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Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt
verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.
Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen
Wecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf Steuerfrist Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Eine Betriebsprüfung im Betrieb oder ein unklarer Steuerbescheid macht schnell die fachkundige Hilfe eines Fachmannes nötig. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Auch in Ihrer Umgebung finden Sie mit uns ganz schnell und unverbindlich Hilfe und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.
Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid
Steueranwalt widerspricht Finanzamt Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Bonn zu Ihrem Steuerbescheid.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtiger legt Geld zurück Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Die Disziplinierung bei Hinterziehung ab einer Million Euro erfolgt mit Freiheitsentzug ohne Bewährung.
Selbstanzeige bei Steuerstraftaten
Mann durchsucht Steuerunterlagen Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Bonn.
Was versteht man unter Schwarzarbeit?
Taschenrechner Bezahlung Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Durch Schwarzarbeit gelangt man auch zu einem gesetzeswidrigen Steuervorteil.
Warum gibt es Betriebsprüfungen?
drohender Betriebsprüfer In § 193 AO ist festgelegt, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Steuerprüfung angekündigt bekommen können. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Bei Prüfungen finden sich dann solche Missverständnisse und werden von den Prüfern beanstandet. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Kann der Steuerprüfer dem geprüften Betrieb eine bewusste Steuerstraftat nachweisen, so hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen.
Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer
Münzstapel vor heimischem Arbeitsplatz § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt allerdings Ausnahmen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Wenn ein Kellerraum mit in die häusliche Sphäre eingebunden ist, kann auch dort ein Arbeitszimmer eingerichtet werden.