anwaltssuche
Suche

Deinen Anwalt für Patentrecht findest Du hier

Das Patentrecht schützt Erfindungen

Letzte Aktualisierung am 2015-11-26 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Das Patentrecht zählt zu den gewerblichen Schutzrechten (wie auch Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Urheberrechte). Wichtiger Unterschied: Andere gewerbliche Schutzrechte können unter bestimmten Voraussetzungen "entstehen" - es besteht auch ohne Anmeldung ein gewisser Schutz. Das trifft für den Patentschutz nicht zu. Einen Schutz durch das Patentrecht gibt es nur dann, wenn ein Patent ordentlich angemeldet ist. Der größte Teil des Patentrechts ist im Patentgesetz (PatG) geregelt.

Voraussetzungen für den Patentschutz

Patente sollen Erfindungen schützen. Verständlich, dass Patentschutz nicht für jede Idee erworben werden kann. Das Patent aufeine Kuckucksuhr mit einer Ente statt einem Kuckuck wird das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA in München) voraussichtlich ablehnen. Die Erteilung eines Patentes ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Die Hürden sind hoch:
  • Eine Erfindung muss (wirklich!) neu sein.
  • Sie darf daher nicht "dem derzeitigen Stand der Technik" entsprechen, muss also eine Innovation darstellen.
  • Sie muss gewerblich genutzt werden können.
Welchem (technischen) Bereich die Erfindung zuzurechnen ist, spielt dagegen keine Rolle. Mechanik, Verfahrenstechnik, Software, Chemie, Pharmazie - alles Bereiche, in denen regelmäßig Erfindungen patentiert werden. Zwar werden alle erteilten Patente veröffentlicht, doch die meisten rücken nicht in den Focus der Öffentlichkeit. Ausnahme: Heftige Diskussionen ausgelöst hat die Erteilung von Patenten auf Pflanzen, Tiere und Gensequenzen in der Biotechnologie.

Die Rolle der Patentämter im Patentrecht

Zuständig für die Erteilung von Patenten auf deutscher und europäischer Ebene sind DPMA und EPA (Europäisches Patentamt). Sie können sich über Arbeitsmangel nicht beklagen: Die Erteilung eines Patentes dauert in der Regel ein Weilchen. Im Schnitt fiebern Erfinder ihr ca. 18 Monate entgegen, bis das Patent in der Offenlegungsschrift bekannt gemacht wird. Jetzt gilt das Patent als erteilt, der Rechtsschutz wird wirksam. Sollten zwei identische Erfindungen von verschiedenen Erfindern beim Patentamt eingereicht werden, so gilt die zuerst eingereichte Erfindung als patentfähig (sofern die anderen Voraussetzungen stimmen). Mit dem Patent steht dem Patentinhaber / Rechteinhaber ein so genanntes Ausschließlichkeitsrecht zu: Er allein darf seine Erfindung gewerblich nutzen und "ausbeuten", und genau das kann er anderen wirksam untersagen, zur Not auch unter Einsatz von Rechtsmitteln. Patentschutz wird für die Dauer von 20 Jahren erteilt (es gibt wenige Ausnahmen) und erlischt nach dieser Zeit. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Patente können früher erlöschen, nämlich dann, wenn die jährlich fällige Verlängerungsgebühr nicht entrichtet wird. Man muss sich also um seine Patente kümmern.

Es gibt gute Gründe für den Patentschutz

Wer seine Erfindungen schützt, hat bessere Karten, wenn es um die rechtliche Auseinandersetzung mit Plagiatoren und Produktpiraten geht. Bei Verstößen stehen sofort entsprechende Rechtsmittel zur Verfügung und die Plagiatoren können schnell und effektiv belangt werden. Patente haben besondere Bedeutung für Unternehmen, vor allem in solchen, die viel Geld und Energie in Technologieprodukte investieren. Sie sind für den Unternehmenserfolg entscheidend und werden entsprechend "verteidigt". Erfindungen, die von Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Tätigkeit gemacht werden, gehören nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz dem Arbeitgeber.

Das Patenrecht bietet wirksamen Schutz, wenn es entsprechend überwacht wird

Wer Patentrechte innehat, kann sie wirksam verteidigen. Zur Verfügung stehen, neben Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen, natürlich auch gerichtliche Verfahren. Ein versierter Anwalt für Patentrecht / Patentanwalt kann die Rechte seiner Mandanten auf diese Weise effektiv schützen und Missbräuchen vorbeugen. Hier finden Sie schnell einen Anwalt für Patentrecht in Ihrer Nähe - mit nur einem Klick!
Hilfe zu Ihrer Anwaltsuche?
Hilfe zur Anwaltssuche
Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.