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Rechtsanwälte für Strafrecht in Künzell auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Künzell Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Dorothee Hauck-Hiersch

Leipziger Straße 8, 36037 Fulda
in 3.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Schmitt

Fachanwalt für Erbrecht
Bahnhofstraße 9, 36129 Gersfeld (Rhön)
in 16.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Künzell
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es ist im Strafgesetzbuch geregelt. Es gibt neben dem Kernstrafrecht des StGB noch viele Nebenstrafrechte, wie das Ladenschlussgesetz oder auch das Infektionsschutzgesetz, die das Strafrecht ergänzen. Das Strafverfahrensrecht regelt wie ein Strafprozess abläuft. Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht. Es gibt auch ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist nicht das Gericht zuständig, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden des Bundes, Landes oder der Gemeinde. Erst ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, muss dann dem Amtsgericht übergeben werden. Rechtssicherheit bietet ein Anwalt für Strafrecht in Künzell

Die Entscheidung, bei welchem Gericht die Anklage erfolgen soll, fällt die Staatsanwaltschaft.

Das Amtsgericht ist bei Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig. Es gibt neben dem Schöffengericht auch ein Jugendschöffengericht für jugendliche Straftäter. Tätig wird das Schöffengericht bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren. Das Landgericht befasst sich mit Delikten, die ein Strafmaß von über vier Jahren erwarten lassen. Eine Sicherungsverwahrung ist vom Landgericht zu entscheiden. Auch die Wirtschaftsstrafkammer und die Jugendschutzkammer sind hier angesiedelt. Das Oberlandesgericht ist für Staatsschutzdelikte wie Terrorismus oder auch Volksverhetzung und dergleichen zuständig.

Näheres zum BtMG

Beim Betäubungsmittelgesetz ist der Umgang mit Betäubungsmitteln detailliert geregelt. Den Anbau oder Handel mit Betäubungsmitteln sowie auch deren Besitz nennt man Umgang. Die Anlage I des BtMG nennt die "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel", also alle Substanzen, die keinen therapeutischen Nutzen aber hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu gehören alle illegalen Drogen wie u.a. Marihuana, Heroin selbstverständlich auch synthetische Drogen. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. In der Anlage II des BtMG sind die "verkehrsfähigen nicht verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel aufgelistet. Hierzu zählen Stoffe, die zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwandt werden. Die Anlage III des BtMG wiederum enthält die "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Es handelt es sich hier um Medikamente die ein physisches oder psychisches Abhängigkeitspotential haben, wie Morphin oder Morphinderivate, auch Barbiturate und noch viele mehr. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist nur mit entsprechender Erlaubnis straffrei. BtM-Rezepte dürfen ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden, nur bei begründeter Anwendung und nur wenn der beabsichtigte Zweck nicht anders zu erreichen ist. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in Künzell.

Betäubungsmittel und Straßenverkehr

Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den FingernFrau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Außerdem muss man mit einem Strafverfahren gemäß BtMG rechnen. Auch ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in den meisten Fällen nicht zu umgehen. Diese Extrakosten hat der Schuldige selbst zu tragen.

Körperverletzung nach § 223 StGB – Strafen und Folgen

Eine absichtliche Schädigung der Gesundheit einer anderen Person nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Auch eine versuchte Körperverletzung ist strafbar. Die kürzeste Verjährungsfrist beim Straftatbestand der Körperverletzung beträgt fünf Jahre und gilt für die fahrlässige und die einfache Körperverletzung. Wird sie als schwer oder gefährlich eingestuft, oder ist das Opfer ein Schutzbefohlener, so tritt eine Verjährung erst nach 10 Jahren ein. Handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge, so dauert das Verjähren 20 Jahre. Ein Anwalt für Strafrecht ist für Opfer einer Körperverletzung die beste Sicherheit zu ihrem Recht zu kommen. Ein Opferanwalt kann bei Gericht beantragt werden. Dieses entscheidet ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, seine Kosten übernimmt der Staat. Das Opferentschädigungsgesetz spricht einem Geschädigten das Anrecht auf Schmerzensgeld zu. Nehmen Sie als Beschuldigter die Erfahrung und das Wissen eines Anwalts für Strafrecht in Anspruch, er ist vor Gericht zwingend erforderlich spätestens wenn es sich um mittelschwere Körperverletzung handelt. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Taschendieb stiehlt Geldbeutel aus GesäßtascheTaschendieb stiehlt Geldbeutel aus Gesäßtasche Nicht die Straftatbestände machen beim Jugendstrafrecht den Unterschied sondern das Alter des Straftäters. Hier wird der Erziehungsgedanke zugrunde gelegt und soll, durch erzieherische Maßnahmen, weitere Straftaten verhindern. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Bei Jugendlichen dieser Altersstufe wird vorausgesetzt, dass sie sittlich und geistig das Unrecht einer Tat erkennen und deshalb richtig handeln können. In Einzelfällen haben auch 18 bis 21 Jährige noch die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Jugendlichen soll durch Weisungen richtiges Verhalten nahegebracht werden. Weitere Straftaten sollen so verhütet werden. Dem Richter stehen bei wiederholtem straffälligem Verhalten, weitere sogenannte Zuchtmittel zur Verfügung. Diese sind: Verwarnungen, gem. § 14 JGG (Jugendgerichtsgesetz), Auflagen gem. § 15 JGG oder auch der Jugendarrest gem. § 16 JGG, als „Warnschuss-Arrest“ bekannt,. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Der Urteilsspielraum im Jugendstrafgesetz bewegt sich dann bei einem Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Was fällt strafrechtlich unter den Begriff Betrug?

Laut § 263 des Strafgesetzbuches ist Betrug ein Vermögensdelikt, der das Vermögen des Täters durch eine bewusste Täuschungshandlung mehrt und das des Betrogenen mindert. Absatz 3 des § 263 StGB behandelt den besonders schweren Fall des Betrugs, wie gewerbsmäßigen Betrug, Bandenbetrug als auch die Kombination, den gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Bei Computerbetrug lt. § 263a wird unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms erwähnt, die das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms verändert oder unbefugte Verwendung von Daten benennt um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Eine strafrechtliche Verfolgung wird auch bei Subventions- oder Kapitalanlagebetrug eingeleitet. Unter dem Begriff des Internetbetrugs gibt es viele Varianten. Auch hier geht es um die mutwillige Täuschung der Opfer, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder deren Weglassen, um sich selbst zu bereichern. Auch Identitätsdiebstahl ist ein Teilbereich der Internetkriminalität. Gemeint ist hierbei z.B. die selbstbereichernde Nutzung fremder personenbezogener Daten durch den Verkauf an Dritte. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Strafrecht kann einem Beschuldigten bei einer Anklage wegen Betrugs außerordentlich hilfreich und schadensbegrenzend sein. Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann so schnell die Sachlage klar beurteilen. Was viele nicht wissen, ein Beschuldigter hat nicht nur das Recht zur Aussageverweigerung, er muss auch einer Vorladung der Polizei nicht Folge leisen.

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