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Kategorie: Anwalt Familienrecht ,
20.03.2024 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 4014 mal gelesen)
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Trennung und Scheidung: Was passiert mit dem Familienhund?

verängstiger Hund verängstiger Hund © freepik - mko

Wenn sich Eheleute trennen, wird nicht nur darum gestritten, wer das Sofa, Geschirr oder Teppiche bekommt. Ganz häufig geht es auch um die Frage, bei wem der gemeinsame Familienhund in Zukunft lebt. Entscheidend sind dabei neben den Eigentumsverhältnissen am Hund auch das Wohl des Tieres. Bei wem bleibt der Hund nach einer Trennung? Und kann der Ex-Partner ein Umgangsrecht mit dem Hund verlangen?

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Wem gehört der Hund nach einer Trennung oder Scheidung?


Hat ein Ehepartner einen Hund mit in die Ehe gebracht oder ihn als alleiniger Eigentümer während der Ehe erworben, ist die Zukunft des Hundes nach einer Trennung oder Scheidung eindeutig: Er lebt bei seinem Eigentümer. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dieser sich nicht so rührend um das Tier gekümmert hat, wie der andere Ehepartner, so das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az. 18 UF 57/19). Das Wohl des Hundes ist nach einer Trennung unerheblich, wenn ein Ehepartner Alleineigentümer ist, entschied das Landgericht (LG) Koblenz (Az. 6 S 95/19).

Allerdings muss das Eigentum am Hund eindeutig nachweisbar sein. Kann keiner der Ehepartner sein alleiniges Eigentum am Tier beweisen, gilt der Hund als gemeinsames Eigentum und wird nach einer Trennung oder Scheidung im Rahmen der Hausratsaufteilung einem Ehepartner zugeteilt. Für den Eigentumsnachweis reicht der Kauf des Welpens beim Züchter von einem Ehepartner allein nicht aus, wenn etwa die Tierhalterhaftpflichtversicherung auf den anderen Ehepartner läuft, so das Schleswig-Holsteinischen OLG (Az. 15 UF 143/12).

Wurde der Hund vom Ehepaar gemeinsam angeschafft, gilt er als Hausratsgegenstand und wird im Hinblick auf die Aufteilung des Hausrats auch so behandelt. Das heißt, Haushaltsgegenstände, die man selbst angeschafft hat, muss der andere Ehepartner herausgeben. Gemeinsame Anschaffungen müssen nach dem Grundsatz der Billigkeit auf beide Ehepartner verteilt werden. Tiere sind zwar im Sinne des Bürgerlichen Rechts keine Sachen, aber die für Sachen geltenden Vorschriften werden in diesem Fall auf sie entsprechend angewendet.

Wer bekommt den Hund nach einer Trennung oder Scheidung zugewiesen?


Bei der Zuweisung des gemeinsamen Hundes nach einer Trennung oder Scheidung steht in erster Linie das Wohl des Tieres im Fokus, stellt das Amtsgericht (AG) München (Az. 523 F 9430/18) klar und weist der Hauptbezugsperson den Hund zu. Die Fakten, wer den Hund versorgt und sich um ihn gekümmert hat, waren für das Gericht nicht entscheidend.

Auch das AG Magdeburg (Az. 74 F 809/23) hält, für die Frage wer den Hund nach einer Trennung behalten darf, das Tierwohl für das entscheidende Kriterium. Wichtig sei, wer als Rudelmitglied die höhere Bedeutung für den Hund hat.

Aber auch Affektionsinteresse und Rudelzusammenhalt sind für die Zuteilung des Hundes nach einer Trennung oder Scheidung entscheidende Kriterien, so das OLG Nürnberg (Az. 10 UF 1429/16). Weist etwa ein Partner ein größeres Affektionsinteresse als der andere auf oder würde der Hund den Verlust eines Rudelmitglieds nicht verkraften, spielt das eine große Rolle für die Entscheidung, bei wem der Hund in Zukunft lebt.

Gibt es nach einer Trennung oder Scheidung ein Umgangsrecht mit dem Hund?


Die Regelungen über das Umgangsrecht mit einem gemeinsamen Kind gelten nicht für den Umgang mit einem Hund. Beim Umgangsrecht mit einem gemeinsamen Kind geht es in erster Linie um das Wohl des Kindes und nicht um die emotionalen Bedürfnisse der Eltern.

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Az. II-10 WF 240/10) hat ein Ex-Partner nach einer Trennung oder Scheidung keinen Anspruch auf Umgang mit dem beim anderen Partner lebenden Hund. Es gibt laut Gericht keinen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Nutzung des Tiers.

Anders das LG Frankenthal (Az. 2 S 149/22), wonach es nach einer Trennung für Mieteigentümer des Hundes ein Umgangsrecht in Form eines Wechselmodells geben kann. Die Partner einer Lebensgemeinschaft können laut Gericht ein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Hund verlangen. Herrchen wurde in dem Fall dazu verurteilt einer „Verwaltungs- und Benutzungsregelung“ für den gemeinsamen Hund zu zustimmen.

Darf der Ex-Partner nach einer Trennung oder Scheidung den gemeinsamen Hund verkaufen?


Wurde der gemeinsame Hund nach einer Trennung oder Scheidung im Rahmen einer Hausratszuteilung einem Ehepartner zugesprochen, so darf dieser über das Tier frei verfügen. Er darf den Hund auch weiterverkaufen, entschied das AG München (Az. 191 C 20103/19).



erstmals veröffentlicht am 12.03.2013, letzte Aktualisierung am 20.03.2024
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