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Kategorie: Anwalt Steuerrecht ,
17.06.2022 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 777 mal gelesen)
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Das können Sie bei der Steuer absetzen!

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Das können Sie bei der Steuer absetzen! © freepik - mko

Gartenarbeit, Winterdienst, Putzen oder mit dem Hund Gassi gehen – Wer bestimmte Arbeiten im Haushalt nicht selbst machen will, kann diese von einem Dienstleister erledigen lassen und die Kosten dafür bei der Steuer absetzen. Doch was versteht man unter haushaltsnahen Dienstleistungen? Welche können von der Steuer abgesetzt werden und in welcher Höhe? Und können auch Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer geltend machen?

Was ist eine haushaltsnahe Dienstleistung?


Von einer haushaltsnahen Dienstleistung spricht man, wenn ein Dienstleister eine Tätigkeit gegen Bezahlung übernimmt, die ansonsten ein Mitglied des Haushaltes erledigen müsste. Wichtig ist, dass die Dienstleistung im Haushalt, also im Haus oder dem dazugehörigen Grundstück durchgeführt wird.

Welche Dienstleistungen im Haushalt kann man bei der Steuer absetzen?


So sind etwa der Putzservice für die Wohnung und die Fenster, der Hausmeister, der Winterdienst, die Reinigung des Gehwegs oder Gartenarbeit als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer abzugsfähig.

Ein hilfebedürftiger Mensch, der betreutes Wohnen in einem Seniorenheim in Anspruch nimmt, kann die Kosten für ein Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Dies entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 18/14) im Fall einer 95jährigen Frau, die ein Abo für ein Notrufsystem abgeschlossen hatte, damit sie weiterhin sicher und selbstverantwortlich in ihrer Wohnung im Seniorenheim leben konnte. Laut Gericht übernimmt das Notrufsystem Aufgaben im Haushalt, die ansonsten von nahestehenden Personen übernommen würden.

Auch Tierbetreuung kann als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden, entschied u.a. der Bundesfinanzhof (Az. VI B 25/17). Dabei stellt das Hessische Finanzgericht (Az.12 K 902/16) klar, dass dies bei einem Gassi-Dienst auch gilt, wenn die Grundstücksgrenze überschritten wird.

Selbst die Kosten für die Entsorgung von Abfällen kann als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer angesetzt werden. Laut Finanzgericht Münster (Az. 6 K 1946/21 E) kann das Entsorgen von normalem Hausmüll steuerlich nicht geltend gemacht werden, weil dies durch die Kommune erfolgt und über die Abfallgebühren vom Grundstückseigentümer bezahlt wird. Das Entsorgen von Grünschnitt nach Gartenarbeiten kann aber sehr wohl als haushaltsnahe Dienstleistung betrachtet werden.

Die Betreuung von Kindern findet zum Teil als haushaltsnahe Dienstleistung bei Steuer Berücksichtigung.

In welcher Höhe sind haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer absetzbar?


Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Steuerpflichtige eine direkte Ermäßigung bei der Einkommenssteuer von 20 Prozent geltend machen. Der Betrag ist pro Jahr auf maximal 4.000 Euro begrenzt.

Was gibt es bei der Steuer zu beachten?



Haushaltsnahe Dienstleistungen – nur auf Rechnung!


Das Finanzamt erkennt nur haushaltsnahe Dienstleistungen an, die auf Rechnung erfolgten und nicht in bar bezahlt wurden. Neben der Banküberweisung erkennt das Finanzamt auch Zahlungen mit einer Kreditkarte oder andere unbare Zahlungsmethoden bei der Steuer an.

Steuerabzug ist nur einmal möglich


Werden Kosten schon an anderer Stelle bei der Einkommenssteuer geltend gemacht, können sie nicht nochmal als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Kein Übertrag der Kosten ins Vorjahr oder Folgejahr


Der Steuervorteil in Verbindung mit haushaltsnahen Dienstleistungen kann nicht in das vergangene oder folgende Jahr übertragen werden. Wer die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen im Jahr der Rechnungsstellung steuerlich nicht nutzen kann, muss auf die Steuerermäßigung verzichten.

Können Versicherungsleistung die Steuerermäßigung mindern?


Die Steuerermäßigung aufgrund von haushaltsnahen Dienstleistungen kann durch Versicherungsleistungen gemindert werden, so das Finanzgericht Münster (Az. 13 K 136/15 E) im Fall einer Steuerzahlerin, die für die Beseitigung eines Wasserschadens Handwerkerleistungen in Höhe von rund 3.200 Euro in Anspruch genommen hatte. Diese Kosten machte sie bei ihrer Einkommenssteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Laut Gericht lehnte das Finanzamt dies zu Recht ab, da die Frau von ihrer Versicherung den Schaden erstattet bekommen hat.

Können auch Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer geltend machen?


Auch Mieter können bei ihrer Steuer haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Hier kommen etwa Hausmeisterkosten, Winterdienst oder Schornsteinfegerkosten in Frage. Die in Frage kommenden haushaltsnahen Dienstleistungen sind in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Der Mieter kann vom Vermieter eine Nebenkostenabrechnung verlangen, aufgrund der man Beträge ermitteln kann, die beim Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können, so das Landgericht Berlin (Az.18 S 339/16). Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet eine Steuerbescheinigung nach § 35a EStG zu erteilen oder einzelne Nebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen zu kennzeichnen.

erstmals veröffentlicht am 21.08.2020, letzte Aktualisierung am 17.06.2022

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