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Dr. Stefan Zweigle

Dr. Stefan Zweigle

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Dr. Stefan Zweigle, Ihr Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Stuttgart

Sie suchen nach einem Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht? Wenn es um die Gründung und Betreuung von Gesellschaften geht, ganz gleich ob es sich dabei um Kapital- oder um Personengesellschaften handelt, bin ich Ihr kompetenter Partner! Außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen im Bereich des Handelsrechts übernehme ich gerne. Rufen Sie mich an! Sie erreichen mich über die Funktion »Kontaktformular/Rückruf« auf diesem Profil oder telefonisch direkt über das Kanzleitelefon. Sollte ich im Gespräch oder bei Gericht sein, können Sie natürlich gerne eine Nachricht hinterlassen. Ich rufe Sie dann umgehend zurück.

Ausbildung und Kompetenzen als Anwalt und Fachanwalt

Ich bin seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und habe im Handels- und Gesellschaftsrecht meine Zulassung zum Fachanwalt erworben. Im Jahr 2003 habe ich in Erlangen- Nürnberg zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema promoviert. Ich kann auf jahrelange Erfahrungen zurückgreifen, die ich durch regelmäßige Weiterbildungen stetig aktualisierte und erweitere. Mein Fokus ist der unternehmensrechtliche Bereich. Dort kann ich Ihnen auch kompetent in Fragen des Urheber-, Vertrags-, Wettbewerbs- oder Markenrecht weiterhelfen oder Sie in Angelegenheiten des Vertriebsrechts, Banken- oder Kapitalrechts beraten.

Meine Spezialisierung auf das Handels- und Gesellschaftsrecht – ein kurzer Einblick

GmbH, KG, OHG, AG, UG oder GbR? Es ist nicht leicht zu entscheiden, welche Gesellschaftsform für ein Unternehmen die passende ist. Aber gerade bei Neugründungen sollte diese wichtige Frage mit der nötigen fachlichen Expertise bedacht und geklärt werden. Je nach Branche oder Gewerbe hat die Entscheidung dann Auswirkungen auf Branchen-, Finanzierungs- und Haftungsfragen genauso wie auf die steuerliche Situation. Einzelgesellschaft oder Personengesellschaft? Wie sieht es in Sachen Haftungsbeschränkung aus? Wie hoch muss das Mindestkapital sein? Welche Gründungskosten kommen auf Sie zu? Einnahme-Überschuss-Rechnung oder doppelte Buchführung? – Fragen, die in der notwendigen Tiefe zu klären sind. Bei Neugründungen geht es nach der Wahl der Gesellschaftsform um die Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, um Rechte und Pflichten der Gesellschafter usw. Bei bestehenden Unternehmen  um eine Änderung der Gesellschaftsform (welche ist steuerrechtlich optimal?) oder gar um Fragen zur Auflösung der Gesellschaft, um Gesellschafterstreit, Ausschluss und Schlichtung. Wenden Sie sich gerne an mich, wenn Sie juristische Unterstützung brauchen. Ich berate Sie gerne und fachkundig bei allen diesen Fragen.

Rechtsanwalt Zweigle und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Falkenstein Rechtsanwälte beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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