Einen Anwalt für Baurecht in Berlin Friedrichshain finden
CONZE Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Oranienburger Straße 39, 10117 Berlin
Christoph Conze, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Berlin. Nicht selten resultieren aus einem Bauvorhaben Konflikte. Damit Sie von Anfang an Lösungen statt Problemen gegenüberstehen, biete ich Ihnen als Fachanwalt eine umfassende juristische Rechtsberatung im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich des Baurechts an. Erhalten Sie frühzeitig eine ausführliche und zielgerichtete Lösung zu Ihren Gunsten- so haben Sie bestenfalls „nur noch eine Baustelle“! Kontaktieren Sie mich gerne bequem über das Kontaktformular auf meinem Profil für einen Beratungstermin!? Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit meiner Kanzleigründung im Juni 1992 bin ich vorrangig in den Sachgebieten des öffentlichen und privaten Baurechts tätig. Im Jahr 2006 erhielt ich zudem durch die erfolgreiche Ausbildung mit vertieften theoretischen Kenntnissen und besonderer praktischer Erfahrung den Fachanwaltstitel zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Weitere Tätigkeitsfelder im Bereich des Wohnungseigentumsrecht, des Grundstücks- und Immobilienrechts, des Insolvenzrechs sowie im Steuerrecht ...mehr
Baurecht
Übergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. Es gibt jedoch noch einige andere Gesetze, die zu beachten sind, z.B. das BGB oder die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grungstücke oder die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Das Baurecht handelt von privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Gesetzen. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Im Baugesetzbuch findet man allgemeine gesetzliche Regelungen zum öffentlichen Baurecht. Ein Schwerpunkt des Baurechts ist die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Zu tragen sind die dadurch entstehenden Kosten aber nicht allein von der Gemeinde, auch der begünstigte Grundstückseigentümer muss sich beteiligen. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Um sich langwierige und aussichtslose Streitereien zu ersparen ist es ratsam sich den kompetenten Rat eines Anwalts für Baurecht einzuholen.
Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?
ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Besonderes Augenmerk sollten Bauherrn auf den mit dem Architekten zu schließenden Vertrag haben, da diese oft sehr detailreich und unübersichtlich sind. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Auch die Heizung, elektrische Anlagen, oder die Wärmedämmung, all dies kann einen Bauherrn schnell verzweifeln lassen, wenn es falsch geliefert oder fehlerhaft eingebaut wird. Manchmal muss eine Baufirma während des Baus auch Insolvenz beantragen und liefert überhaupt nicht mehr. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Ein Anwalt für Baurecht in Berlin Friedrichshain kann hier oft schnell und klärend größeren Schaden abwenden.
Das Wichtigste über die Bauabnahme
Gespräch während einer Bauabnahme Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Juristisch ist dies ein wichtiger Schritt. Die Unterschrift des Bauherrn unter die Bauabnahme, bedeutet ein Anerkennen der erbrachten Leistungen und damit geht auch einher, dass ab nun der Bauherr bei Mängeln beweisen muss, dass sie von der Baufirma verursacht wurden und nicht erst später entstanden. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.
Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Herstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Auf keinen Fall darf eine Bauabnahme unterzeichnet werden, wenn man mit dem Bauergebnis nicht zufrieden ist. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.
Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständige für bebaute Grundstücke
Sachverständige mit Bauhelm Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Nimmt man also im Zweifelsfall auch Punkte auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob es sich um einen Mängel handelt, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Sachverständiger seine Bewertung abgeben. Alle Arbeiten, die später Unterputz liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr sichtbar sind, sollten gesondert kontrolliert und abgenommen werden. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Auch Folgendes wird als Bauabnahme gewertet: Wenn der Bauherr am Abnahmetermin abwesend ist und auf deren Ankündigung auch nicht reagiert. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Ein gewährtes Trinkgeld für die Handwerker oder die schon getätigte Überweisung der Schlussrate.
Baupfusch – die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung
Aushubbagger auf einer großen Baustelle Manche Mängel sind am Bau immer wieder zu beobachten. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Bei Fenstern ist die äußere Seite die Sonnenschutzseite, sie wird manchmal nach innen eingebaut. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.
Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.
Bauarbeiter mit Bohrmaschine repariert Der Baumangel darf nicht vom Bauherrn selbst repariert werden! Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Bis der Mängel behoben ist, darf der Bauherr die Zahlung der Handwerkerrechnung aussetzen bis etwa zur zweifachen Höhe, die den Mängelbeseitigungskosten entsprechen. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Ein Anwalt für Baurecht ist ein zuverlässiger und versierter Partner um Rechte einzufordern, wenn nötig auch vor Gericht. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Baurecht in Berlin Friedrichshain