzen zustande gekommen ist, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich. Zusätzlich: War der Fahrer alkoholisiert? Waren Betäubungsmittel im Spiel? In allen diesen Fällen ist es angeraten sich fachanwaltlichen Rat zu verschaffen. Denn das Verkehrsrecht ist in seiner Komplexität gewissermaßen uferlos. Ein Fachanwalt kennt die Feinheiten und Fallen dieses Rechtsgebiets.
Haben Sie Fragen? Ich freue mich auf Ihren Anruf und ein persönliches Gespräch.