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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht ,
02.01.2024 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1319 mal gelesen)
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Verkehrsrecht 2024: Was ändert sich für Autofahrer?

Frau kauft privat ein Auto Frau kauft privat ein Auto © freepik - mko

Für Autofahrer ändert sich im Jahr 2024 einiges: Mit welchen Assistenzsystemen muss ein Auto 2024 ausgestattet sein? Für welche Autos wird in diesem Jahr die Blackbox Pflicht? Welche Winterreifen sind 2024 nicht mehr zulässig? Wer ist in diesem Jahr vom Führerscheinumtausch betroffen? Und welche Förderungen können Autofahrer 2024 in Anspruch nehmen?

Mit welchen Assistenzsystemen muss ein Auto 2024 ausgestattet sein?


Assistenzsysteme im Auto sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Ab 7. Juli 2024 sind aufgrund der EU-Verordnung 2019/2144 einige Assistenzsysteme für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht. Dazu gehören ein automatischer Notbremsassistent, ein Notfall-Spurhalteassistent, ein Notbremslicht, ein Rückfahrassistent, ein Abbiege- und Kollisionswarner und nicht zuletzt ein intelligenter Geschwindigkeitswarner.

Für welche Autos wird die Blackbox 2024 Pflicht?


Ebenfalls ab dem 7. Juli 2024 müssen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw für die Personenbeförderung mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) aufgrund der EU-Verordnung 2019/2144 über einen Event Data Recorder (DER) – umgangssprachlich Blackbox – verfügen. Die Blackbox zeichnet permanent Daten, wie Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel, ggfs. Auslösung des Airbags oder ob alle Fahrzeuginsassen angeschnallt waren, auf. Kommt es zu einem Unfall, kann das Unfallgeschehen anhand dieser Daten rekonstruiert werden. Ansonsten werden die Daten in kurzen Abständen automatisch gelöscht.
Die Blackbox wird zum 7. Januar 2026 und 7. Januar 2029 für weitere Fahrzeugklassen Pflicht.

Was gilt 2024 bei den Winterreifen?


Ab Oktober 2024 haben die „M+S“- Reifen als Winterreifen ausgedient. Besteht aufgrund der Witterungsverhältnisse eine Winterreifenpflicht, werden als Winterreifen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol anerkannt. Das Alpine-Symbol besteht aus einem Berg und einer Schneeflocke.

Welche Farbe hat 2024 die TÜV-Plakette?


Die Farbe der TÜV-Plakette ändert sich in jedem Jahr. Wer 2024 mit seinem Auto zur Hauptuntersuchung muss, erhält bei bestandener TÜV-Untersuchung eine blaue TÜV-Plakette. Die nächste Hauptuntersuchung ist dann erst wieder im Jahr 2026 fällig.

Wer ist 2024 vom Führerscheinumtausch betroffen?


Der Bund hat entschieden, das alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum Jahr 2033 in den aktualisierten Führerschein umgetauscht werden müssen. Diese Regelung wird phasenweise für bestimmte Jahrgänge umgesetzt. In diesem Jahr trifft die Pflicht zum Führerscheinumtausch die Jahrgänge 1965 bis 1970. Der Führerscheinumtausch muss bis zum 19. Januar 2024 passiert sein, ansonsten begeht man die Ordnungswidrigkeit „Fahren gültigen Führerschein“, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro geahndet wird.

Welche Förderungen können Autofahrer 2024 in Anspruch nehmen?


Im Jahr 2024 soll es eine weitere Förderung für den Kauf und die Errichtung einer Wallbox für E-Autos geben. Davon profitieren E-Auto-Besitzer mit Eigenheim, wenn sie sich eine E-Auto-Ladestation in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher kaufen und einrichten.

Eine weitere Förderung erhalten ab dem 1. Januar 2024 Käufer eines E-Autos. Wer ab diesem Datum ein E-Fahrzeug zulässt, kann für ein reines Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro mit einer Förderung von 3.000 Euro rechnen. E-Fahrzeuge, die laut Nettoliste mehr kosten, erhalten keine Förderung mehr.

Wie entwickeln sich die Kraftstoffpreise 2024?


Um die geplanten Klimaziele zu erreichen wird der Co2-Preis jährlich erhöht. Im Jahr 2024 steigt die Co2-Steuer von 30 auf 40 Euro. Dies führt für Autofahrer zu höheren Kraftstoffpreisen.


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