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Hansjürgen Sachsenmaier

Hansjürgen Sachsenmaier

Fachanwalt für Erbrecht
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Hansjürgen Sachsenmaier, Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart

Erblasser und Erben haben meist ungenaue Vorstellungen vom Erbrecht – daher unterlaufen bei der Erstellung von Testamenten häufig Fehler. Bei allen erbrechtlichen Fragen stehe ich Ihnen als kompetenter Berater sehr gerne zur Seite. Rufen Sie mich an! Sie erreichen mich über die Funktion »Kontaktformular/Rückruf« auf diesem Profil oder telefonisch direkt über das Kanzleitelefon. Sollte ich im Gespräch oder bei Gericht sein, hinterlassen Sie doch eine kurze Nachricht in der Kanzlei für mich. Ich rufe Sie dann umgehend zurück. Bei einem Termin sprechen wir dann in aller Ruhe über Ihr Anliegen.

Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Erbrecht

Seit 1984 bin ich als Anwalt zugelassen, seit 2006 auch als Fachanwalt für Erbrecht. Ich berate sowohl Familienunternehmen als auch Privatpersonen. Mit meiner langjährigen Berufserfahrung kann ich Ihnen bei diesem sensiblen Thema auch in schwierigen erbrechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ergänzend verfüge ich über weitreichende Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht. In diesem Rechtsbereich bin ich in der Lage, auch komplexe Fragestellungen zu beantworten, wie sie bei der Gründung oder Veräußerung, der Umwandlung oder Umstrukturierung bis hin zur Sanierung von Unternehmen auftauchen können.

Ein kleiner Überblick über meinen Arbeits-Schwerpunkt

Sterben ist eines der Tabuthemen unserer Gesellschaft. Und doch muss sich zwangsläufig jeder damit auseinandersetzen. Mit zunehmendem Alter wird es immer wichtiger, sich mit den zusammenhängenden, komplexen rechtlichen Fragestellungen zu beschäftigen – sei es als Erblasser, um im eigenen Todesfall vorzusorgen, oder als Erbe, wenn Sie mit dem plötzlichen Tod eines Angehörigen konfrontiert sind. Es macht vieles leichter und erspart Ärger und Streitereien, wenn man sich frühzeitig Gedanken macht und seine Angelegenheiten rechtlich einwandfrei regelt. Immer noch hinterlassen die wenigsten Vererbenden überhaupt ein (rechtsgültiges) Testament - dann ist den Angehörigen der tatsächliche Wille des Erblassers nicht bekannt. Wenn ein Testament aber juristisch einwandfrei formuliert ist, müssen sich die Erben nicht unnötig streiten. Ich unterstütze Sie gerne bei der Erstellung eines Testaments und bei zahllosen anderen erbrechtlichen Fragen. Meiner Erfahrung nach sind immer auch Details zu betrachten, etwa zur Schenkungssteuer, zur Absicherung der Rechte des Ehegatten im Todesfall, zu Pflichtteilsansprüchen usf. Diese Fragen lassen sich im Gespräch vertrauensvoll und fachkundig klären. Ich freue mich auf Sie!

 

Rechtsanwalt Sachsenmaier und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Falkenstein Rechtsanwälte beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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