Anwälte und Kanzleien für Baurecht in Hamburg Harburg finden
Wanke & Rothe
Rechtsanwalt
Kleiner Schippsee 3, 21073 Hamburg
Felix Wanke, Ihr Anwalt für Baurecht in Hamburg. Nicht noch eine Baustelle? Ein Bauvorhaben erzeugt auch oft Konflikte mit rechtlichen Folgen. Nutzen Sie deshalb frühzeitig eine juristische Beratung. Ob Bauher oder Bauunternehmer - ich berate Sie umfassend zu allen baurechtlichen Rechtsfragen. Kontaktieren Sie mich gerne bequem über das Kontaktformular für einen Beratungstermin. Ich freue mich auf Ihre Nachricht. Meine Kompetenzen im Baurecht. Seit 1990 bin ich als Rechtsanwalt tätig und war zudem langjährig in Anwaltsnotariaten beschäftigt. Im Jahr 1999 gründete ich mit Herrn Rechtsanwalt Rainer Rothe unsere Anwaltspartnerschaft und bin seit dem schwerpunktmäßig im Baurecht tätig. Als Anwalt mit langjähriger Erfahrung ist es mein Ziel, Ihnen nachhaltige Lösungen anzubieten. Wenn nötig, profitieren Sie zudem von den Kenntnissen meiner Kollegen, mit denen ich soweit erforderlich auch als Team zusammenarbeite. So garantiere ich Ihnen stets eine optimal Beratung. Ferner finden Sie weitere Tätigkeitsfelder von mir auf der Website unserer Kanzlei. Wie ich ...mehr
Interessantes zum Baurecht
Schlüsselübergabe neues Eigenheim Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Grundsätzlich ist das Baurecht in zwei Bereiche einzuteilen, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Darin ist festgelegt, dass die Bauleitplanung der Gemeinde obliegt, die einen Flächennutzungsplan zu erstellen hat. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Ausserdem geht es im Baugesetzbuch auch um die Erhaltung schützenswerter Gebäude in Altstädten oder auch um Landschaftsschutz. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Ein Anwalt für Baurecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.
Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?
Schüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Wenn die Gemeinde den Bauplan abgesegnet hat geht es im privaten Baurecht weiter. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Hier ist zum Beispiel der Architektenvertrag und auch die mit dem Architekten vereinbarte Architektenhaftung gemeint. Generell kann eine ungenaue Leistungsbeschreibung in Verträgen zu Problemen führen. Auch die Heizung, elektrische Anlagen, oder die Wärmedämmung, all dies kann einen Bauherrn schnell verzweifeln lassen, wenn es falsch geliefert oder fehlerhaft eingebaut wird. Ganz schlimm wird es, wenn eine Baufirma die Leistung verweigert oder aus eigener Notlage nicht liefern kann. Komplikationen beim Hausbau bedeuten für den Bauherren eigentlich immer eine verzögerte Fertigstellung des Bauvorhabens. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt für Baurecht in Hamburg Harburg kommen.
Die Bauabnahme
öffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieuren Am Ende der Bauarbeiten steht dann die Bauabnahme durch den Bauherrn an. Die rechtlichen Auswirkungen sind erheblich. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.
Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll
eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.
Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Rat durch einen Bausachverständigen
Beratung durch Sachverständige Ein Bausachverständiger kann dem Bauherrn bei der Abnahme eine wichtige Stütze sein. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Kabel und Rohre können später nicht mehr kontrolliert werden da sie vom Putz oder Estrich verdeckt werden. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Auch Folgendes wird als Bauabnahme gewertet: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.
Typische Baumängel und Mängelbeseitigung
Gruppenbild von Bauingenieuren Es gibt typische Baumängel nach denen man Ausschau halten sollte. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Manch einer dieser Mängel kann durch viel Präsenz eines aufmerksamen Bauherrn auf der Baustelle vermieden werden.
Wie geht man nun als Bauherr vor wenn man einen Baumängel entdeckt?
Austausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Der Bauherr ist berechtigt einen Teil der Rechnung zurückzubehalten bis die Mängel zufriedenstellend beseitigt wurden. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Als letzte Alternative bleibt dem Bauherrn, bei weiterer Leistungsverweigerung des Handwerkers, die Kürzung der Rechnung oder sogar der Rücktritt vom Vertrag und die Beauftragung eines anderen Handwerkers um den Mängel zu beheben. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Hamburg Harburg.