Sonja Schlecht, Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht
Sie haben Fragen zum Familienrecht oder Erbrecht? Als erfahrene Rechtsanwältin und mit dem richtigen Einfühlungsvermögen für Ihr Anliegen erarbeite ich mit Ihnen eine individuelle Lösung für Ihr rechtliches Problem. Schreiben Sie mir einfach und unverbindlich über das Kontaktformular in der rechten Spalte und wir können mit der Arbeit beginnen.
Meine Kompetenzen als Rechtsanwältin und Fachanwältin
Schon seit dem Anfang meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin habe ich mich für das Familienrecht und Erbrecht interessiert, aus diesem Grund habe ich den Schwerpunkt meiner Arbeit auf diese Bereiche gesetzt. Während meiner langjährigen Tätigkeit habe ich mir ein detailliertes Wissen in Theorie und vor allem in der Praxis erarbeitet. Meine Berufserfahrung spiegelt sich in der täglichen Arbeit für und mit meinen Mandanten wieder. Auf Grund dieser umfangreichen Erfahrungen in Theorie und Praxis wurde mir der Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen. Durch permanente Fortbildungen in diesem Bereich habe ich mein Wissen noch mehr vertiefen können. In mir finden Sie die richtige Ansprechpartnerin für Ihr familienrechtliches Anliegen.
Meine Arbeitsweise als Rechtsanwältin und Fachanwältin
Aufgrund der im Erbrecht und Familienrecht verbundenen Emotionen berücksichtige ich Ihr Anliegen mit besonderem Einfühlungsvermögen. Jeder Fall sieht anders aus und somit auch die Hintergründe, jeder neuen Fall benötigt daher eine individuelle Herangehensweise. Ihr Anliegen wird von mir selbstverständlich diskret bearbeitet. Ich setze außerdem auf eine vertrauensvolle Arbeitsweise. Diese beginnt damit, dass wir uns in aller Ruhe in einem ersten Gespräch über Ihre Fragen und Sorgen unterhalten. Nach einer Begutachtung des Falls werde ich Sie über Ihre Lage aufklären, sodass auch Sie diese für sich einschätzen können. Dies hilft bei der Entscheidung über die weiteren Optionen und lässt meine Arbeit transparenter werden. Bei allen wichtigen Terminen werde ich Sie persönlich begleiten und auch stets als Ansprechperson für aufkommende Fragen und Sorgen zur Verfügung stehen. Sie sollen sich im gesamten Verlauf sicher fühlen können.
Warum habe ich mich für das Familienrecht und Erbrecht entschieden?
Das Familienrecht ist sehr interessant, da es Lösungen für zwischenmenschliche Entscheidungen bereitstellen muss, die zudem die Interessen der Parteien ausgleichen müssen. Es sieht Regelungen für eine Eheschließung vor und gibt wiederrum Voraussetzungen vor, die bei einer Scheidung beachtet werden müssen. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, müssen noch viele weitere Punkte geklärt werden, da im Rahmen einer Ehe viele Bereiche im Zusammenhang stehen, die nicht von jetzt auf gleich geklärt werden können. Es muss eine Auseinandersetzung über das Vermögen stattfinden. Auch die Regelungen über den nachehelichen Ehegattenunterhalt, den Versorgungsausgleich, den Kindesunterhalt sowie das Umgangsrecht mit den Kindern müssen getroffen werden. Vor einer Eheschließung können bereits viele Punkte in einem Ehevertrag geregelt werden, z.B. um spätere Konflikte über das Vermögen zu umgehen. Mit der richtigen Gestaltung kann auf die individuellen Interessen der Beteiligten eingegangen und zukunftsorientierte Entscheidungen getroffen werden. Der Gewaltschutz, das Adoptionsrecht oder das Betreuungsrecht sind weitere Bereiche, die im Familienrecht wichtig werden. Im Erbrecht finden Regelungen Anwendung, die eine sachgemäße Vererbung gewährleisten sollen. Dazu gehört unter anderem die Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag. Diese Instrumente sind ein beliebtes Mittel, um die individuellen Interessen der Erblasser zu berücksichtigen. Um ein Testament oder einen Erbvertrag wirksam werden zu lassen, müssen die Formalien jedoch genau beachtet werden. Außerdem sollte der Inhalt verständlich und somit widerspruchsfrei formuliert werden, damit es später zu keinen Auslegungsproblemen und folglich zu Streitigkeiten innerhalb der potentiellen Erben kommen kann. Insoweit ist bei der Gestaltung Vorsicht geboten. Das Erbe kann später auch individuell durch Auflagen, Vor- und Nacherbschaft oder Enterbung umgesetzt werden. Wenn eine Enterbung vorliegt, können die gesetzlichen Erben immerhin Ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dieser steht auch dem Hinterbliebenen Ehegatten zu.
Wie finden Sie unsere Kanzlei in Berlin?
Die Kanzlei befindet sich in Berlin Kreuzberg, in der Yorckstraße 26. Durch die Lage sind die Räumlichkeiten sehr verkehrsgünstig gelegen und die unmittelbare Nähe zur S-Bahn-Station Yorckstraße ermöglicht auch eine bequeme Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch mit den Buslinien M19 und M7 (Haltestelle Katzbachstraße) können ist die Kanzlei bequem erreichen. Kontaktieren Sie mich ganz einfach über das Kontaktformular in der rechten Spalte und ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, sodass wir uns über Ihr Anliegen unterhalten können. Damit haben Sie den ersten Schritt getan. Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag ebenfalls für Sie erreichbar. Ich freue mich, von Ihnen zu hören!
Mit freundlichen Grüßen, Ihre Rechtsanwältin Sonja Schlecht