PROKON droht mit Insolvenz
Für den Fall des Abzugs weiterer Investorengelder droht der Windanlagenfinanzierer/die Ökostromfirma PROKON mit der (Plan-)Insolvenz.
Unter Hinweis auf die sehr angespannte Liquiditätslage will die Firma verhindern, dass ihre - mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von fast 1,4 Milliarden engagierten - ca. 75000 Anleger (!) ihr in Genussrechte investiertes Kapital vorzeitig abziehen. Dieses Aufforderung geht einher mit einer Aufforderung um
Verzicht der Zinsausausschüttung und einer nur in Raten - konkret: über zwölf Monate - zu erfolgende Auszahlung des investierten Kapitals für die Zeit nach dem 31.10.2014.
Bereits im Jahre 2013 wurden Investoren aufgefordert, die Zinsen (bis zu 8 % jährlich) für das 2. Halbjahr liquiditätsschonend im Unternehmen zu belassen. Im Insolvenzverfahren steht wegen des Nachrangs der Genussrechte den hierüber investierten Gläubigern nicht einmal eine Insolvenzforderung zu. Bereits im Jahre 2012 hat das OLG Schleswig-Holstein einer Klage wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Dies unter Verweis auf einen Verkaufsprospekt, der irreführende Aussagen zur vermeintlichen Sicherheit der beworbenen Genussrechte enthalten habe. Zu Unrecht werde so den Investoren vorgetäuscht, das Investment sei - einer Spareinlage vergleichbar - sicher. Die Inanspruchnahme fachkundigen Rates zum weiteren Vorgehen und der Anmeldung von Ansprüchen scheint vor diesem Hintergrund angebracht zu sein.
Verzicht der Zinsausausschüttung und einer nur in Raten - konkret: über zwölf Monate - zu erfolgende Auszahlung des investierten Kapitals für die Zeit nach dem 31.10.2014.
Bereits im Jahre 2013 wurden Investoren aufgefordert, die Zinsen (bis zu 8 % jährlich) für das 2. Halbjahr liquiditätsschonend im Unternehmen zu belassen. Im Insolvenzverfahren steht wegen des Nachrangs der Genussrechte den hierüber investierten Gläubigern nicht einmal eine Insolvenzforderung zu. Bereits im Jahre 2012 hat das OLG Schleswig-Holstein einer Klage wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Dies unter Verweis auf einen Verkaufsprospekt, der irreführende Aussagen zur vermeintlichen Sicherheit der beworbenen Genussrechte enthalten habe. Zu Unrecht werde so den Investoren vorgetäuscht, das Investment sei - einer Spareinlage vergleichbar - sicher. Die Inanspruchnahme fachkundigen Rates zum weiteren Vorgehen und der Anmeldung von Ansprüchen scheint vor diesem Hintergrund angebracht zu sein.
von Martin P. Heinzelmann, LL.M.
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