Rechtsanwalt Ulrich Goß – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Guten Tag! Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht? Benötigen Unterstützung bei familiären Rechtsstreitigkeiten? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Ich bin Ihr kompetenter und gewissenhafter Ansprechpartner und möchte Ihnen bei allen juristischen Angelegenheiten zur Seite stehen. Rufen Sie mich einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich freue mich auf Sie!
Zu mir und meinem Werdegang
Mein Studium der Rechtswissenschaften und das folgende 2. Staatsexamen schloss ich 1987 an der Universität in Bayreuth ab. Nach meiner Zulassung zur Anwaltschaft trat ich bei der Kanzlei Flammsberger ein, die ich 2001, nach dem Ausscheiden von Rechtsanwalt Flammsberger, übernahm. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein.
Meine Kompetenzen
Im Arbeitsrecht und Familienrecht kann ich Ihnen fachanwaltlichen Rechtsrat bieten und eine effektive Vertretung und Verteidigung zusichern. Profitieren Sie von meiner intensiven und langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet. Meine Kompetenz ist Ihr Vorteil bei allen Ihren rechtlichen Angelegenheiten und bei eventuellen Auseinandersetzungen vor Gericht! Innerhalb des Familienrechts besitze ich vertiefte Kenntnisse im Ehe- und Scheidungsrecht.
Weitere Schwerpunktgebiete, in denen ich Sie gerne unterstütze, sind das Erbrecht, das Vertragsrecht und das private Baurecht.
Mein Vorgehen im Arbeitsrecht
Die beiden Parteien im Arbeitsrecht (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) stehen in vielerlei Aspekten in einem konträren Verhältnis. Der Arbeitnehmer ist von der existentiellen Frage getrieben, wie er seinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Arbeitgeber stehen unter dem Kostendruck eines sich kontinuierlich verändernden Marktes. Dieses Spannungsverhältnis mit all seinen Schwierigkeiten und Problemen steht im Mittelpunkt des Arbeitsrechts.
Wem kann wann und wie gekündigt werden? Wie verhalte ich mich bei Abmahnungen? Bestehen Abfindungsansprüche? Welche Rolle spielt der Betriebsrat? Diese Fragen sind für den Normalbürger meist nicht einfach zu beantworten. Daher biete ich mich bei all diesen Belangen als Ihr persönlicher Fachanwalt an.
Neben der Vertretung bei Prozessen gehört besonders die Beratung bei Aufnahme, Abwicklung oder Beendigung von Dienst- und Arbeitsverträgen zu meiner Tätigkeit.
Mein Ziel ist es, bei Konflikten innerhalb des eingangs erwähnten Spannungsfelds zu einer Gewinn- Situation für meine Mandantschaft zu kommen. Dabei möchte ich durch das Einbeziehen aller Aspekte und Nutzung sämtlicher Ressourcen zu einem ganzheitlichen und tragfähigen Ergebnis sorgen.