Versorgungsausgleich: Wie werden die Rentenansprüche aufgeteilt?
Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Mechanismus, um die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen den Ehepartnern auf zu teilen. Durch die Aufteilung der Rentenansprüche soll sichergestellt werden, dass beide Ehepartner im Alter finanziell abgesichert sind. Doch wie sieht ein Versorgungsausgleich aus? Welche Rentenanwartschaften fallen unter den Versorgungsausgleich und welche nicht? Und in welchen Fällen hat der Ehepartner keinen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich?
- Was versteht man unter einem Versorgungsausgleich?
- Welche Rentenanwartschaften fallen unter den Versorgungsausgleich?
- Welche Rentenansprüche fallen nicht in den Versorgungsausgleich?
- Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
- Welche Nachweise benötigt man zur Berechnung des Versorgungsausgleichs?
- Kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?
- In welchen Fällen haben Ehepartner keinen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich?
- Zu welchem Zeitpunkt muss der Versorgungsausgleich erfolgen?
- Wie läuft der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren ab?
- Anwalt konsultieren - was ist zu beachten?
- Häufige Fragen und Antworten zum Versorgungsausgleich
Was versteht man unter einem Versorgungsausgleich?
Wer erwerbstätig ist, erhält Lohn und Rentenanwartschaften. Im Falle einer Scheidung werden die erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Mit diesem sog. Versorgungsausgleich sollen Ausfälle bei der Ansammlung von Rentenansprüchen während der Ehe ausgeglichen werden und zwar unabhängig davon, warum ein Ehegatte weniger gearbeitet hat. Der Ehepartner, der mehr Rentenansprüche erworben hat, muss die Hälfte davon an den anderen Ehepartner abgeben. Der Versorgungsausgleich ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZB 177/00) auch bei einem nur kurzen Zusammenleben der Eheleute von wenigen Tagen durchzuführen. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen im Rahmen der Scheidung durchgeführt.Welche Rentenanwartschaften fallen unter den Versorgungsausgleich?
In den Versorgungsausgleich fallen alle im In- und Ausland erworbenen Anwartschaften und bereits in Anspruch genommene Altersversorgungsbezüge. Dazu gehören etwa Anwartschaften oder Bezüge der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen wie die Riesterrente, Direktversicherungen, die per Entgeltumwandlung finanziert wurden, Beamten-, Soldaten-, Richter- und Abgeordnetenversorgung, Altersversorgung der Landwirtschaft, berufsständische Versorgungen, wie das Versorgungswerk der Rechtsanwälte. Nachzuzahlende Beiträge zur Rentenversicherung sind für die Trennungszeit zu berücksichtigen, wenn sich später herausstellt, dass der Ehepartner scheinselbstständig war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az. II-6 UF 116/17).Welche Rentenansprüche fallen nicht in den Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich werden folgende Rentenanwartschaften nicht berücksichtigt: • Unfallrenten • Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz • Renten nach dem Lastenausgleichsgesetz • Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz • Lebensversicherungen auf Kapitalbasis • Risikoversicherungen, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung • Kinderrentenversicherungen, wenn das Kind bezugsberechtigt ist, so das OLG Hamm (Az. 5 UF 17/16).Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
Zur Berechnung des Versorgungsausgleichs muss für jede Rentenanwartschaft der konkrete Wertausgleich ermittelt werden. Die Berechnung des Versorgungsausgleichs ist für Laien sehr komplex und wird daher vom Gericht durchgeführt.Welche Nachweise benötigt man zur Berechnung des Versorgungsausgleichs?
