Thomas Luther, Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht mit weiterem Schwerpunkt auf dem Kündigungsschutzrecht, dem Wohnungseigentumsrecht sowie dem Beamtenrecht in Esslingen
Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Wohnungseigentumsrecht oder Beamtenrecht haben, sind Sie bei mir in besten Händen. Auch als Fachanwalt für Sozialrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Mit meiner Erfahrung und Fachausbildung werde ich Ihnen die passende Lösung für Ihr Problem erarbeiten.
Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt und Fachanwalt
Ich habe zuerst ein Studium der Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin absolviert und danach das Studium der Rechtswissenschaften in Münster angeschlossen. Nach meinem Referendariat absolvierte ich am Landgericht in Dortmund. Ich sowohl im Arbeitsrecht als auch im Sozialrecht den Fachanwaltstitel erlangt. Mit dieser zusätzlichen Qualifikation für Juristen verfüge ich über vertiefte Kenntnisse der Theorie und umfangreichen Praxiserfahrungen, die mich zu einem Spezialisten auf diesen Gebieten machen. Ihr Anliegen ist bei mir in guten Händen. Ihre Beratung und Korrespondenz kann ich gerne auch in englischer Sprache führen.
Meine Arbeitsweise als Rechtsanwalt
Eine enge und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen ist mir sehr wichtig. Diese beginnt mit einem ersten Gespräch, in welchem wir uns kennenlernen können und Sie mir Ihr Anliegen schildern. Dabei können Sie mich auch alles fragen, was Ihnen zurzeit Sorgen bereitet. Nach einer rechtlichen Begutachtung des Sachverhalts werde ich Ihnen die möglichen Vorgehensweisen in verständlicher Weise erläutern, sodass Sie eine Vorstellung von meiner Arbeit erhalten. Dazu gehört auch die Aufklärung über die damit verbundenen Kosten, Erfolgsaussichten und Risiken. Wenn eine außergerichtliche Konfliktlösung in Betracht kommen sollte, werde ich diese zunächst verfolgen, um Ihnen Kosten und Zeit zu ersparen. Sollte nur eine gerichtliche Lösung zum Ziel führen, werde ich Ihr Anliegen mit Entschlossenheit verfolgen. Ich stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung, wenn eine persönliche Begleitung zu einem Termin erforderlich würde oder Fragen und Sorgen auftreten sollten.
Warum habe ich mich für das Arbeitsrecht, das Wohnungseigentumsrecht sowie Beamtenrecht entschieden?
Um Ihnen eine spezialisierte und kompetente Beratung bieten zu können, habe ich mich auf Teilbereiche des deutschen Rechts festgelegt. Arbeitsrecht zum Beispiel umfasst die Neugestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberseitig. Im Einzelnen geht es um Fragen zu Teilzeit- oder Befristungsvereinbarungen, Mutterschutz und Elternzeit, Aufhebungsverträge oder Kündigungen. Wann liegt ein Kündigungsschutz vor und was habe ich dann als Arbeitnehmer zu beachten? Im Beamtenrecht beraten und vertreten ich Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst und ebenfalls Personalräte. Bei Fragen im Beamtenrecht geht es z.B. um Beförderung, Versetzung oder Abordnung. Ich gestalte unter anderem Dienst- und Arbeitsverträge und stehe ebenso bei der Beratung über die Rechts und Pflichten von Personalräten zur Verfügung. Das Wohnungseigentumsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Es regelt die Besonderheiten von Wohnungseigentümern zum gemeinsamen Eigentum. Hier geht es um Fragen zu Sanierungen des gemeinsamen Eigentums, eine Neuaufstellung der Hausordnung oder generell zu Beschlüssen der der Eigentümerversammlung. In all diesen Angelegenheiten finden Sie in mir einen kompetenten rechtlichen Vertreter.
Wie finden Sie unsere Kanzlei in Esslingen?
Die Kanzlei befindet sich in der Hindenburgstraße 17 in 73728 Esslingen und ist sehr verkehrsgünstig gelegen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind wir mit den Buslinien 101, 106, 114, 115 und 140 (Haltestelle »Charlottenplatz«) gut zu erreichen. Falls Sie mit dem Pkw anreisen, finden Sie kostenlose Parkplätze in den umliegenden Seitenstraßen oder auf dem Parkplatz Landenbergerstraße/Ebershaldenfriedhof. Kontaktieren Sie mich ganz einfach über das Kontaktformular in der rechten Spalte. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück. Wenn Sie möchten, können wir dann bereits einen ersten Termin vereinbaren. Ich freue mich auf Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rechtsanwalt Thomas Luther