Einen kompetent Rechtsanwalt für Reiserecht in Bielefeld bei Anwaltssuche finden
Rechtsanwälte aus Bielefeld für das rechtliche Fachgebiet Reiserecht.
Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Kurzinformation über das Reiserecht
Freunde genießen den Urlaub und springen ins Wasser Die gesetzlichen Regelungen für Pauschalreisen findet man im BGB und dort im Reiserecht. Dem Kunden wird die Reiseplanung durch einen abgeschlossenen Pauschalreisevertrag mit dem Veranstalter anstelle von vielen Einzelverträgen deutlich vereinfacht. Ganz unkompliziert können so Anreise, Unterkunft und Verpflegung sowie vielerlei Extras auf einmal gebucht werden. Nur ein einziger Vertrag gem § 651 a BGB ist ausreichend anstelle von Beförderungsverträgen mit Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften und Beherbergungsverträgen mit Hotels oder Ferienwohnungen. Ist man mit einem Bereich seines Urlaubes nicht zufrieden, so ist immer der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Eine Flugverspätung ist oft ein Streitpunkt. Übernimmt man hingegen die Planung und Buchung in Eigenregie, so hat man für jeden Vertrag einen gesonderten Ansprechpartner. Für diese Reisen, die das Reiserecht nicht abdeckt, gelten andere Gesetze und Regelwerke.
Rechte beim Reiserücktritt kurzer Überblick
kranker Tourist mit Schutzmaske hustet Die Möglichkeit von einer Reise zurücktreten zu können ist meist nicht das Problem. Die dabei anfallenden Stornokosten sind jedoch meist zu akzeptieren. Manchmal hilft eine Reiserücktrittsversicherung diese Kosten zu minimieren. Allerdings muss der Reisende selbst oder ein naher Angehöriger erkrankt sein, oder eine andere ernste Lebenssituation gegeben sein um diese Versicherung nutzen zu können. Hierzu zählt auch eine Covid-19 Erkrankung. Nachweisen muss man die Reiseunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest. Nicht versicherbar ist ein Reiserücktritt, weil man sich in Quarantäne begeben muss wegen eines Risikokontaktes. Zu beachten ist auch, dass manche Versicherungen Pandemiefälle explizit ausschließen.
Reiserechtslage zu Coronazeiten
Geschäftsreisende mit Laptop und Maske im Flugzeug Das BGB nennt in § 651 h auch die Möglichkeiten unter denen ein Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten kann. Die Voraussetzung für die Anwendung dieses Paragraphen sind unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die eine Reise an den Bestimmungsort unmöglich machen oder erheblich beschweren. Gibt es eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Reiseziel, so ist dies ebenfalls ein gewichtiger Punkt. Für den Kunden bleibt in diesem Fall der Reiserücktritt stornofrei. Hierzu gibt es bereits auch einige richterliche Urteile. Die sich stets verändernde Krisensituation ausgelöst durch Covid-19 können sowohl in der Sach- als auch Rechtslage schnell Änderungen zum hier behandelten Thema ergeben. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Reiserecht in Anspruch, wenn Sie Fragen zu den durch Covid-19 bedingten möglichen aktuellen Änderungen haben.