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Die Sparten des Verkehrsrechts
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sind wichtige Bereiche des Verkehrsrechts.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Auffahrunfall mit großem Schaden Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet. Je nach Promille wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt.
Fehlverhalten während der Probezeit
Alkohol ist nicht nur für Fahranfänger absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Geregelt ist dies im Straßenverkehrsordnungsgesetz unter § 24c. Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Probezeit werden unterteilt in schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße) und weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße). Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Um allen Verkehrsteilnehmern den Straßenverkehr so sicher wie möglich zu bieten wird Alkohol am Steuer während der Probezeit als A-Verstoß eingestuft. Ein Fahranfänger hat nicht nur mit einer verlängerten Probezeit zu rechnen sondern auch mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro und er bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr sind es sogar 500 Euro und zwei Punkte Eintrag in Flensburg. Ebenso wird ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Zusätzlich muss ein Aufbauseminar besucht werden. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Zu beachten ist, dass es sich im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille bereits um eine Straftat lt. Verkehrsstrafrecht handelt und nicht mehr ins Ordnungswidrigkeitenrecht fällt. Sie wird nicht nur mit drei Punkten sondern auch mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.
Das Fahreignungsregister (FAER)
Haben sich acht Punkte angesammelt, so wird einem der Führerschein aberkannt. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Zwei Punkte in Flensburg weil eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde, erlöschen nach fünf Jahren. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.
Ein Überblick über die Promillegrenzwerte in den EU-Nachbarländern.
Bierglas und Schnaps und ein Schlüssel eines VW Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Für alle Autofahrer über 21 Jahren, die ihre Probezeit bestanden haben gelten andere Promillegrenzen.
Unfallfoto mit dem Handy Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Noch als Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird eine Alkoholfahrt bei einer Alkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille. Trotzdem werden im Fahreignungsregister in Flensburg zwei Punkte notiert, zusätzlich wird ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Der zweite Verstoß führt dann bereits zu 1000 Euro Strafe, erneut zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Die dritte Alkoholfahrt wird mit 1.500 Euro Strafe belegt, erneuten zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Ist das Autofahren für den Beruf unerlässlich, so gibt es die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen. Das funktioniert allerdings nur bei Ersttätern. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille festgesetzt. Eine Trunkenheitsfahrt ist bei diesem Promillewert eine Straftat und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Auch ein lebenslanger Führerscheinentzug ist möglich, abhängig vom Vergehen. Nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer können nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,3 Promille eine Strafanzeige bekommen, wenn sie sich auffällig verhalten oder einen Unfall verursacht haben. Mit einem Führerscheinentzug muss bei 1,6 Promille gerechnet werden. So entschieden die Verwaltungsgerichte in Oldenburg und Neustadt.
Führerscheinentzug und MPU
Drängler hupt auf der Autobahn Als Voraussetzung um seinen Führerschein wieder zu erlangen hat man in der Regel eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zu bestehen. Durchgeführt wird die MPU von staatlich anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV mit dem Zweck, die geistige und körperliche Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr sicherzustellen. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht
Polizist befragt eine Autofahrerin Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Wer etwa den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien und Versicherungsdaten zu hinterlassen, begeht Fahrerflucht und wird durch Gesetze des Verkehrsstrafrechts bestraft. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Es wird im Verkehrsstrafrecht von einem bewussten Zuwiderhandeln ausgegangen. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Durch die dadurch größere Gefährdung anderer werden Straftaten auch härter bestraft. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.
Das Verkehrszivilrecht
Röntgenaufnahme einer Unterschenkelfraktur Schadenersatzansprüche können auch erhoben werden um die Folgen des Unfalles z.B. Verdienstausfälle, zu regulieren. Auch Garantieansprüche beim Autokauf oder auftretende Leasingprobleme rund um ein Auto gehören zum Verkehrszivilrecht. Ist man der Unfallverursacher, so ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Ist man vollkaskoversichert, so wird im Schadensfall auch der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder auch vor Gericht durch. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. die Unabwendbarkeit des Ereignisses oder auch höhere Gewalt. Für Unfälle, die im EU-Ausland passieren gelten zuallererst die Regelungen des jeweiligen Landes. Wer hat Schuld am Unfall und welche Kosten sind zu tragen, wie ist das wenn ausländische Fahrzeuge in den Unfall verwickelt waren? Dies sind Themen, bei denen ein Anwalt für Verkehrsrecht zuständig ist.
Verkehrsverwaltungsrecht
Es ist vor allem unterteilt in Vorschriften mit der die Teilnahme von Personen am Straßenverkehr und die Zulassung von Fahrzeugen geregelt ist. Hier finden sich auch Regelungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Verwaltungsvorschriften über die Gestaltung von Verkehrszeichen oder das Fahrlehrerrecht, also Verordnungen über die Ausbildung zum und die Prüfungsordnung für Fahrlehrer. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.