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Steuererklärung aus der Rechtsperspektive

Letzte Aktualisierung am 2016-06-14 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Die Steuererklärung kann sich lohnen

Auch wenn sich die Steuergesetzgebung häufig ändert, bleibt eines grundstabil: Privatpersonen oder juristische Personen sind in der Regel dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung abgeben. Das bedeutet, sie erklären den Steuerbehörden gegenüber ihre Einkommensverhältnisse. Das Finanzamt überprüft die Steuererklärung und setzt die Höhe der Steuer fest, die zu entrichten ist. Nicht alle Bürger müssen eine Steuererklärung abgeben. Regel: Grundsätzlich ist die Abgabe freiwillig, wenn man nicht per Gesetz dazu verpflichtet ist. Allerdings ist die Positivliste lang (also die Liste der Anlässe, die einen Bürger zur Steuererklärung verpflichten). Wer vom Staat als hinreichend leistungsfähig angesehen wird, ist in der Regel steuerpflichtig. Abgabepflicht oder nicht: Es kann sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Zahlreiche Arbeitnehmer scheuen den Aufwand (oder die Kosten eines Steuerberaters). Dabei kann man die Steuererklärung mit Hilfe einer einfachen Software problemlos selbst erstellen. Und meist springt was dabei heraus.

Unterschiedliche Steuern, unterschiedliche Erklärungen

Einkommensteuererklärung: Natürliche Personen erstellen eine Einkommensteuererklärung. Sie ist von der Person selbst oder von ihrem Bevollmächtigten (etwa dem Steuerberater) auf dem amtlich dafür vorgesehenen Formular abzugeben. Sie kann auch online per ELSTER an die Finanzbehörde übertragen werden (ELSTER = elektronische Steuererklärung). Begleitend enthält die Erklärung die dafür vorgesehenen Formulare für bestimmte Einkunftsarten und Anträge. Körperschaftssteuererklärung: Eine solche Erklärung muss abgeben, wer zur Körperschaftssteuer herangezogen wird. Das sind juristische Personen, also Unternehmen einer bestimmten Rechtsform (z.B. Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften). Umsatzsteuererklärung: Anfallende Umsatzsteuer wird vom Unternehmer selbst berechnet (Umsatzsteuer-Voranmeldung) und an das Finanzamt abgeführt. Gewerbesteuererklärung: Hierzu sind Gewerbetreibende und (zahlreiche) Kapitalgesellschaften verpflichtet. Sie wird vom Finanzamt auf der Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides festgesetzt.

Was man geltend machen kann

Auch wenn man nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet wäre, ist die Erklärung gegenüber dem Finanzamt der einzige Weg, zu viel gezahlte Steuern zurück zu erhalten bzw. steuerbegünstigende Umstände geltend zu machen. Als steuermindernd gibt es einiges, was hier aufzuführen wäre:
  • so genannte Werbungskosten, z.B. Aufwendungen und Kosten die durch die berufliche Tätigkeit bedingt sind (Fahrtkosten, Kosten für Weiterbildung usw.)
  • Kosten für Haushaltshilfen unter bestimmten Bedingungen
  • außergewöhnliche Belastungen; hierzu zählen Kosten für Krankheit oder Unterhalt
  • Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (das sind Dinge, die eigentlich von Haushaltsmitgliedern
  • erledigt werden, die nun aber extern "eingekauft" werden, etwa Gartenpflege- oder Reinigungsarbeiten) etc.
  • Sonderausgaben (private Altersvorsorge, Kinderbetreuung usw.)

Erklären ja - aber rechtzeitig

Für die Abgabe Ihrer Steuererklärung gelten (wen wundert’s?) Fristen, die einzuhalten sind. Aktuell ist die Erklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben, ab 2019 bis zum 31. Juli. Sollten Sie die Frist verpasst haben, droht Strafe (Säumniszuschlag). Wenn Sie die Erklärung überhaupt nicht abgeben (auch nicht nach Aufforderung), können Sie per Schätzung zur Zahlung verdonnert werden. Das geht meinst ungünstig für den Steuerpflichtigen aus. Sie können allerdings, wenn absehbar ist, dass Sie die Frist nicht einhalten können, eine Fristverlängerung beantragen. Das ist zwar auch mündlich möglich (per Telefon), aber wenn Sie es schriftlich erledigen, sind Sie auf der sicheren Seite. Ihr Antrag sollte eine passende, höfliche Begründung enthalten.

Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid

Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft, das Ihnen nach Abschluss der Prüfung einen Steuerbescheid zustellt. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr entsprechende Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zuviel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann im Wege einer Klage. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet. Bei uns finden Sie einen erfahrenen Anwalt für Steuerrecht, dem Sie in diesen Fragen vertrauen können.
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