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Einen Anwalt für Strafrecht in Stadtallendorf finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Stadtallendorf Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Javier Ernesto Bielinski

Bogenweg 8, 35085 Ebsdorfergrund
in 14.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mehran Akbari

Fachanwalt für Strafrecht
Bahnhofstraße 31 a, 35037 Marburg
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sascha Marks

Fachanwalt für Strafrecht
Hedwig-Jahnow-Straße 18, 35037 Marburg
in 18.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Stadtallendorf
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es ist im Strafgesetzbuch geregelt. Es gibt neben dem Kernstrafrecht des StGB noch viele Nebenstrafrechte, wie das Ladenschlussgesetz oder auch das Infektionsschutzgesetz, die das Strafrecht ergänzen. Das Strafverfahrensrecht zählt zum formellen Strafrecht. Somit befasst es sich inhaltlich mit dem Ablauf eines Strafprozesses sowie mit der Prozesskostenhilfe. Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört streng genommen nicht zum Strafrecht, da diese nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafen, sondern mit Geldbußen geahndet werden. Rechtssicherheit bietet ein Anwalt für Strafrecht in Stadtallendorf

Die Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich bei strafrechtlichen Angelegenheiten aus dem zu erwartenden Strafmaß.

Erwartete Urteile die unter zwei Jahren Freiheitsentzug bleiben oder einem Streitwert bis maximal 5000 Euro Strafgeld liegen, regelt das Amtsgericht. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren fällt das Delikt in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Das Landgericht ist zuständig für Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des AG oder des Oberlandesgerichts gehören. Das Landgericht ist auch zuständig, wenn man gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Einspruch erheben möchte. Volksverhetzung oder Landesverrat gehören genauso wie terroristische Akte in den Bereich des Oberlandesgerichts.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Die Herstellung, die Aus- und Einfuhr, der Vertrieb von Betäubungsmitteln oder deren Aufbewahrung, all dies wird unter dem Begriff Umgang zusammengefasst. Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel sind, wegen ihres hohen Suchtpotentials, beispielsweise LSD, Marihuana, Heroin und synthetische Drogen. Sie sind gelistet in der Anlage I des BtMG. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Kodein, Barbiturate und Morphine oder Methadon wiederum sind verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Auch Kokain ist grundsätzlich verschreibungsfähig. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. BtM-Rezepte dürfen ausschließlich von Ärzten ausgestellt werden, nur bei begründeter Anwendung und nur wenn der beabsichtigte Zweck nicht anders zu erreichen ist. Zögern Sie nicht einen Anwalt für Strafrecht in Stadtallendorf aufzusuchen wenn Sie wegen unerlaubter Substanzen belangt werden könnten.

Was ist bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr zu beachten?

Symbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und HandschellenSymbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und Handschellen Da Betäubungsmittel das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit stark beeinflussen können, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Führerscheinstelle wird prüfen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Drogenkonsums angebracht ist. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in den meisten Fällen nicht zu umgehen. Zu begleichen sind die Kosten vom Verursacher.

Wann liegt Körperverletzung vor?

Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Hierzu gehört auch physische Gewalt, wenn das Wohlbefinden durch z. B. massiver Bedrohung oder Ängstigung beeinträchtigt wird. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Nach fünf Jahren verjährt sowohl die einfache als auch die fahrlässige Körperverletzung. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge, so dauert das Verjähren 20 Jahre. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Es gibt die Möglichkeit bei Gericht einen, für das Opfer kostenlosen, Opferanwalt zu beantragen. Die Entscheidung liegt jedoch beim Gericht und ist vom jeweiligen Delikt abhängig. Bei dem Delikt der Körperverletzung hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei einer Anklage wegen Körperverletzung ist ein Anwalt für Strafrecht vor Gericht unbedingt anzuraten, auch wenn er erst ab mittelschwerer Körperverletzung Pflicht ist. Die Auswirkungen von Strafen auf die Zukunft können so minimiert werden.

Jugendstrafrecht – Für wen?

Ladendiebin steckt Kosmetik in HosentascheLadendiebin steckt Kosmetik in Hosentasche Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Jugendlichen Tätern soll in erster Linie auf erzieherischer Ebene klargemacht werden, dass die Normen der Gesellschaft einzuhalten sind. Eine strafrechtliche Verfolgung haben Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, in Deutschland nicht zu fürchten. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die geistige und sittliche Entwicklung muss weit genug sein, um das Unrecht der Tat zu verstehen und einzusehen. In Einzelfällen haben auch 18 bis 21 Jährige noch die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Die nächste Stufe, um den Heranwachsenden zur Einsicht zu bringen, stellen Verwarnungen durch den Richter oder Auflagen, wie das Erbringen einer Arbeitsleistung, dar. Geht das Jugendgericht von einer erhöhten Rückfallgefahr aus, oder war die Straftat erheblich, so kann auch eine Jugendstrafe ausgesprochen werden. Hier handelt es sich dann um eine Freiheitsstrafe zwischen einem halben Jahr bis zu fünf Jahren.

Was wird als Betrug gewertet?

Betrug wird in § 263 StGB definiert als Vermögensdelikt, da er das Vermögen des Täters durch vorsätzliche Täuschung mehrt und dem Betrogenen finanziellen Schaden zufügt. Ein bewusst herbeigeführter Vermögensverlust über 50.000 Euro wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Bei Computerbetrug lt. § 263a wird unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms erwähnt, die das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms verändert oder unbefugte Verwendung von Daten benennt um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Auch Subventions- oder Kapitalanlagebetrug wird strafrechtlich verfolgt. Beim Online-Shopping oder in sozialen Netzwerken findet leider oft Internetbetrug statt. Dabei wird die Gutgläubigkeit oder mangelnde Information von Opfern ausgenutzt. Dazu gehört auch das Phishing oder der Identitätsdiebstahl. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Strafrecht kann einem Beschuldigten bei einer Anklage wegen Betrugs außerordentlich hilfreich und schadensbegrenzend sein. Die polizeilich angelegte Akte darf von einem Anwalt eingesehen werden. So kann er sich schnell einen Überblick verschaffen. Der Beschuldigte hat das Recht die Aussage zu verweigern und einer Vorladung muss nicht Folge geleistet werden.

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