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Überblick über das Zivilrecht
Vom Zivilrecht geregelt wird die Rechtsbeziehung zwischen Bürgern oder juristischen Personen, also Unternehmen oder Vereinen. Es ist abzugrenzen vom Strafrecht oder Verwaltungsrecht, in denen es um das Verhältnis Staat und Bürger geht. Die Gesetze des Zivilrechts sind zumeist im BGB zu finden.
Unterschiede des Privatrechts und des Strafrechts
Das Zivilrecht geht davon aus, dass jeder Einzelperson im Staat die Ausübung eines freien Willens zusteht. Jeder Privatperson steht es also frei in eine Rechtsbeziehung mit einer anderen Person zu treten. Üblicherweise funktioniert dies durch das Abschließen von Verträgen. Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Personen oder Parteien - also ihre Rechte und Pflichten. Das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern regelt dann das öffentliche Recht.
Dieses Beispiel grenzt Zivilrecht und öffentliches Recht voneinander ab
Man leiht einem Freund, Kollegen oder Verwandten privat Geld. Leider bekommt man das Geld aber nicht wie vereinbart zurück. In diesem Fall haben die betroffenen Personen als Privatmenschen agiert und das zuständige Recht ist deshalb das Zivilrecht. Wird dagegen dem Staat Geld geschuldet, so wird öffentliches Recht angewandt. Etwa einer Finanz- oder Verwaltungsbehörde. Das könnten Müllgebühren sein genauso wie eine Steuerschuld.
Fachgebiete des Zivilrechts
Die Reichweite zivilrechtlichen Fachwissens ist erheblich. Anwälte für Zivilrecht sind deshalb eigentlich immer spezialisiert auf einen Fachbereich. Diese sind u.a. das Reiserecht, Familienrecht oder Erbrecht. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert so wenden Sie sich an einen versierten Anwalt für Zivilrecht. Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich einen Anwalt für Zivilrecht in Mannheim oder Ihrer Nähe.