Januar 2013: Aktuelles aus dem Verkehrsrecht
Heute habe ich für Sie wieder drei interessante Entscheidungen aus dem Verkehrsrecht herausgesucht. Bitte bedenken Sie beim Lesen: jeder Fall ist individuell zu beurteilen, eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Fälle ist nicht immer möglich.
Zeuge erscheint nicht: Ordnungsgeld
Wenn ein zum Gerichtestermin geladener Zeuge unentschuldigt fernbleibt, kann grundsätzlich ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Fernbleiben für die Parteien folgenlos geblieben ist, sprich, wenn der Rechtsstreit eh nicht anders ausgegangen wäre. Der Zweck des Ordnungsgeldes liegt nicht in einer Ahndung der "Missachtung des Gerichts", sondern in der Förderung der Aufklärung des Sachverhaltes (OLG Hamm, Beschl. v. 10.8.12; A.Z. 20 w 27/12).
Auslandsunfall: Anwendbares Recht
Bei einem Verkehrsunfall im Ausland sind für die Beurteilung der Schuldfrage die am Unfallort geltenden Gesetze maßgebend, auch wenn beide Unfallbeteiligte Deutsche sind. Das LG Kleve (Grenznähe!) entschied dies anlässlich eines Verkehrsunfalls zwischen zwei Deutschen in einem niederländischen Parkhaus (A.Z.: 5 S 128/11).
Entziehung der Fahrerlaubnis: Absehen vom Regelfall
Von der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einem Alkoholverstoß kann abgesehen werden, wenn der Betroffene in zwar kurzer, aber intensiv genutzter Zeit an einer anerkannten Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen und sich auch zur späteren Weiterführung einschließlich Urinkontrollen verpflichtet hat (AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 13.9.12; A.Z. 2-2 Ds 458 Js 33194/12).
erstmals veröffentlicht am 23.01.2013, letzte Aktualisierung am 28.11.2016
Wenn ein zum Gerichtestermin geladener Zeuge unentschuldigt fernbleibt, kann grundsätzlich ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Fernbleiben für die Parteien folgenlos geblieben ist, sprich, wenn der Rechtsstreit eh nicht anders ausgegangen wäre. Der Zweck des Ordnungsgeldes liegt nicht in einer Ahndung der "Missachtung des Gerichts", sondern in der Förderung der Aufklärung des Sachverhaltes (OLG Hamm, Beschl. v. 10.8.12; A.Z. 20 w 27/12).
Auslandsunfall: Anwendbares Recht
Bei einem Verkehrsunfall im Ausland sind für die Beurteilung der Schuldfrage die am Unfallort geltenden Gesetze maßgebend, auch wenn beide Unfallbeteiligte Deutsche sind. Das LG Kleve (Grenznähe!) entschied dies anlässlich eines Verkehrsunfalls zwischen zwei Deutschen in einem niederländischen Parkhaus (A.Z.: 5 S 128/11).
Entziehung der Fahrerlaubnis: Absehen vom Regelfall
Von der Entziehung der Fahrerlaubnis nach einem Alkoholverstoß kann abgesehen werden, wenn der Betroffene in zwar kurzer, aber intensiv genutzter Zeit an einer anerkannten Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen und sich auch zur späteren Weiterführung einschließlich Urinkontrollen verpflichtet hat (AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 13.9.12; A.Z. 2-2 Ds 458 Js 33194/12).
erstmals veröffentlicht am 23.01.2013, letzte Aktualisierung am 28.11.2016
von Henning Karl Hartmann
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