Im Scheidungsverfahren werden für den Versorgungsausgleich Nachweise benötigt. Hier empfiehlt es sich möglichst frühzeitig eine Auskunft über den aktuellen Stand Ihres Rentenversicherungskontos bei der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einzuholen. Dort erfahren Sie auch, für welche Zeiten Sie noch Nachweise benötigen und wie sie diese erbringen können. Ein Problem kann es bei Lohnunterlagen über Arbeitszeiten in der ehemaligen DDR geben. Die Frist zur Ausbewahrung ist im Jahr 2011 abgelaufen.Kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Auf einen Versorgungsausgleich kann durch einen notariell beglaubigten Ehevertrag oder eine notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung verzichtet werden. Für die Durchsetzbarkeit des Verzichts ist es wichtig, dass dadurch keine einseitige Lastenverteilung auf einen Ehepartner entsteht. Der Verzicht auf einen Versorgungsausgleich kann noch im Scheidungsverfahren erfolgen. Bei kurzen Ehen, die höchstens drei Jahre andauerten, kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden. Hier findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehepartners statt. Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist auch möglich, wenn die Eheleute ungefähr gleich viele Rentenpunkte während der Ehe erworben haben. Der Versorgungsausgleich wäre hier nur gering und kann daher vernachlässigt werden. Gleiches gilt, wenn die Ehepartner jeweils über eine ausreichende Altersversorgung verfügen. Auf einen Versorgungsausgleich kann ebenfalls verzichtet werden, wenn eine besondere Härte vorliegt. Das ist etwa der Fall bei persönlichem Fehlverhalten eines Ehepartners. Ob eine besondere Härte vorliegt, entscheidet das Familiengericht.In welchen Fällen haben Ehepartner keinen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich?
Grobe Unbilligkeit von Ehepartner
Der Anspruch auf den Versorgungsausgleich kann für einen Ehegatten entfallen, wenn dieser grob unbillig wäre. So hat das OLG Oldenburg (Az. 3 UF 17/17) entschieden, dass eine Teilhabe an den Rentenansprüchen für einen Ehemann, der seine Ehefrau während der Ehe körperlich misshandelt hat und deshalb auch mehrfach vorbestraft ist, nicht zu rechtfertigten ist. Nach Ansicht des OLG Brandenburg (Az. 9 UF 63/16) liegt bei einer einmaligen versuchten Körperverletzung als sog. Verzweiflungstat noch keine grobe Unbilligkeit vor, die zum Ausschluss des Versorgungsausgleiches führt. Ein Ehemann, der die gemeinsame minderjährige Tochter sexuell missbraucht, hat keinen Anspruch auf den Versorgungsausgleich, entschied das Amtsgericht Detmold (Az.33 F 287/15). Grob unbillig ist nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Az. 8 UF 53/14) auch die Teilhabe an Rentenansprüchen für eine Ehefrau, die ihrem Ehemann ein nicht von ihm abstammendes Kind unterschiebt. Räumt ein Ehepartner das Konto des anderen leer, während dieser mit den Folgen eines Schlaganfall zu kämpfen hat, ist das eine ehefeindliche Haltung, die zum Ausschluss des Versorgungsausgleich führt, so das Kammergericht Berlin (Az.16 UF 112/23). Unternimmt ein selbstständig tätiger Ehegatte nichts für seine Altersversorgung, rechtfertigt dies den Ausschluss des Versorgungsausgleiches wegen grober Unbilligkeit, so das OLG Stuttgart (Az. 17 UF 145/11). Kündigt ein Ehegatte eine Rentenversicherung, um diese aus dem Versorgungsausgleich zu entziehen, ist dies ebenfalls grob unbillig. Nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg (Az. 10 UF 36/11) rechtfertigt dies ein Beschränkung des Versorgungsausgleiches bei diesem Ehegatten.Kurze Ehedauer oder lange Trennung
Für einen Versorgungsausgleich muss die Ehe mindestens drei Jahre angedauert haben. Bei kürzeren Ehen kann ein Versorgungsausgleich nur dann erfolgen, wenn einer der Ehepartner darauf besteht. Für die Berechnung der Ehedauer ist der erste Tag des Monats maßgeblich, in dem die Eheschließung stattgefunden hat sowie der letzte Tag des Monats in dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Ist zwischen der Trennung und der Scheidung eine lange Zeit vergangen, geht man von einer wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Ehepartner aus. In diesem Fall kann der Versorgungsausgleich begrenzt sein, so das OLG Brandenburg (Az. 13 UF 25/21).Zu welchem Zeitpunkt muss der Versorgungsausgleich erfolgen?
