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Anwaltssuche für Baurecht in Freudenstadt

Rechtsanwalt Hans-Bernd Beckert Freudenstadt
Rechtsanwalt Hans-Bernd Beckert
Schrön | Trommsdorff | Beckert
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schulstraße 23, 72250 Freudenstadt
07441 / 9181-0
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Rechtsanwalt Hans-Bernd Beckert, Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Freudenstadt . Eines meiner Fachgebiete ist das Bau- und Architektenrecht - bei allen Rechtsangelegenheiten in diesem Bereich (und natürlich auch in meinen anderen Tätigkeitsschwerpunkten) kann ich Sie sicher und kompetent vertreten. Sie erreichen mich über das Kontaktformular auf meinem Profil oder telefonisch direkt über unser Kanzleitelefon. Auf welchem Weg Sie mich auch kontaktieren – hinterlassen Sie mir bitte immer eine Nachricht, damit ich Sie zurückrufen kann. Ich freue mich auf Ihren Anruf! Vita, Fachgebiete, Kompetenzen. Nach Jurastudium und Referendariat wurde ich im Jahr 1988 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 1992 bin ich Sozius der Kanzlei Schrön | Trommsdorff | Beckert. Hier berate und vertrete ich in erster Linie Mandanten in Fragen des Bau- und Architektenrechts (in dem ich auch den Titel eines Fachanwaltes führe), sowie im Arbeitsrecht, im Transport- und Speditionsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht und im Handels- und ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht

Unterschrift eines BauvertragesUnterschrift eines Bauvertrages Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Im Baugesetzbuch findet man allgemeine gesetzliche Regelungen zum öffentlichen Baurecht. Im Baurecht ist auch die Bauleitplanung der Gemeinde geregelt und ihre Pflicht einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Nach der Baugenehmigung

Schüssel an einem Ring mit einem silbernen HausSchüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Freudenstadt.

Die Bauabnahme

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.

Über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 ArbeiternNotizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.

Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige für bebaute Grundstücke

Gruppe von BausachverständigenGruppe von Bausachverständigen Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Ein Sachverständiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt seine fachmännische Einschätzung abgeben. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. Aus diesem Grund ist es ratsam diese Gewerke bereits früher zu kontrollieren. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Das Haus wird vor der Abnahme bereits bezogen. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können

Aushubbagger auf einer großen BaustelleAushubbagger auf einer großen Baustelle Manche Mängel sind am Bau immer wieder zu beobachten. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Bei Fenstern ist die äußere Seite die Sonnenschutzseite, sie wird manchmal nach innen eingebaut. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Wird die Lüftungsanlage nicht ordentlich eingebaut, so kann dies zu Feuchtigkeit in den Wänden führen. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.

Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.

Demontage fehlerhafter DeckenpaneleDemontage fehlerhafter Deckenpanele Der Bauherr darf den Fehler unter keinen Umständen selbst beheben. Stattdessen sollte der Mängel als Beweismaterial fotografiert werden. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Rechtens ist es, wenn der Bauherr bis zur Beseitigung des Mängels einen Teil der zu entrichtenden Rechnung vorübergehend einbehält. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Freudenstadt.

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