Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Nürnberg, Mark Fischer
Suchen Sie einen kompetenten Strafverteidiger, der Ihnen schnell und effektiv helfen kann? Dann sind Sie bei mir beim richtigen Ansprechpartner. Kontaktieren Sie mich jederzeit über das Kontaktformular in der rechten Spalte- ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück!
Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Strafrecht
Mein Studium habe ich an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen absolviert. Mein Referendariat habe ich in Nürnberg ebenfalls erfolgreich mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen. Des Weiteren war ich als langjähriger Korrekturassistent und Prüfer an der Universität im Bereich Strafrecht beschäftigt. Seit 2008 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und habe mich insbesondere auf dem Rechtsgebiet Strafrecht spezialisiert. Zur Vertiefung absolvierte ich erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht. Durch die zusätzliche Ausbildung und meiner langjährigen Erfahrung kann ich Sie somit umfassend zu allen Rechtsfragen auf dem Gebiet Strafrecht beraten und Sie versiert verteidigen. Weitere Informationen zu meiner Person erhalten Sie auf meiner Website.
Sofort handeln, stets engagiert- wie ich im Strafrecht arbeite
Meine Empfehlung: Frühzeitiges handeln, bewirkt gerade im Strafrecht sehr viel! Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie mich frühzeitig kontaktieren. Als Strafverteidiger setze ich mich schnell und engagiert für Ihre Rechte ein. Dabei arbeite ich selbstverständlich absolut diskret. Ich bin jederzeit für Sie da und kämpfe mit unserer gemeinsamen Verteidigungsstrategie auf Ihrer Seite!
Ein spannendes Rechtsgebiet- wieso ich mich für das Strafrecht entschieden habe
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten und wissen nicht, wie Sie sich richtig verhalten sollen? Mein Tipp: Nach dem Grundsatz "Reden ist Silber, schweigen ist Gold" sollten Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen und in jedem Fall einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Selbst "harmlose" Gespräche mit der Polizei können für Sie erhebliche Folgen haben und eine Verteidigung beeinträchtigen oder gar unmöglich machen. Im Falle einer Festnahme muss die Polizei Ihnen in jedem Fall einen Anruf beim Anwalt erlauben. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen die Polizei Ihre Kompetenzen überschreitet, wenn etwa unter Druck ein Geständnis zum Tatvorwurf erzwungen wird. Als Strafverteidiger tue ich alles, was in meiner Macht steht, um einen Haftbefehl gegen Sie zu verhindern und so weit es geht den Tatvorwurf zu entkräften.
Ihr Strafverteidiger in Nürnberg- so können Sie mich finden
Sie finden meine Kanzlei in zentraler Innenstadtlage in der Gleißbühlstraße 10 in 90402 Nürnberg, nur 200 m vom Hauptbahnhof entfernt. So können Sie auch sehr bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Entweder gehen Sie vom Hauptbahnhof nur weniger Meter zu Fuß oder Sie nutzen die STR 8 Haltestelle Marientor, bzw. den Stadtbus Linien 1, 11, 12, 13 bis zur Haltestelle Gleißblühstraße. Wenn Sie mit dem PKW anreisen, haben Sie vor der Kanzlei genügend Parkmöglichkeiten.
Des Weiteren können Sie bei Bedarf auch in meine Kanzlei in München kommen. Diese befindet sich am Oskar-von-Miller-Ring 33 in 80333 München nur fünf Gehminuten von Odeonsplatz, direkt gegenüber dem Siemens-Forum. Auch hier befinden sich genügend Parkplätze vor der Kanzlei. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfehle ich mit der U-Bahn Linien U3, U4, U5, U6 oder mit dem Bus 53 bis zur Haltestelle Odeonsplatz zu fahren. Alternativ können Sie auch die Straßenbahn 19 nutzen und an der Haltestelle Theatinerstr. oder Nationaltheater aussteigen.
Jederzeit schnell erreichbar
Wenn Sie strafrechtlich verfolgt werden, ist es sehr wichtig schnell zu handeln. Deshalb können Sie mich jederzeit erreichen und einen Termin vereinbaren. Senden Sie mir eine Nachricht über das Kontaktformular in der rechten Spalte und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück! Weitere Kontaktmöglichkeiten können Sie ebenfalls in der rechten Spalte finden.
Besuchen Sie auch gerne meine Website
Ich freue mich über Ihre Nachricht!
Ihr Fachanwalt
Mark Fischer