Der Versorgungsausgleich wird fällig, wenn es bei den geschiedenen Eheleuten zum Rentenbezug kommt.Wie läuft der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren ab?
Liegt kein Ehevertrag oder keine Scheidungsfolgenvereinbarung vor, wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren durchgeführt. Dieser muss nicht beantragt werden, er wird von Amts wegen ermittelt. Zur Ermittlung des Versorgungsausgleichs sendet das Familiengericht den Ehegatten nach Eingang des Scheidungsantrags einen Fragebogen zu. Hier müssen die Ehepartner Angaben zu ihren jeweiligen Versorgungsrechten machen. Dieser Fragebogen sollte schnellst möglich ausgefüllt an das Familiengericht zurückgeschickt werden, da ansonsten das Scheidungsverfahren unnötig in die Länge gezogen wird. Wer diesen Fragebogen nicht zurückschickt, riskiert ein Zwangsgeld oder sogar Zwangshaft.Anwalt konsultieren - was ist zu beachten?
Hier finden Sie Anwält für Familienrecht in Ihrer Nähe Beratung vom Anwalt für FamilienrechtDie Berechnung eines Versorgungsausgleichs sowie die Durchsetzung im Scheidungsverfahren ist bei einem Anwalt für Familienrecht in den besten Händen. Er kennt alle relevanten Voraussetzungen und kann all Ihre Fragen rund um das Thema Ausgleich von Rentenanwartschaften rechtssicher beantworten. Nutzen Sie die Expertise und Erfahrung eines Anwalts für Familienrecht. Falls Sie sich wegen Fragen zum Versorgungsausgleich an eine spezialisierte Anwältin / Anwalt wenden möchten Klicken Sie bitte hier. Auf der folgenden Seite finden Sie schnell zu einem Anwalt vor Ort und alles Wichtige zur Beauftragung einer Anwaltskanzlei.Häufige Fragen und Antworten zum Versorgungsausgleich
Beim Versorgungsausgleich wird ein Ausgleich der Rentenansprüche zwischen den Eheleuten vorgenommen. Die ermittelte Auszahlung findet mit Renteneintritt von der jeweiligen Rentenversicherung statt.
+ Versorgungsausgleich - Was bedeutet Ausgleichswert?Der Ausgleichswert ist der aus den angesparten Rentenbeiträgen während der gemeinsamen Ehezeit ermittelte Betrag. Dieser Betrag wird halbiert und dem Rentenkonto des anspruchsberechtigten Ehepartners gutgeschrieben.
+ Versorgungsausgleich – Was muss angegeben werden?Beim Versorgungsausgleich müssen alle Rentenanwartschaften oder bereits in Anspruch genommene Altersvorsorgebezüge angegeben werden.
+Wer berechnet den Versorgungsausgleich?Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht berechnet.
+ Wo und wie muss der Versorgungsausgleich beantragt werden?Der Versorgungsausgleich muss grundsätzlich nicht beantragt werden. Das Familiengericht ermittelt ihn von Amtswegen. Nur bei einer ausländischen Scheidung im Ausland ist ein Antrag notwendig, wenn später der Versorgungsausgleich erfolgen soll, und bei einer kurzen Ehe von max. 3 Ehejahren.
+Versorgungsausgleich - Warum verzichten?Auf einen Versorgungsausgleich kann verzichtet werden, wenn beide Eheleute annähernd gleich viele Rentenanwartschaften gesammelt haben oder wenn ihre jeweilige Altersvorsorge ausreicht.
+ Warum dauert ein Versorgungsausgleich so lange?Die Ermittlung des Versorgungsausgleichs kann lange dauern, wenn die notwendigen Unterlagen von den Eheleuten nicht schnellst möglich beim Familiengericht eingereicht werden.