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Steuererklärung aus der Rechtsperspektive
Letzte Aktualisierung am 2016-06-14 /
Lesedauer ca. 3 Minuten
- Die Steuererklärung kann sich lohnen
- Unterschiedliche Steuern, unterschiedliche Erklärungen
- Was man geltend machen kann
- Erklären ja - aber rechtzeitig
- Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid
Die Steuererklärung kann sich lohnen
Auch wenn sich die Steuergesetzgebung häufig ändert, bleibt eines grundstabil: Privatpersonen oder juristische Personen sind in der Regel dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung abgeben. Das bedeutet, sie erklären den Steuerbehörden gegenüber ihre Einkommensverhältnisse. Das Finanzamt überprüft die Steuererklärung und setzt die Höhe der Steuer fest, die zu entrichten ist. Nicht alle Bürger müssen eine Steuererklärung abgeben. Regel: Grundsätzlich ist die Abgabe freiwillig, wenn man nicht per Gesetz dazu verpflichtet ist. Allerdings ist die Positivliste lang (also die Liste der Anlässe, die einen Bürger zur Steuererklärung verpflichten). Wer vom Staat als hinreichend leistungsfähig angesehen wird, ist in der Regel steuerpflichtig. Abgabepflicht oder nicht: Es kann sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Zahlreiche Arbeitnehmer scheuen den Aufwand (oder die Kosten eines Steuerberaters). Dabei kann man die Steuererklärung mit Hilfe einer einfachen Software problemlos selbst erstellen. Und meist springt was dabei heraus.Unterschiedliche Steuern, unterschiedliche Erklärungen
Einkommensteuererklärung: Natürliche Personen erstellen eine Einkommensteuererklärung. Sie ist von der Person selbst oder von ihrem Bevollmächtigten (etwa dem Steuerberater) auf dem amtlich dafür vorgesehenen Formular abzugeben. Sie kann auch online per ELSTER an die Finanzbehörde übertragen werden (ELSTER = elektronische Steuererklärung). Begleitend enthält die Erklärung die dafür vorgesehenen Formulare für bestimmte Einkunftsarten und Anträge. Körperschaftssteuererklärung: Eine solche Erklärung muss abgeben, wer zur Körperschaftssteuer herangezogen wird. Das sind juristische Personen, also Unternehmen einer bestimmten Rechtsform (z.B. Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften). Umsatzsteuererklärung: Anfallende Umsatzsteuer wird vom Unternehmer selbst berechnet (Umsatzsteuer-Voranmeldung) und an das Finanzamt abgeführt. Gewerbesteuererklärung: Hierzu sind Gewerbetreibende und (zahlreiche) Kapitalgesellschaften verpflichtet. Sie wird vom Finanzamt auf der Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides festgesetzt.Was man geltend machen kann
Auch wenn man nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet wäre, ist die Erklärung gegenüber dem Finanzamt der einzige Weg, zu viel gezahlte Steuern zurück zu erhalten bzw. steuerbegünstigende Umstände geltend zu machen. Als steuermindernd gibt es einiges, was hier aufzuführen wäre:- so genannte Werbungskosten, z.B. Aufwendungen und Kosten die durch die berufliche Tätigkeit bedingt sind (Fahrtkosten, Kosten für Weiterbildung usw.)
- Kosten für Haushaltshilfen unter bestimmten Bedingungen
- außergewöhnliche Belastungen; hierzu zählen Kosten für Krankheit oder Unterhalt
- Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (das sind Dinge, die eigentlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden, die nun aber extern "eingekauft" werden, etwa Gartenpflege- oder Reinigungsarbeiten) etc.
- Sonderausgaben (private Altersvorsorge, Kinderbetreuung usw.)