Rechtsanwälte für Steuerrecht in Würzburg auf Anwaltssuche finden
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Profis im Steuerrecht
Anwältin für Steuerrecht in Würzburg Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.
Steuerrecht - Unwissenheit wird bestraft
Steueranwältin berät bei Steuervergehen Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Verschweigen ist strafbar. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten, sondern lassen Sie sich von einem Steuerfachmann beraten. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.
Rechtliche Möglichkeiten gegen einen Steuerbescheid
Anwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Würzburg zu Ihrem Steuerbescheid.
Steuerhinterziehung
Buchhalterin berechnet Steuerdaten Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.
Die Selbstanzeige
Mann durchsucht Steuerunterlagen Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Voraussetzung für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige ist weiterhin, dass die Steuervorteile nebst Zinsen innerhalb einer festgesetzten Frist nachgezahlt werden. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Würzburg einfach.
Schwarzarbeit kurz erklärt
Richter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Schwarzarbeit wird die Ausübung einer Tätigkeit genannt, bei der gegen geltendes Recht verstoßen wird wie etwa der Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. Durch Schwarzarbeit gelangt man auch zu einem gesetzeswidrigen Steuervorteil.
Betriebsprüfung
Figuren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb In § 193 AO ist festgelegt, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Steuerprüfung angekündigt bekommen können. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.
Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung
junge Frau arbeitet zu Hause § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. So urteilte der Bundesfinanzhof. Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.