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Wohnungseigentumsrecht: relevant für alle Eigentumsbesitzer

Letzte Aktualisierung am 2015-12-01 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Anwalt Wohnungseigentumsrecht Ihr Grundstück mit Ihrem Häuschen darauf gehört zweifelsfrei Ihnen. Das ist so im Grundbuch eingetragen. Seit Sie es abbezahlt haben, steht im Grundbuch Ihr Name und nicht mehr der Name der Bank. Doch wie ist das mit der Wohnung Ihres Bruders? Er besitzt eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage mit mehreren Parteien. Ist er auch "Grundbesitzer" und gehört ihm damit ein Anteil des Grundes, auf dem sein Mehrparteienhaus steht? Diese und verwandte Fragen sind seit den fünfziger Jahren ein einem Rechtsgebiet geklärt, das eigens dafür geschaffen wurde - dem Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Ursprünglich gehört nach deutschem Recht das auf einem Grundstück errichtete Gebäude zum Grundstück - und ist damit ungeteiltes Eigentum des Grundstücksbesitzers. Wenn man Teileigentum schaffen wollte (mit allen seinen Rechten und Pflichten), mussten hier Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Was bedeutet Teileigentum?

Nach dem WEG-Recht können Sie also auch Teileigentümer sein und eine Eigentumswohnung samt einem Miteigentumsanteil des Grundstückes besitzen, auf dem die Eigentumswohnung steht. Juristisches Herzstück dieser Konstruktion ist die Teilungserklärung - eine Art Übereinkunft aller Teileigentümer, wie mit dem gemeinschaftlichen Eigentum zu verfahren sei. Die Teilungserklärung ist notariell zu beglaubigen. Dokumentiert sind die Festlegungen der Teilungserklärung in einem eigenen Grundbuch, dem Wohnungsgrundbuch. In der Teilungserklärung ist auch festgelegt, wem was gehört (der eigentliche Wohnraum, Pkw-Stellplätze, Kellerräume usw.).

Was dürfen Sie auf Ihrem eigenen Grundstückchen tun - und was nicht?

Eigentum verpflichtet - gemeinsames Eigentum erst recht. Nicht umsonst schreibt das Wohnungseigentumsrecht genau fest, welche Verpflichtungen und Rechte die die einzelnen Eigentümer der Eigentümergemeinschaft untereinander haben. Die wesentlichen Angelegenheiten regelt die Gemeinschaft selbst durch Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung, deren "Pflichtteile" auch im WEG-festgeschrieben sind. Dass hier ab und zu Zündstoff entsteht, ist klar. Die Eigentümer müssen kitzlige Entscheidungen treffen, bei denen die Meinungen leicht auseinandergehen können: Renovierungsvorhaben am Gemeinschaftseigentum, Abrechnungsfragen, bauliche Veränderungen, Schnee fegen oder Schnee fegen lassen, usw. Meist geht es um Geld, oft aber auch um Rechte ("Dürfen Miteigentümer im gemeinschaftlich genutzten Waschkeller rauchen?"). Da ist der Krach gleich um die Ecke - die juristische Auseinandersetzung ebenfalls. Wie man sich wieder gut verträgt, weiß das WEG-Recht leider nicht. Ein erfahrener Anwalt aber schon.

Wohnungseigentum beginnt mit dem Kauf

Eine Eigentumswohnung kann durchaus eine angenehme und empfehlenswerte Form des Besitzes sein, wenn der Erwerb mit Umsicht geplant wird. Das gilt sowohl für die eigene Nutzung als auch unter Investitionsgesichtspunkten (wenn man sie vermietet). Wesentliche Risiken vermeiden Sie, wenn Sie früh (am besten noch vor dem Kauf) bei einem erfahrenen Anwalt Rat einholen. Der kennt die Tücken und Risiken, die damit verbunden sind. Lassen Sie sich also beraten, wenn Sie den Erwerb einer Eigentumswohnung planen oder Fragen haben, die das Wohnungseigentumsrecht betreffen. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für WEG-Recht in Ihrer Nähe!
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