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Jörg Eckert

Jörg Eckert

Rechtsanwalt
Steuerberater
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Jörg Eckert, Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht und Gesellschaftsrecht in Marburg

Sie haben Fragen zum Steuerrecht/Steuerstrafrecht oder zum Gesellschaftsrecht? Dann stelle ich mich mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt für Steuerrecht und Gesellschaftsrecht zur Verfügung. Sie können mich ganz einfach über das Kontaktformular in der rechten Spalte erreichen, sodass ich mich umgehend bei Ihnen zurückmelden kann. Erfahren Sie im Folgenden mehr über mich und meine Tätigkeit.

Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt für Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Bevor ich 2004 selbstständig wurde, war ich mehrere Jahre für eine renommierte Kanzlei tätig. In dieser Zeitdurfte ich sowohl viele namhafte Unternehmen als auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens beraten. Die Erfahrungen aus dieser Zeit sind für meine juristische Arbeit sehr wertvoll. Zudem habe ich durch die Beschränkung auf wenige Rechtsgebiete eine Spezialisierung erreichen können, die es mir erlaubt, alle Besonderheiten meiner Rechtsgebiete zu erlernen und diese Kenntnis gewinnbringend zu nutzen. Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung - bei mir erhalten Sie alles aus einer Hand!

Steuerrecht und Gesellschaftsrecht – wie ich arbeite

Damit ich Sie erfolgreich beraten kann, müssen wir Ihr Anliegen zunächst zu einem prüfbaren Sachverhalt zusammenfassen. Dazu klären wir Ihre Fragen und Probleme in einem persönlichen Gespräch. Nach dieser Begutachtung kann ich Ihnen einen Überblick über die rechtliche Lage geben, in der Sie sich befinden, und Ihnen die zur Verfügung stehenden Optionen mitteilen. Dadurch erhalten Sie einen verständlichen Einblick und können bei den vorhandenen Vorgehensweisen dadurch besser mitentscheiden. Ich werde Ihnen die Kosten und Risiken der jeweiligen Lösungswege mitteilen. Meine Arbeitsweise ist transparent und ich halte Sie über alle Schritte auf dem Laufenden.

Steuerrecht und Gesellschaftsrecht – warum das meine Spezialgebiete sind

Das Steuerrecht ist sehr breit gefächert und ist mittlerweile zu einer unüberschaubaren Materie geworden. Da passiert es schnell, dass die Versteuerung von Leistungen übersehen wird. Ich möchte Ihnen den Überblick geben, den Sie bei Ihrem Vorhaben benötigen und biete Ihnen die Hilfe an, wenn es dabei um die Wahrung Ihrer Rechte im Rahmen des Steuerrechts geht. Neben den vielen bekannten Abgaben durch das Einkommenssteuergesetz, Grunderwerbssteuergesetz oder das Umsatzsteuergesetz müssen auch die steuerlichen Abgaben bei einer Schenkung und bei der Erbschaft berücksichtigt werden. Bei der Möglichkeit einer vorteilhaften Angabe der eigenen Steuerangelegenheiten muss das Verfahren der Abgabenordnung immer berücksichtigt werden, um nicht mit dem Bereich des Steuerstrafrechts in Kontakt zu treten. Dort kann es je nach Umfang des Verstoßes zu Steuerordnungswidrigkeiten (leichtfertige Steuerverkürzung) oder zu Steuerstraftaten (Steuerhinterziehung) kommen. Bei der Erarbeitung der richtigen Strategie ist dabei von großer Bedeutung, ob die zuständigen Behörden bereits Kenntnis von der Straftat haben oder, ob noch eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung in Betracht kommt.

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den Gesellschaften, die sich zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks zusammengeschlossen haben und regelt deren Außen- und Innenverhältnis. Dabei sind mehrere Formen vorhanden, die durch unterschiedliche Interessen gewählt werden. Bei jedem Zusammenschluss stellt sich also die Frage, welche Rechtsform gewählt werden sollte und wie der Gesellschaftsvertrag zu formulieren ist. Hierbei muss das Zusammenspiel zwischen Gesellschafter und Geschäftsleitung geregelt und Pflichtverletzungen und Ersatzansprüche überprüft werden. Neben der Gründung ist die Unternehmensnachfolge ebenfalls sehr wichtig. Durch Alter, Krankheit oder Tod muss der Nachfolgeprozess in die Wege geleitet werden. Hier gibt es mehrere Formen der Führungsnachfolge (Familienangehörige, Mischform, Familienfremde) und bestimmte Schritte, die durchdacht werden sollten (Ablauf und Phasen der Unternehmensnachfolge). Was ist an Bestand vorhanden, wie soll das vorhandene Vermögen übertragen werden und wer ist als Nachfolger auszuwählen und einzuarbeiten?

Wie finden Sie meine Kanzlei in Marburg?

Meine Kanzlei befindet sich im Stadtteil Cappel direkt gegenüber dem »Autohaus Wahl«. Unmittelbar vor dem Haus finden sich kostenlose Parkmöglichkeiten, sodass Sie bequem vor der Kanzlei parken können.

Schreiben Sie mir einfach über das Formular in der rechten Spalte. Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag für Sie besetzt. Zusätzliche Informationen finden Sie auf meiner Homepage.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Ihr Rechtsanwalt Jörg Eckert

 

Rechtsanwalt Eckert berät Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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