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Hochschulrecht - Regeln für die Freiheit von Forschung und Lehre

Letzte Aktualisierung am 2016-06-27 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Besonders die Aufteilung der Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern hat im Hochschulrecht in der Vergangenheit für Dissonanzen (und in der Folge für zahlreiche Novellierungen) gesorgt.

Hochschulen sind Selbstverwaltungskörperschaften

Als Selbstverwaltung organisiert, sind Hochschulen in der Lage, weite Bereiche ihrer Organisation selbständig zu regeln. Sie sollen einerseits möglichst autonom handeln können; andererseits braucht es vereinheitlichende Zulassungs-, Studien- und Ausbildungsregelungen, um eine zu weite Auseinanderentwicklung des bundesdeutschen Hochschulwesens zu verhindern. Die Kultur- und Wissenschaftshoheit in der Bundesrepublik liegt bei den Ländern; mit dem Hochschulrahmengesetz besitzt der Bund zwar Regelungsmöglichkeiten, ist aber nur in Ausnahmefällen zu deren Anwendung berechtigt.

Jede Hochschule ist eine eigenen Welt

Das Hochschulrecht regelt rechtliche Fragen für (Voll-)Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen, Musikhochschulen usw. Faktisch ist jede Hochschule eine eigene Welt, die sich in weiten Teilen eigene Regeln geben kann (zur Beschlussfassung, zur Zusammensetzung der Gremien, des Senates, des Verwaltungsrates etc.). Eine komplexe rechtliche Gemengelage, die nur ein im Hochschulrecht versierter Anwalt zur Gänze durchblicken kann.

Studienplatz einklagen

Wer in seinem Wunschfach an seiner Wunsch-Universität einen Studienplatz bekommen möchte, hat unter Umständen schlechte Karten, sofern er keine ausreichende Abiturnote aufweist. Er muss möglicherweise lange Wartezeiten in Kauf nehmen; bei dem ungebrochenen Run auf vorhandene Studienplätze sind viele Bewerber unter Umständen auch langfristig chancenlos. Das Grundgesetz sichert jedem Bundesbürger das Recht auf Bildung und freie Berufswahl zu. Nach einem Urteil Bundesverfassungsgericht zur Vergabe von Studienplätzen hat ein Bewerber einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch darauf, dass eine Hochschule sämtliche zur Verfügung stehenden Ausbildungskapazitäten anbietet und ausnutzt. Auf dem Wege einer Studienplatzklage kann ein erfahrener Anwalt nun überprüfen, ob eine Hochschule dieser Verpflichtung nachgekommen ist. Studienplatzklagen sind häufig erfolgreich; hier empfiehlt sich der Gang zu einem erfahrenen Anwalt im Hochschulrecht.

Beispiele für Streitigkeiten im Hochschulrecht

Zum täglichen Einmaleins eines Hochschulrechtlers zählen weitere, die Hochschule betreffende Spezialbereiche wie zum Beispiel:
  • Recht des Berufungsverfahrens: das (hoch komplexe) Verfahren für die Bewerberauswahl auf eine Professorenstelle;
  • Beamtenrechtliche und dienstrechtliche Fragestellungen;
  • Rechtsfragen zu Studium, zum Prüfungsrecht (Anfechtung), zur Promotion, zur Habilitation; zu Härtefallanträgen ("Gnadenversuch"); usw.
Vertrauen Sie einem in Hochschulrecht erfahrenen Anwalt. Bei uns finden Sie einen Anwalt gleich in Ihrer Nähe.
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