Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Baurecht in Bischberg
Manfred Deinlein, Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht in Bamberg . In Angelegenheiten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts stehe ich Ihnen ebenso erfahren und kompetent als Fachanwalt zur Seite wie im Baurecht- und Architektenrecht. Ich unterstütze Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihr rechtliches Problem zu finden! Zu den üblichen Bürozeiten erreichen Sie mich am besten telefonisch in meiner Kanzlei (Telefonnummer gleich rechts). Sollten Sie mich nicht antreffen, senden Sie mir doch eine Nachricht über das Kontaktformular auf meinem Profil und hinterlassen Sie eine Telefonnummer, unter der ich Sie zurückrufen kann. Ich melde mich umgehend! Wie kommen wir am besten zusammen?. Es hat sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen, bei einem ersten Termin ausführlich über Ihr rechtliches Anliegen zu sprechen. Dabei kann ich mir ein präzises Bild machen, mich gründlich mit dem Fall auseinandersetzen und gemeinsam mit Ihnen erste mögliche Lösungsansätze skizzieren. Ideal wäre es, wenn ...mehr
Näheres zum Baurecht
Unterschrift Bauvertrag Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. Neben dem BGB gibt es auch noch die Verordnungen BauNVO und BaustellV und die Gesetze BauFordSiG und BauStiftG. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde ist ein wichtiger Punkt des Baurechts. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Die Gemeinde ist auch verpflichtet den notwendigen Straßenbau eines Neubaugebietes zu leisten, also deren Erschließung. Zu tragen sind die dadurch entstehenden Kosten aber nicht allein von der Gemeinde, auch der begünstigte Grundstückseigentümer muss sich beteiligen. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Um sich langwierige und aussichtslose Streitereien zu ersparen ist es ratsam sich den kompetenten Rat eines Anwalts für Baurecht einzuholen.
Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?
ein Schlüssel und Haus aus Pappe Der Bau ist genehmigt, nun geht es um die Bauverträge. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Generell kann eine ungenaue Leistungsbeschreibung in Verträgen zu Problemen führen. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Komplikationen beim Hausbau bedeuten für den Bauherren eigentlich immer eine verzögerte Fertigstellung des Bauvorhabens. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Bischberg und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.
Was ist bei der Bauabnahme zu beachten?
öffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieuren Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.
Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Herstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Ein Abnahmeprotokoll ist aus diesem Grund sehr wichtig. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Ein Abnahmeprotokoll kann auch handschriftlich erstellt werden.
Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständige für bebaute Grundstücke
Gruppe von Bausachverständigen Auf der sicheren Seite ist man mit der Unterstützung durch einen Bausachverständigen. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. Nimmt man also im Zweifelsfall auch Punkte auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob es sich um einen Mängel handelt, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Sachverständiger seine Bewertung abgeben. Kabel und Rohre können später nicht mehr kontrolliert werden da sie vom Putz oder Estrich verdeckt werden. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bezug des Eigenheims. Ein gewährtes Trinkgeld für die Handwerker oder die schon getätigte Überweisung der Schlussrate.
Häufige Mängel am Bau und deren Beseitigung
junge Ingenieurin mit Plänen Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.
Ist ein Mängel entstanden muss der Bauherr handeln.
Ausrichten von schiefen Wänden Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Bischberg über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.